Gesellschaft

Rundfunkbeitrag mit 18: Wann du zahlen musst und wann nicht

Rundfunkbeitrag: Der Beitrag gilt pro Wohnung. So meldest du dich an oder lässt dich befreien.

Von ZenNews24 Redaktion 2 Min. Lesezeit
Rundfunkbeitrag mit 18: Wann du zahlen musst und wann nicht

Betrifft: Studierende

In Kürze
  • Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung, nicht pro Person erhoben und beträgt 18,36 Euro im Monat (Stand November 2026).
  • Bei Auszug aus Elternhaus musst du dich innerhalb eines Monats beim Beitragsservice anmelden; in einer WG zahlt nur eine Person.
  • BAföG-Empfänger, Menschen mit Bürgergeld oder Sozialhilfe können sich befreien lassen, müssen dies aber beantragen und nachweisen.

Kaum ziehst du aus, flattert ein Brief vom Beitragsservice ins Haus. Viele wissen nicht, ob sie zahlen müssen. Die Antwort hängt davon ab, wo und mit wem du wohnst.

Der Beitrag gilt pro Wohnung

Der Rundfunkbeitrag wird nicht pro Person, sondern pro Wohnung erhoben. Stand November 2026 beträgt er 18,36 Euro im Monat. Wohnst du noch bei deinen Eltern, zahlst du nichts extra, weil für die gemeinsame Wohnung schon gezahlt wird.

Wann du dich anmelden musst

Ziehst du in eine eigene Wohnung, musst du dich innerhalb eines Monats beim Beitragsservice anmelden. In einer WG genügt eine Zahlung pro Wohnung. Ihr könnt den Beitrag untereinander aufteilen.

Befreiung und Ermäßigung

Von der Beitragspflicht befreit werden zum Beispiel Empfänger von BAföG, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen, sowie Menschen mit Bürgergeld oder Sozialhilfe. Du musst die Befreiung beantragen und mit einem aktuellen Bescheid nachweisen.

So gehst du vor

Melde dich online beim Beitragsservice an oder ab und hebe Bescheide auf. Alle weiteren Schritte rund um den Auszug findest du im Ratgeber zur ersten eigenen Wohnung.

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Häufige Fragen

Muss ich als Azubi Rundfunkbeitrag zahlen?

Wenn du in einer eigenen Wohnung lebst und nicht befreit bist, ja. Wohnst du noch bei deinen Eltern, wird der Beitrag nur einmal für die gemeinsame Wohnung gezahlt.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Stand November 2026 liegt er bei 18,36 Euro pro Monat und Wohnung.

Kann ich mich als BAföG-Empfänger befreien lassen?

Ja, wenn du nicht bei den Eltern wohnst, kannst du dich mit dem BAföG-Bescheid befreien lassen.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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