Wirtschaft

Cum-Ex: Der größte Steuerraub der deutschen Geschichte

Wie Banken Milliarden aus der Staatskasse stahlen und warum Aufarbeitung zaeh ist

Von Thomas Weber 7 Min. Lesezeit
Cum-Ex: Der größte Steuerraub der deutschen Geschichte

Es war einer der größten Steuerbetrugsskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte: Das Cum-Ex-System ermöglichte es Banken und Investoren, Milliarden Euro aus der Staatskasse zu entwenden – durch eine raffinierte Manipulation des Dividendenbesteuerungssystems. Ab 2021 rollten deutsche Gerichte auf, wie systematisch und über Jahre hinweg dieser organisierte Griff in die Staatskasse funktionierte. Die ersten Urteile gegen Banker und Investoren fielen, doch die vollständige Aufarbeitung dieses Finanzskandals zieht sich bis heute hin.

Das System: Wie der Staat um Milliarden betrogen wurde

Das Cum-Ex-System funktionierte nach einem simplen, aber ausgeklügelten Prinzip: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien zwischen mehreren Parteien so verschoben, dass das Finanzamt nicht mehr eindeutig erkennen konnte, wem die Papiere zum entscheidenden Zeitpunkt gehörten. Sowohl Verkäufer als auch Käufer ließen sich die einmal abgeführte Kapitalertragsteuer erstatten – das Finanzamt zahlte damit mehrfach für eine Steuer, die nur einmal entrichtet worden war. Der Mechanismus war simpel: Aktien wurden kurz vor dem Dividendenstichtag mit Dividendenanspruch (cum Dividende) verkauft und kurz danach ohne Dividendenanspruch (ex Dividende) zurückgekauft, wobei Leerverkäufe die Verschleierung perfektionierten.

Cum-Ex Der größte Steuerraub der deutschen Geschichte
Cum-Ex Der größte Steuerraub der deutschen Geschichte

Das Bundesfinanzministerium schätzte den Gesamtschaden für den deutschen Fiskus auf mindestens 31 Milliarden Euro. Unabhängige Experten und investigative Journalisten des Netzwerks Correctiv, das den Skandal maßgeblich öffentlich machte, gingen von deutlich höheren Summen aus, wenn man europäische Nachbarstaaten einbezieht. Dänemark, Belgien, Frankreich und die Niederlande meldeten ebenfalls Milliardenschäden durch vergleichbare Konstruktionen.

Besonders brisant war die Tatsache, dass dieses System lange Zeit in einer rechtlichen Grauzone operierte. Es existierte zwischen legalen Steuersparmodellen und strafbarem Betrug – und genau diese Unklarheit nutzten die Akteure bewusst aus. Erst 2012 schloss der deutsche Gesetzgeber die Lücke im Einkommensteuergesetz. Doch bis dahin hatten Banken wie die HypoVereinsbank, die Deutschen Bank-Töchter sowie zahlreiche internationale Finanzinstitute das System massiv ausgenutzt. Auch prominente Privatbanken wie M.M. Warburg & CO aus Hamburg gerieten später ins Visier der Ermittler.

Die Transaktionen konzentrierten sich auf wenige Börsenplätze: Frankfurt am Main war das operative Zentrum dieser Manipulationen. Die Deutsche Börse und ihre Handelsplattformen bildeten das Schlachtfeld für diese systematischen Angriffe auf die Staatskasse. Zwischen 2006 und 2011 erreichte das Volumen seinen Höhepunkt. Was Bundesbank und Finanzaufsicht BaFin lange nicht wahrnehmen wollten oder konnten, war die schiere Größenordnung dieser koordinierten Operationen – ein institutionelles Versagen, das später heftig debattiert wurde.

Metrik Wert Kontext Datenquelle
Geschätzter Gesamtschaden (Deutschland) mind. 31 Milliarden Euro Offizielle Schätzung des Bundesfinanzministeriums Bundesfinanzministerium
Steuerrückforderung gegen Warburg (Hamburg) ca. 176 Millionen Euro Rückforderung im Zuge des Hamburger Verfahrens Hamburger Finanzbehörde
Erstes rechtskräftiges Strafurteil 2021 Landgericht Bonn verurteilte zwei Londoner Börsenhändler LG Bonn, Az. 62 KLs 1/20
Hauptphase der Cum-Ex-Transaktionen 2006–2011 Vor Schließung der Gesetzeslücke 2012 BaFin / Bundeszentralamt für Steuern
Beteiligte Finanzinstitute (geschätzt) über 100 Banken und Investoren weltweit, inkl. europäischer Institute Bundeszentralamt für Steuern

Einordnung: Der Cum-Ex-Skandal offenbarte strukturelle Schwächen der deutschen Finanzaufsicht. Während die Bundesrepublik zwischen 2006 und 2011 wirtschaftlich robust wuchs und die Steuereinnahmen stiegen, entzogen koordinierte Akteure dem Fiskus jährlich mehrere Milliarden Euro – unbemerkt von BaFin und Bundeszentralamt für Steuern. Erst durch internationale Ermittlungskooperation und investigativen Journalismus kam das System ans Licht. Die Aufarbeitung gilt bis heute als Maßstab für die Grenzen nationaler Finanzaufsicht in einem globalisierten Kapitalmarkt. (Quellen: Bundesfinanzministerium, Correctiv, BaFin)

Die Hamburger Verstrickungen: Wenn Politik und Finanzbetrug verschwimmen

Das Netzwerk um Warburg und den Hamburger Senat

Hamburgs Rolle in diesem Skandal war außergewöhnlich. Die Hansestadt war nicht nur geografischer Knotenpunkt für viele der Transaktionen, sondern auch politisches Zentrum, in dem die Verfolgung der Verdächtigen auffällig schleppend verlief. Hamburger Staatsanwälte hatten ab 2016 mit ersten Ermittlungen begonnen – nachdem skandinavische Länder bereits Millionenbußgelder gegen beteiligte Banken verhängt hatten.

Cum-Ex Der größte Steuerraub der deutschen Geschichte
Cum-Ex Der größte Steuerraub der deutschen Geschichte
Cum-Ex Der größte Steuerraub der deutschen Geschichte

Das brisanteste Kapitel der Hamburger Verstrickung betrifft die Privatbank M.M. Warburg & CO und ihre Cum-Ex-Geschäfte. Die Hamburger Finanzbehörde verzichtete in den Jahren 2016 und 2017 darauf, Steuerrückforderungen in Höhe von insgesamt rund 47 Millionen Euro gegen das Institut geltend zu machen – obwohl die Verjährungsfrist noch lief. Nur durch das Eingreifen des Bundeszentralamts für Steuern wurden die Forderungen letztlich doch noch durchgesetzt. Die Frage, ob es dabei politische Einflussnahme gab, beschäftigte später den Cum-Ex-Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft.

Im Mittelpunkt stand dabei der damalige Hamburger Bürgermeister und spätere Bundeskanzler Olaf Scholz. Er traf sich nachweislich mit Warburg-Banker Christian Olearius – die Inhalte dieser Gespräche blieben lange umstritten. Scholz gab an, sich an die Gespräche nicht erinnern zu können. Handschriftliche Tagebucheinträge von Olearius, die der Untersuchungsausschuss sichtete, deuteten jedoch darauf hin, dass der damalige Bürgermeister sehr wohl über die steuerrechtliche Problematik informiert war. Eine strafrechtliche Relevanz für Scholz wurde bislang nicht festgestellt, die politische Debatte dauert indes an.

Die ersten Urteile: Anfang einer langen Aufarbeitung

Das Jahr 2021 markierte einen juristischen Wendepunkt. Das Landgericht Bonn hatte bereits im Jahr 2020 in einem ersten Urteil zwei Londoner Börsenhändler wegen Cum-Ex-Betrugstätigkeiten verurteilt – das Urteil wurde 2021 rechtskräftig und vom Bundesgerichtshof bestätigt. Damit war höchstrichterlich geklärt: Cum-Ex war kein legales Steuersparmodell, sondern strafbarer Steuerbetrug. Dieser BGH-Beschluss vom Juli 2021 war ein Meilenstein, auf den sich alle nachfolgenden Strafkammern stützen konnten.

Parallel dazu wurden in Köln und anderen Städten weitere Verfahren eröffnet. Die Rückforderungsansprüche gegen die Hamburger Warburg-Bank wurden schließlich vollständig durchgesetzt. In mehreren Fällen erklärten sich Kronzeugen bereit, gegen Strafmilderung die Mechanismen des Systems zu offenbaren – ein entscheidender Durchbruch für die Ermittler. Einer der wichtigsten Kronzeugen war der Kölner Steueranwalt Hanno Berger, der als einer der intellektuellen Architekten des Systems gilt und nach Jahren im Ausland schließlich an Deutschland ausgeliefert und verurteilt wurde.

Die Gerichte hatten sich lange mit der Frage herumgeschlagen, wer eigentlich die strafrechtliche Verantwortung trug. War es die Bank, die die Transaktionen arrangierte? Der Investor, der die Steuererstattung beantragte? Der Makler, der die Deals vermittelte? Oder der Anwalt, der die rechtliche Konstruktion entwarf? Erst als Staatsanwälte und Richter das gesamte Netzwerk als arbeitsteilig organisiertes Betrugskonsortium behandelten, kamen die Prozesse nachhaltig in Fahrt.

Cum-Cum: Der still gebliebene Zwillingsbruder

Neben Cum-Ex existierte ein weiteres, noch größeres System: Cum-Cum-Geschäfte. Dabei übertrugen ausländische Investoren ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag vorübergehend auf deutsche Banken, die als inländische Anteilseigner die Kapitalertragsteuer geltend machen konnten – obwohl ausländische Halter keinen Erstattungsanspruch gehabt hätten. Experten schätzen den Schaden durch Cum-Cum auf weitere 25 bis 30 Milliarden Euro allein für Deutschland. Die juristische und politische Aufarbeitung dieses Systems steht noch weitgehend aus – ein unbequemes Kapitel, das die öffentliche Debatte bislang zu wenig beleuchtet hat.

Internationale Dimensionen: Europa als Tatort

Der Cum-Ex-Komplex beschränkte sich nicht auf Deutschland. Europäische Nachbarstaaten wurden ebenfalls systematisch geschädigt. Dänemark gilt als besonders schweres Opfer: Dem dänischen Fiskus entstand nach offiziellen Schätzungen ein Schaden von umgerechnet rund 12 Milliarden Euro. Dänische Behörden gingen besonders konsequent vor und erstatteten Anzeigen gegen internationale Banken, darunter auch deutsche Institute. Belgien, Frankreich, die Niederlande, Österreich und die Schweiz meldeten vergleichbare Schadensfälle – die Gesamtsumme für Europa wird auf über 55 Milliarden Euro taxiert.

Die internationale Dimension offenbarte ein strukturelles Problem: Nationale Finanzaufsichten hatten keinen ausreichenden Datenaustausch. Transaktionen, die über mehrere Jurisdiktionen liefen, konnten von keiner einzelnen Behörde vollständig überwacht werden. Das war kein Zufall – die Architekten des Systems nutzten diese regulatorische Lücke bewusst. Erst die Einrichtung gemeinsamer europäischer Ermittlungsgruppen und der verstärkte Datenaustausch über das EU-Netzwerk Eurofisc brachten Fortschritte.

Konsequenzen: Was sich geändert hat – und was nicht

Die legislative Antwort kam schrittweise. Nachdem 2012 die Cum-Ex-Lücke im Einkommensteuergesetz geschlossen worden war, folgten weitere Reformen: Das Jahressteuergesetz 2020 verschärfte die Regelungen zur Kapitalertragsteuer erneut und schränkte Cum-Cum-Gestaltungen ein. Die BaFin erhielt erweiterte Befugnisse zur Überwachung von Dividendenstripping-Transaktionen. Das Bundeszentralamt für Steuern baute sein Datenanalysesystem aus, um auffällige Muster bei Steuerrückerstattungsanträgen frühzeitiger zu erkennen.

Doch Kritiker bemängeln, dass die strafrechtliche Aufarbeitung im Verhältnis zum Schaden nach wie vor zu mild ausfällt. Während Cum-Ex-Täter teils mit Bewährungsstrafen davonkamen, sitzen gewöhnliche Steuerhinterzieher mit weit geringeren Summen deutlich länger im Gefängnis. Die Debatte über eine konsequentere Vermögensabschöpfung und die persönliche Haftung von Bankvorständen ist noch nicht abgeschlossen. Auch die Frage, ob Banken, die nachweislich von Cum-Ex-Gewinnen profitierten, vollständig zur Rechenschaft gezogen wurden, bleibt für viele Beobachter unbeantwortet.

Der Cum-Ex-Skandal ist mehr als ein Kapitel über kriminelle Energie im Finanzsektor. Er ist ein Lehrstück über die Grenzen staatlicher Kontrolle, über das Versagen von Aufsichtsbehörden, über die Verstrickung von Politik und Finanzwelt – und über die Langsamkeit, mit der Rechtsstaat und Gesetzgeber auf systemische Missstände reagieren. Die vollständige Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Zahlreiche Verfahren laufen weiterhin vor deutschen Gerichten. Die Summen, die noch zurückgefordert werden könnten, gehen in die Milliarden.

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Thomas Weber
Politik & Wirtschaft

Thomas Weber beobachtet seit über 15 Jahren die deutsche Bundespolitik und europäische Wirtschaftsentwicklungen. Sein Schwerpunkt liegt auf Haushaltspolitik, Koalitionsdynamiken und internationaler Handelspolitik.