Wenn Trennung zur Gefahr wird: Hubig reformiert das Familienrecht
Die neue Justizministerin will Sorgerecht, Gewaltschutz und Umgangsregelungen grundlegend neu ordnen.
Es gibt Trennungen, die enden mit einem Umzug und einem Anwalt. Und es gibt Trennungen, die enden mit Polizeieinsätzen, Schutzanordnungen und jahrelangen Gerichtsverfahren, in denen Kinder zwischen zwei zerstrittenen Elternteilen aufgerieben werden. Für genau diese zweite Kategorie fehlt dem deutschen Familienrecht seit Jahrzehnten ein belastbares Instrumentarium. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das ändern – mit einer umfassenden Reform des Kindschaftsrechts, die sie in den kommenden Wochen auf den Weg bringen will.
Hintergrund: Was steckt dahinter?
Das deutsche Kindschaftsrecht in seiner heutigen Form stammt im Kern aus dem Jahr 1998. Damals galt der Grundsatz: Beide Elternteile sollen nach einer Trennung möglichst gleichberechtigt am Leben ihrer Kinder teilhaben. Ein progressiver Gedanke, der in der Praxis allerdings regelmäßig an seine Grenzen stößt. Denn das Gesetz kennt kaum Mechanismen, um zu differenzieren: zwischen kooperationsfähigen Elternpaaren, die eine Trennung konstruktiv gestalten, und solchen, in denen Macht, Kontrolle oder offene Gewalt eine Rolle spielen.
Genau hier greift Hubigs Reformvorhaben an. Laut Informationen aus dem Bundesjustizministerium soll das gemeinsame Sorgerecht künftig nicht mehr automatisch fortbestehen, wenn ein Elternteil häusliche Gewalt ausgeübt hat. Bislang muss das betroffene Elternteil – in der überwältigenden Mehrheit der Fälle die Mutter – vor Gericht aktiv gegen das gemeinsame Sorgerecht vorgehen. Die Beweislast liegt beim Opfer. Das soll sich ändern.
Gleichzeitig will Hubig die Verfahren am Familiengericht beschleunigen und entbürokratisieren. Zu oft dauern Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten Jahre, in denen Kinder in einem Schwebezustand leben, der ihre psychische Entwicklung nachhaltig beschädigt. Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts aus dem Jahr 2023 zeigt: Rund 40 Prozent der Kinder, die hochkonfliktuöse Trennungen ihrer Eltern erleben, entwickeln mittel- bis langfristige Verhaltensauffälligkeiten.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Gewalt als Ausschlusskriterium: Häusliche Gewalt soll künftig explizit als Grund gelten, das gemeinsame Sorgerecht zu versagen oder zu entziehen – ohne dass das Opfer den vollen Beweisführungsprozess durchlaufen muss.
- Vereinfachtes Sorgerecht: Die bisherigen komplexen Regelungen zum Wechselmodell, zur alleinigen Sorge und zu Umgangsrechten sollen klarer und übersichtlicher gefasst werden, um Rechtsunsicherheiten zu reduzieren.
- Beschleunigung der Verfahren: Familiengerichte sollen verpflichtet werden, in Akutsituationen schneller zu entscheiden – geplant sind verkürzte Fristen bei Verfahren mit Gefährdungshinweisen.
- Stärkere Berücksichtigung des Kindeswillens: Kinder ab einem bestimmten Alter sollen im Verfahren ein stärkeres formales Anhörungsrecht erhalten, das über das bisherige Ermessen der Richterinnen und Richter hinausgeht.
- Koordination mit dem Gewaltschutzgesetz: Das reformierte Kindschaftsrecht soll enger mit dem bestehenden Gewaltschutzgesetz verzahnt werden, sodass Schutzanordnungen automatisch Auswirkungen auf Sorge- und Umgangsverfahren haben können.
Zwischen Gleichberechtigung und Schutzpflicht: Ein Systemkonflikt
Die Reform berührt einen der heikelsten Systemkonflikte im deutschen Familienrecht: den Widerspruch zwischen dem Recht beider Elternteile auf Teilhabe am Kindesleben einerseits und der staatlichen Schutzpflicht gegenüber Gewaltopfern andererseits. Bislang hat der Gesetzgeber diesen Konflikt regelmäßig zugunsten der formalen Gleichberechtigung aufgelöst – mit Folgen, die Frauenrechtsorganisationen, Jugendämter und Familienrichterinnen seit Jahren kritisieren.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) begrüßte die Reformankündigung ausdrücklich, mahnte jedoch an, dass eine Reform auf dem Papier allein nicht ausreiche. "Wir brauchen auch mehr spezialisierte Richterinnen und Richter, bessere Fortbildungen und vor allem mehr Personal in den Jugendämtern", sagte VAMV-Bundesvorsitzende Nora Markard. Die strukturellen Defizite in der Justiz seien mindestens ebenso dringlich wie gesetzliche Änderungen.
Kritischer äußerten sich Väterrechtsgruppen, die in der geplanten Reform eine einseitige Benachteiligung von Vätern sehen. Der Verein "Väteraufbruch für Kinder" warnte davor, dass eine Absenkung der Beweisschwelle bei Gewaltvorwürfen missbraucht werden könnte, um Väter in Trennungskonflikten pauschal aus dem Sorgerecht zu drängen. Diese Position ist in der Fachwelt umstritten – Familienrechtlerinnen und -rechtler weisen darauf hin, dass falsche Gewaltvorwürfe in Sorgerechtskonflikten statistisch eine untergeordnete Rolle spielen, wohingegen reale Gewalt systematisch unterberichtet wird.
Hubig als Architektin eines neuen Familienrechts
Stefanie Hubig ist erst seit März 2025 Bundesjustizministerin, bringt aber als ehemalige Bildungsministerin Rheinland-Pfalz und frühere Richterin am Verwaltungsgericht eine ungewöhnliche Kombination aus praktischer Rechtserfahrung und familienpolitischem Interesse mit. Das Kindschaftsrecht war ihr erklärtes Reformprojekt von Beginn an – und sie scheint entschlossen, es in dieser Legislaturperiode tatsächlich anzugehen, statt es wie so viele Vorgänger auf die lange Bank zu schieben.
Innerhalb der Koalition ist die Reform weitgehend unumstritten. CDU und SPD hatten im Koalitionsvertrag die Stärkung des Schutzes vor häuslicher Gewalt als gemeinsames Ziel verankert. Die Frage ist weniger das Ob als das Wie – und wie weit die Reform tatsächlich geht. Ein erster Referentenentwurf soll nach Angaben aus dem Ministerium noch vor der Sommerpause vorliegen.
Ausblick: Was kommt als Nächstes?
Bis das neue Kindschaftsrecht Realität wird, ist es noch ein weiter Weg. Auf den Referentenentwurf folgen Ressortabstimmung, Anhörungen, Kabinettsbeschluss und parlamentarisches Verfahren – ein Prozess, der erfahrungsgemäß mindestens zwölf bis achtzehn Monate in Anspruch nimmt. Familienrechtler rechnen frühestens 2027 mit einer Inkraftsetzung.
Entscheidend wird sein, ob die Reform den Mut aufbringt, strukturell zu denken: nicht nur einzelne Paragraphen zu schärfen, sondern das System aus Familiengerichten, Jugendämtern und Beratungsstellen als Ganzes zu betrachten. Denn Gesetze schützen nur so gut, wie die Institutionen, die sie umsetzen. Und dort – das zeigen die Zahlen zu häuslicher Gewalt in Deutschland, 2023 waren es über 256.000 registrierte Fälle – besteht dringender Handlungsbedarf.
















