CDU will ÖRR-Gehälter deckeln – aber wie, bleibt die große Frage
Sachsen-Anhalts CDU-Fraktion fordert ein Ende der Millionengagen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – ohne konkreten Plan.
Es gibt Debatten, die kehren mit der Regelmäßigkeit einer Gezeitenbewegung wieder – und die Frage, was Führungskräfte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verdienen dürfen, ist eine davon. Nun hat die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt die alte Forderung neu aufgewärmt: Spitzengehälter im ÖRR sollen gedeckelt werden. Die Begründung ist denkbar simpel – und politisch wirksam: Es sei dem Bürger schlicht nicht zu erklären, dass ein Intendant mehr nach Hause trägt als der Ministerpräsident des Landes. Was nach einer klaren Ansage klingt, ist bei näherer Betrachtung vor allem eines: eine Absichtserklärung ohne Umsetzungsfahrplan.
Hintergrund: Was steckt dahinter?
Die Kritik an den Vergütungsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nicht neu – sie schwelt seit Jahren, immer dann besonders intensiv, wenn Rundfunkbeitrag-Erhöhungen auf der Tagesordnung stehen oder wieder einmal ein Transparenzbericht die Gehaltsspitzen nach oben korrigiert. Der aktuelle Rundfunkbeitrag liegt bei 18,36 Euro pro Monat und Haushalt. Rund 8 Milliarden Euro fließen jährlich in das System, das neun Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das Deutschlandradio und weitere Institutionen trägt. Ein erheblicher Teil davon landet in der Leitungsebene – und genau dort entzündet sich der politische Streit.
Die Gehälter der Intendantinnen und Intendanten sind zwar öffentlich einsehbar – zumindest in Teilen –, aber selten in einer Weise, die echte Vergleichbarkeit herstellt. Der WDR-Intendant Tom Buhrow, der bekannteste Fall in der jüngsten Debatte, bezog zuletzt ein Jahresgehalt, das deutlich über 400.000 Euro lag. Zum Vergleich: Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst verdient als Landesvater gut 200.000 Euro brutto jährlich. Diese Schere ist das Kernargument der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt – und es ist eines, das zieht, weil es anschaulich ist.
Was die Debatte kompliziert macht: Die Rundfunkanstalten sind keine Behörden. Sie sind staatsferme, durch Rundfunkgesetze abgesicherte Institutionen mit eigener Autonomie. Politiker dürfen – und sollen – ihnen programmatisch nicht hineinreden. Gilt das auch für die Gehaltsfrage? Rechtlich ist das umstritten. Politisch ist es ein Minenfeld.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Auslöser: Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt hat sich für eine deutliche Begrenzung von Führungsgehältern im ÖRR ausgesprochen – konkrete Gesetzentwürfe oder Änderungsanträge zum Medienstaatsvertrag liegen nicht vor.
- Vergleichsgröße: Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), verdient rund 165.000 Euro im Jahr – weniger als mehrere Intendanten regionaler Rundfunkanstalten.
- Spitzengehälter im ÖRR: ARD-Intendantinnen und -Intendanten verdienen je nach Anstalt zwischen 200.000 und über 400.000 Euro jährlich – Boni, Dienstwagen und Versorgungsleistungen nicht eingerechnet.
- Regulierungshebel: Gehälter werden von den Rundfunkräten der jeweiligen Anstalten festgelegt, nicht von der Politik. Eine gesetzliche Deckelung würde einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit bedeuten – Artikel 5 Grundgesetz schützt die Staatsfreiheit des Rundfunks.
- Präzedenzfall: Der WDR-Intendant Tom Buhrow löste 2022 eine bundesweite Empörungswelle aus, als er selbst Gehälter und Strukturen des öffentlich-rechtlichen Systems als reformbedürftig bezeichnete – ohne dass seither strukturelle Änderungen folgten.
Staatsfreiheit contra Steuergeldlogik: ein echter Widerspruch
Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren will, stößt schnell an eine verfassungsrechtliche Wand. Die Rundfunkfreiheit, wie sie das Bundesverfassungsgericht in Jahrzehnten Rechtsprechung ausgeformt hat, schützt die Sendeanstalten vor politischem Durchgriff – und zwar bewusst. Die historische Lektion aus dem NS-Propagandafunk sitzt tief im deutschen Mediensystem. Was das in der Praxis bedeutet: Kein Landtag kann per Beschluss die Gehälter eines Intendanten deckeln, ohne in verfassungsrechtlich gefährliches Terrain zu geraten.
Genau hier liegt die Schwäche des CDU-Vorstoßes aus Sachsen-Anhalt. Die Forderung ist politisch verständlich und kommunikativ eingängig – aber der Weg zur Umsetzung ist steinig. Eine Änderung des Medienstaatsvertrags, der die Grundlage für den ÖRR in Deutschland bildet, braucht die Zustimmung aller 16 Bundesländer. Das ist kein Sprint, das ist ein Marathonlauf durch politisches Unterholz.
Hinzu kommt: Auch innerhalb der Union ist die Frage nicht abschließend geklärt, wie weit staatlicher Einfluss auf Rundfunkstrukturen gehen darf – und sollte. Die Kritik an überhöhten Gehältern ist breit geteilt, die Bereitschaft zu einem verfassungsrechtlich riskanten Eingriff deutlich schmaler.
Populärer Vorstoß, strukturelles Problem
Man täte der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt Unrecht, würde man ihren Vorstoß als bloßen Wahlkampf abtun. Die Gehaltsfrage im ÖRR ist ein echtes Legitimitätsproblem: Wer von Pflichtbeiträgen finanziert wird, steht in einer besonderen Rechenschaftspflicht. Dass Rundfunkräte – die zur Kontrolle der Anstalten berufen sind – über Jahrzehnte Gehaltsstrukturen genehmigten, die weit über das hinausgehen, was in vergleichbaren Positionen in der öffentlichen Verwaltung üblich ist, ist ein Versagen der internen Governance.
Die eigentliche Reformbaustelle liegt deshalb nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt, sondern in den Rundfunkräten selbst. Wer dort sitzt, wie transparent Entscheidungen getroffen werden, welche Maßstäbe angelegt werden – das sind die Fragen, die strukturellen Wandel bringen könnten. Politische Forderungen von außen schaffen Druck, aber keine Lösung.
Dass ausgerechnet die CDU dieses Thema besetzt, ist nicht ohne Ironie: Unionsnahe Vertreter sitzen traditionell in zahlreichen Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die Distanz zwischen Forderung und Mitverantwortung ist kleiner, als die Pressemitteilung aus Magdeburg suggeriert.
Ausblick: Was kommt als Nächstes?
Kurzfristig ist nicht mit konkreten gesetzgeberischen Schritten zu rechnen. Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt hat mit ihrer Forderung eine Debatte angestoßen – aber noch keine Initiative, die parlamentarische Substanz hätte. Ob der Vorstoß auf Bundesebene aufgegriffen wird, hängt unter anderem davon ab, wie die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz das Thema Medienpolitik priorisiert.
Was bleibt, ist ein politisches Signal: Die Geduld mit den Vergütungsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk schwindet – fraktionsübergreifend und in der Öffentlichkeit. Ob daraus echter Reformdruck entsteht oder sich die Debatte, wie so oft, im Gezeitensand verliert, wird die nächste Runde der Rundfunkbeitragsdiskussion zeigen. Die kommt bestimmt.














