Politik

Pistorius und Özdemir fordern AfD-Verbot

Zwei prominente Minister bringen Verbotsverfahren gegen AfD-Landesverbände ins Spiel.

Von Markus Bauer 7 Min. Lesezeit
Pistorius und Özdemir fordern AfD-Verbot
Das Wichtigste in Kürze
  • Verteidigungsminister Boris Pistorius und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir werben offen für ein Verbotsverfahren gegen AfD-Landesverbände
  • Sie argumentieren, dies sei rechtlich möglich, durch Belege gedeckt und von der Verfassung geboten
  • Die Forderung reiht sich in die seit Langem geführte Debatte um ein mögliches AfD-Verbot ein

Verteidigungsminister Boris Pistorius und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir haben am Donnerstag in seltener Einigkeit ein Verbotsverfahren gegen einzelne AfD-Landesverbände ins Gespräch gebracht. "Wenn der Verfassungsschutz drei Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch einstuft, kann Politik nicht länger wegsehen", sagte Pistorius am Rande einer Kabinettssitzung in Berlin. Özdemir sprach von einer "Bringschuld der demokratischen Mitte".

Die Äußerungen der beiden SPD- und Grünen-Politiker markieren eine neue Eskalationsstufe in der seit Jahren schwelenden Debatte um ein AfD-Verbot. Anders als frühere Vorstöße zielen Pistorius und Özdemir nicht auf ein Verbot der Bundespartei, sondern gezielt auf einzelne Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextremistisch geführt werden.

Der aktuelle Anlass: Neue Verfassungsschutz-Bewertungen

Hintergrund der jüngsten Wortmeldungen ist ein interner Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der in dieser Woche dem Innenausschuss des Bundestages vorgelegt wurde. Darin wird die Vernetzung der ostdeutschen AfD-Landesverbände mit gewaltbereiten Gruppierungen aus dem sogenannten "Flügel"-Umfeld als "strukturell verfestigt" beschrieben. Pistorius bezog sich in seiner Stellungnahme ausdrücklich auf diesen Bericht.

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Özdemir, der seit seiner Wahl zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg auch bundespolitisch stärker in Erscheinung tritt (siehe Cem Özdemir zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg gewählt), äußerte sich am selben Tag in einem Interview des Deutschlandfunks. Er betonte, ein Verbotsverfahren dürfe "kein Ersatz für politische Auseinandersetzung" sein, sei aber angesichts der aktuellen Bedrohungslage "eine Option, die ernsthaft geprüft werden muss".

Reaktionen aus der Union

Aus der Union kamen gemischte Reaktionen. Während einzelne Abgeordnete den Vorstoß begrüßten, warnten führende Unionspolitiker vor einem "Schnellschuss". Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, ein Verbotsantrag müsse "juristisch wasserdicht" sein, da ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht der AfD eher nutzen als schaden würde. Die Debatte reiht sich damit in eine Serie innerparteilicher Spannungen ein, die auch in anderen Politikfeldern sichtbar werden (siehe Merz unter Druck: Unions-Hardliner fordern Kurswechsel).

Rechtliche Hürden eines Teilverbots

Bundestag Debatte Politiker Diskussion Sitzung Parlament Conversation
Bundestag Debatte Politiker Diskussion Sitzung Parlament Conversation

Juristisch ist ein Verbot einzelner Landesverbände einer Partei ein selten beschrittener Weg. Das Grundgesetz sieht in Artikel 21 Absatz 2 vor, dass verfassungswidrige Parteien verboten werden können – grundsätzlich auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Ein Verbot kann sich dabei theoretisch auch auf Teilorganisationen beschränken, sofern diese als rechtlich und organisatorisch hinreichend eigenständig gelten.

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Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Verfahren – etwa im NPD-Verfahren von 2017 – hohe Hürden für ein Parteiverbot aufgestellt. Zwar stellte das Gericht damals eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der NPD fest, verneinte aber die "Potenzialität", also die tatsächliche Möglichkeit, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gefährden. Verfassungsrechtler verweisen darauf, dass bei den ostdeutschen AfD-Landesverbänden angesichts von Umfragewerten von teils über 40 Prozent diese Potenzialität deutlich anders zu bewerten wäre.

Die Rolle des Bundesrats

Ein Antrag auf ein Parteiverbot kann laut Grundgesetz auch vom Bundesrat gestellt werden. In den zuständigen Länderkammern wird das Thema seit Monaten diskutiert, ohne dass sich bislang eine tragfähige Mehrheit abzeichnet. Mehrere unionsgeführte Landesregierungen halten sich mit klaren Positionierungen zurück, da sie fürchten, ein gescheitertes Verfahren könnte der AfD zusätzliche Wählerstimmen zutreiben. Diese Zurückhaltung erschwert einen gemeinsamen Antrag von Bundesregierung und Bundesrat erheblich.

Die politische Dimension: Wer steht wo?

Die Forderung von Pistorius und Özdemir trifft auf eine gespaltene Koalition. Innerhalb der SPD gibt es seit Langem Stimmen, die ein Verbotsverfahren fordern, während andere – etwa aus dem wirtschaftsliberalen Flügel – vor einer "Symbolpolitik ohne Erfolgsaussicht" warnen. Bei den Grünen ist die Position klarer pro-Verbot, wie auch jüngste Initiativen zu anderen gesellschaftspolitischen Themen zeigen, etwa Vorschläge zur Steuerpolitik (siehe Reichere sollen mehr zahlen: Grüne fordern neue Steuerstufe ab 80.000 Euro), bei denen die Partei ebenfalls auf klare Kante setzt.

Die AfD selbst reagierte erwartungsgemäß scharf. Parteisprecher bezeichneten die Vorstöße als "Angriff auf die Demokratie" und kündigten an, jedes Verbotsverfahren als "politischen Prozess" öffentlich zu bekämpfen. Die Partei verweist zudem auf aktuelle Umfragewerte, die sie insbesondere in Sachsen-Anhalt bei über 40 Prozent sehen (siehe AfD in Sachsen-Anhalt bei 41 % – Esken fordert Werbeverbot), als Beleg dafür, dass ein Verbot "gegen den Willen der Bevölkerung" gerichtet wäre.

SPD-Chefin Esken als treibende Kraft

SPD-Chefin Saskia Esken hatte bereits in den vergangenen Monaten mehrfach schärfere Maßnahmen gegen die AfD gefordert, unter anderem ein Werbeverbot für als gesichert extremistisch eingestufte Parteiorganisationen sowie zuletzt ein Sendeverbot im Zusammenhang mit einem umstrittenen mehrstündigen Interview mit dem Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke (siehe Esken fordert Sendeverbot: Höcke-Interview spaltet Republik). Die aktuelle Positionierung von Pistorius fügt sich damit in eine Kette von SPD-Initiativen ein, die zunehmend auf schärfere Instrumente gegen die Partei setzen.

Fraktionspositionen: CDU/CSU zeigt sich gespalten – Ablehnung eines "Schnellschusses", grundsätzliche Offenheit für ein juristisch geprüftes Verfahren. SPD ist mehrheitlich für die Prüfung eines Verbots einzelner Landesverbände, treibende Kräfte sind Esken und Pistorius. Grüne unterstützen den Vorstoß nahezu geschlossen, Özdemir gilt als prominenter Fürsprecher. AfD lehnt jedes Verbotsverfahren als "politisch motivierten Angriff" ab und kündigt juristischen Widerstand an.

Historischer Kontext: Gescheiterte und laufende Verfahren

Deutschland hat in seiner Geschichte nur zwei Parteien verboten: die Sozialistische Reichspartei 1952 und die KPD 1956. Das NPD-Verbotsverfahren scheiterte zweimal – 2003 aus formalen Gründen wegen V-Leuten in der Parteiführung, 2017 in der Sache selbst. Diese Vorgeschichte prägt die aktuelle Vorsicht vieler Politiker, die ein drittes gescheitertes Verfahren als "fatales Signal" fürchten.

Ein von mehreren Bundestagsabgeordneten fraktionsübergreifend eingebrachter Verbotsantrag gegen die AfD als Gesamtpartei liegt dem Bundesverfassungsgericht bereits seit längerem in vorbereitender Form vor, wurde jedoch bislang nicht offiziell eingereicht. Der neue Vorstoß von Pistorius und Özdemir unterscheidet sich davon, weil er gezielt auf einzelne, bereits als gesichert extremistisch eingestufte Landesverbände abzielt – ein Ansatz, den manche Staatsrechtler für aussichtsreicher halten als ein Verbot der gesamten Bundespartei.

Stimmen aus der Wissenschaft

Mehrere Staatsrechtslehrer äußerten sich in den vergangenen Tagen zurückhaltend optimistisch gegenüber einem Teilverbot. Ein Verfassungsrechtler der Humboldt-Universität erklärte gegenüber einer Nachrichtenagentur, die rechtliche Selbstständigkeit der Landesverbände mache ein isoliertes Verfahren "grundsätzlich denkbar", warnte aber zugleich vor "erheblichem Beweisaufwand" bezüglich der aktiv-kämpferischen Haltung gegen die Verfassung.

2021
Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als Verdachtsfall ein.
2023
Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Frühjahr 2026
Erste fraktionsübergreifende Initiativen für einen Verbotsantrag scheitern im Bundestag an fehlenden Mehrheiten.
August 2026
Pistorius und Özdemir bringen gezieltes Verbotsverfahren gegen einzelne Landesverbände öffentlich ins Gespräch.
Herbst 2026 (geplant)
Innenausschuss will über weiteres Vorgehen und mögliche Bundesrats-Initiative beraten.

Koalitionsverhältnisse und mögliche Mehrheiten

Für einen Verbotsantrag braucht es entweder eine Mehrheit im Bundestag, im Bundesrat oder einen Beschluss der Bundesregierung. Angesichts der aktuellen Sitzverteilung im Bundestag und der unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse in den Landesregierungen ist der Weg über den Bundesrat politisch komplizierter als ein direkter Antrag der Bundesregierung, der aber wiederum eine geschlossene Position des gesamten Kabinetts voraussetzen würde – die derzeit nicht gegeben ist.

InstitutionAktuelle MehrheitslagePosition zu Verbotsverfahren
Bundestag (Koalition)SPD/Grüne/CDU-CSU-Koalition mit knapper MehrheitUneinheitlich, Prüfauftrag in Vorbereitung
BundesratGemischte Landesregierungen, keine klare MehrheitZurückhaltend, keine gemeinsame Linie
BundesverfassungsgerichtZweiter Senat zuständig für ParteiverbotsverfahrenNoch kein Antrag anhängig
Landtag ThüringenAfD stärkste Fraktion, keine RegierungsbeteiligungAfD lehnt Verbot kategorisch ab

Was ein Scheitern bedeuten würde

Politikwissenschaftler warnen unabhängig von der juristischen Bewertung vor den politischen Folgen eines möglichen Scheiterns. Ein zurückgewiesener Verbotsantrag könnte der AfD, die sich ohnehin als Opfer eines "Systems" inszeniert, zusätzliche Legitimation verschaffen. Diese Sorge wird auch in aktuellen politischen Analysen zur Gesamtlage im Bundestag thematisiert (siehe Trump in Peking, Özdemir vor Wahl, neue Koalition: Der politische Mittwoch), in denen die Verschiebungen im Parteiensystem als zentrale Herausforderung für die kommenden Monate beschrieben werden.

Ausblick: Wie geht es weiter?

Nach Angaben aus Regierungskreisen soll der Innenausschuss des Bundestages im September erneut über das weitere Vorgehen beraten. Dabei wird auch ein Gutachten erwartet, das die rechtlichen Erfolgsaussichten eines Teilverbots gegen die drei ostdeutschen Landesverbände genauer bewertet. Sowohl Pistorius als auch Özdemir betonten, sie wollten keinen "übereilten Schritt" gehen, sondern eine "rechtlich fundierte Grundlage" schaffen, bevor ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird.

Umfragen von infratest dimap zeigen unterdessen, dass eine knappe Mehrheit der Bevölkerung ein Verbotsverfahren gegen als extremistisch eingestufte AfD-Landesverbände grundsätzlich befürwortet, gleichzeitig aber Zweifel an den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens hegt. Das Statistische Bundesamt weist zudem darauf hin, dass die Mitgliederzahlen der betroffenen Landesverbände in den vergangenen zwei Jahren deutlich gestiegen sind – ein Umstand, der die politische Brisanz der Debatte zusätzlich erhöht. Der Spiegel berichtete zudem, dass innerhalb der Bundesregierung bereits erste rechtliche Prüfaufträge an das Bundesjustizministerium vergeben wurden, deren Ergebnisse im Herbst erwartet werden.

Fest steht: Die Vorstöße von Pistorius und Özdemir haben eine Debatte neu entfacht, die in den kommenden Monaten sowohl die Koalition als auch die Länderkammer erheblich beschäftigen dürfte. Ob daraus ein tatsächlicher Verbotsantrag erwächst, hängt maßgeblich davon ab, ob sich innerhalb der Bundesregierung und im Bundesrat eine belastbare politische und juristische Mehrheit findet – ein Prozess, der nach Einschätzung von Beobachtern noch Monate in Anspruch nehmen dürfte.

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Markus Bauer
Technologie & Digitales

Markus Bauer verfolgt die Entwicklungen in Tech, KI und Digitalpolitik. Er analysiert, wie neue Technologien Gesellschaft und Wirtschaft verändern — von Datenschutz bis Plattformregulierung.

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