Politik

Klimabilanz nach einem Jahr Merz: Regierung gefährdet deutsche

Die Schwarz-Rot-Koalition verzögert den Ausstieg aus fossilen Energien erheblich.

Von ZenNews24 Redaktion 5 Min. Lesezeit Aktualisiert: 06.05.2026
Klimabilanz nach einem Jahr Merz: Regierung gefährdet deutsche

Die Klimabilanz der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz fällt nach einem Jahr ernüchternd aus. Zwar verkündete die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD bei ihrer Regierungsübernahme im Frühjahr 2025 ambitionierte Ziele für den Klimaschutz – in der praktischen Umsetzung jedoch zeigen sich erhebliche Verzögerungen beim Ausstieg aus fossilen Energien. Umweltverbände und unabhängige Energieexperten warnen vor einem strukturellen Rückfall bei der Erreichung der gesetzlich verankerten deutschen Klimaziele, die im Koalitionsvertrag zwar formuliert wurden, in der Haushaltswirklichkeit aber deutlich schwächer finanziert sind als fachlich notwendig.

Hinweis zur Einordnung: Da die Regierung Merz erst seit Frühjahr 2025 im Amt ist und belastbare Jahresbilanzen noch nicht vollständig vorliegen, stützt sich dieser Artikel auf verfügbare Koalitionsvereinbarungen, parlamentarische Anfragen sowie Stellungnahmen von Sachverständigen. Einzelne Entwicklungen sind zum Redaktionsschluss noch nicht abschließend bewertbar.

Klimaprotest Jugendliche Demo Schilder Strasse Koeln Menschenmenge Zennews24
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Februar 2025
Bundestagswahl: CDU/CSU gewinnt mit 28,5 Prozent stärkste Kraft. Koalitionsverhandlungen mit der SPD beginnen unmittelbar nach der Wahl.
April 2025
Friedrich Merz wird zum Bundeskanzler gewählt. Der Koalitionsvertrag enthält ein Bekenntnis zum Kohleausstieg bis 2038 sowie zur Erreichung der EU-Klimaziele 2030 – Umweltverbände kritisieren das Datum als zu spät.
Sommer 2025
Erste Risse in der Klimapolitik: Die geplante Reform der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen wird in den Ausschüssen auf Eis gelegt. Bayern und Baden-Württemberg kündigen Widerstand im Bundesrat an.
Herbst 2025
Das Bundeswirtschaftsministerium legt eine überarbeitete Energiepreisstrategie vor. Industrieverbände begrüßen die stärkere Betonung von Technologieoffenheit; Klimaschutzorganisationen sprechen von einem „Strategiewechsel zulasten der Klimaziele".
Frühjahr 2026 (Prognose)
Expertenschätzungen des Umweltbundesamtes zufolge droht Deutschland, die CO₂-Einsparziele für 2025 im Verkehrs- und Gebäudesektor erneut zu verfehlen. Die Bundesregierung hat bislang keine Sofortprogramme nach § 8 Klimaschutzgesetz angekündigt.

Koalitionäre Bruchlinien bei der Energiewende

Die Spannungen zwischen den Koalitionspartnern sind von Beginn an spürbar. CDU/CSU und SPD einigten sich im Koalitionsvertrag auf einen gemeinsamen Rahmen für die Energiepolitik – doch schon bei der parlamentarischen Umsetzung zeigen sich grundlegende Differenzen. Während die SPD-Fraktion beschleunigte Investitionen in erneuerbare Energien und eine soziale Abfederung steigender Energiepreise fordert, setzen die Unionsfraktionen auf das Prinzip der sogenannten Technologieoffenheit: Kein Energieträger soll politisch bevorzugt oder benachteiligt werden. In der Praxis läuft dieses Konzept auf eine Verlangsamung des Ausbaus von Wind- und Solarenergie hinaus, da Planungssicherheit und Förderrahmen unklar bleiben.

Besonders sichtbar werden diese Differenzen beim Ausbau der Windenergie an Land und auf See. Genehmigungsverfahren, die unter der Vorgängerregierung durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz beschleunigt worden waren, werden unter der neuen Koalition erneut einer rechtlichen und wirtschaftlichen Überprüfung unterzogen. Das führt faktisch zu einem Investitionsstau: Projektierer berichten von wachsender Planungsunsicherheit, mehrere Großprojekte wurden vorerst zurückgestellt.

Fraktionspositionen im Deutschen Bundestag:

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CDU/CSU: Bekenntnis zur Klimaneutralität bis 2045, jedoch Ablehnung verbindlicher Sektorenziele für einzelne Branchen. Starke Betonung von Technologieoffenheit, Kernenergie-Debatte innerhalb der Fraktion nicht vollständig abgeschlossen. Kritisch gegenüber beschleunigten Kohleausstiegsfristen vor 2038.

SPD: Unterstützt den Kohleausstieg und den Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich, pocht aber auf soziale Absicherung im Strukturwandel (insbesondere Lausitz und Ruhrgebiet). Intern gespalten bei der Frage, wie weit klimapolitische Kompromisse mit der Union gehen dürfen.

Grüne: Schärfste Kritikerin der Koalitionspolitik. Fordern Rückkehr zu verbindlichen Jahreszielen pro Sektor gemäß Klimaschutzgesetz, unverzügliche Sofortprogramme bei Zielverfehlungen sowie ein Vorziehen des Kohleausstiegs auf 2030. Beantragen regelmäßig Aktuelle Stunden zur Klimapolitik im Bundestag.

AfD: Lehnt die deutschen Klimaziele sowie das EU-Klimaschutzpaket „Fit for 55" grundsätzlich ab. Fordert Rückkehr zur Kernenergie und unbegrenzte Nutzung fossiler Energieträger. Stimmt gegen nahezu alle klimaschutzrelevanten Gesetze.

FDP, BSW, Sonstige: Im aktuellen Bundestag nicht als eigenständige Fraktionen vertreten; vereinzelte fraktionslose Abgeordnete spielen bei Abstimmungen keine entscheidende Rolle.

Kohleausstieg: Zwischen Versprechen und Wirklichkeit

Besonders kritisch beurteilen Fachleute die schleppende Umsetzung beim Kohleausstieg. Im Koalitionsvertrag ist das Jahr 2038 als spätester Termin für die vollständige Beendigung der Kohleverstromung festgeschrieben – ein Datum, das bereits bei Regierungsantritt von Klimaforschern als nicht kompatibel mit den Pariser Klimazielen eingestuft wurde. Nun deuten parlamentarische Anfragen der Grünen-Fraktion darauf hin, dass selbst dieser Termin gefährdet sein könnte.

Energiekonzerne haben gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium signalisiert, dass vorzeitige Abschaltungen von Kohlekraftwerken höhere Entschädigungszahlungen erforderten als im bisherigen Rahmenvertrag vorgesehen. Die Merz-Regierung hat bislang keine öffentliche Stellungnahme abgegeben, ob und in welcher Höhe Nachverhandlungen stattfinden. Oppositionsvertreter sprechen von einer schleichenden Aufweichung des Kohleausstiegsplans.

Thema Koalitionsvertrag (Ziel) Aktueller Stand (2025/26) Bewertung
Kohleausstieg Spätestens 2038 Termin unter Druck; Nachverhandlungen möglich ⚠️ Gefährdet
Windenergie-Ausbau 10 GW neue Kapazität/Jahr Genehmigungsverfahren verlangsamt; Ziel voraussichtlich verfehlt 🔴 Kritisch
CO₂-Reduktion 2030 (ggü. 1990) –65 Prozent (EU-Ziel) Laut Umweltbundesamt Lücke von ca. 200 Mio. t CO₂-Äq. bis 2030 🔴 Kritisch
Solarenergie Verdopplung der installierten Leistung bis 2030 Ausbau läuft; Netzausbau bleibt Engpass 🟡 Mäßig
Gebäudesanierung Sanierungsrate 2 Prozent/Jahr Aktuelle Rate: ca. 1 Prozent; Förderprogramme unterfinanziert 🔴 Kritisch
Klimaneutralität Industrie Wasserstoffstrategie, Transformation bis 2045 Wasserstoffinfrastruktur im Aufbau; Zeitplan ambitioniert ⚠️ Gefährdet

Bund-Länder-Konflikt bremst die Energiewende

Ein strukturelles Problem liegt in der fehlenden Koordination zwischen Bundesregierung und Ländern. Der Bundesrat hat im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode mehrere klimapolitisch relevante Gesetzentwürfe des Bundes blockiert oder mit Änderungsauflagen versehen. Besonders die unionsgeführten Länder Bayern und Baden-Württemberg haben erklärt, Regelungen abzulehnen, die Planungshoheit der Kommunen bei der Windkraftplanung weiter einschränken würden.

Das Ergebnis ist ein regulatorischer Flickenteppich: Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Abstandsregelungen für Windkraftanlagen, unterschiedliche Genehmigungsfristen und unterschiedliche Anforderungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen. Investoren und Projektierer beklagen mangelnde Rechtssicherheit – mit direkten Folgen für den Ausbautakt der erneuerbaren Energien.

Verfassungsrechtliche Dimension: Drohen neue Klimaklagen?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Beschluss vom 24. März 2021 (Az. 1 BvR 2656/18 u. a.) festgestellt, dass unzureichende staatliche Klimaschutzmaßnahmen die Freiheitsrechte künftiger Generationen verletzen können. Das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber damals, bis Ende 2022 konkretere Minderungsziele für die Zeit nach 2030 festzulegen – was in Teilen umgesetzt wurde.

Verfassungsrechtlerinnen und -rechtler weisen nun darauf hin, dass eine erneute Klage gegen die Bundesregierung aussichtsreich sein könnte, wenn belegt werden kann, dass die Regierung Merz die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten Sofortprogrammpflichten nach § 8 KSG nicht fristgerecht erfüllt. Das Gesetz schreibt vor, dass das zuständige Ressortministerium binnen drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen muss, wenn die Jahresemissionsmengen in einem Sektor überschritten werden. Für den Gebäude- und den Verkehrssektor droht diese Situation bereits im laufenden Jahr.

Klagebefugte Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace haben öffentlich angekündigt, die Rechtslage genau zu beobachten. Eine formelle Ankündigung einer Verfassungsbeschwerde liegt zum Redaktionsschluss noch nicht vor.

Ausblick: Was jetzt entschieden wird, wirkt Jahrzehnte

Die kommenden zwölf Monate gelten als entscheidend. Energieexperten des Umweltbundesamtes und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) betonen übereinstimmend: Investitionen in Klimainfrastruktur, die heute nicht getätigt werden, müssen morgen mit deutlich höheren Kosten nachgeholt werden – oder die Klimaziele werden dauerhaft verfehlt, mit entsprechenden Folgen für Strafzahlungen auf EU-Ebene und

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Quelle: Tagesschau