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Krankenversicherung mit 18: Familienversicherung, Azubi oder Studium

Krankenversicherung: Wie lange du bei den Eltern mitversichert bist und was bei Ausbildung und Studium gilt.

Von ZenNews24 Redaktion 2 Min. Lesezeit
Krankenversicherung mit 18: Familienversicherung, Azubi oder Studium

Betrifft: Studierende · Arbeitnehmer · Patienten

In Kürze
  • Gesetzlich versicherte Kinder bleiben bis 23 beitragsfrei familienversichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind.
  • Die Familienversicherung läuft bis 25, wenn du in Ausbildung, Schule oder Studium bist – unter Einkommensgrenzen.
  • Bei Ausbildung wirst du selbst pflichtversichert; Studierende können in die günstige studentische Krankenversicherung wechseln.

Ohne Krankenversicherung geht in Deutschland nichts. Zum Glück musst du dich mit 18 meist nicht sofort um alles kümmern. Entscheidend ist, wie du versichert bist und was du neben der Schule tust.

Familienversicherung: Beitragsfrei mitversichert

Bist du gesetzlich versichert, sind Kinder über die Eltern beitragsfrei mitversichert. Diese Familienversicherung gilt grundsätzlich bis 18. Danach läuft sie weiter bis 23, wenn du nicht erwerbstätig bist, und bis 25, wenn du in Schule, Ausbildung oder Studium bist. Voraussetzung ist, dass dein eigenes Einkommen unter einer gesetzlichen Grenze bleibt, die auch für Minijobs wichtig ist.

Ausbildung und Job

Wenn du eine Ausbildung mit Vergütung beginnst, bist du in der Regel selbst pflichtversichert. Der Beitrag wird zusammen mit deinem Arbeitgeber über die Lohnabrechnung gezahlt. Du wählst deine Krankenkasse selbst, und der Wechsel ist möglich.

Studium

Studierende sind oft günstig über die studentische Krankenversicherung abgesichert, sofern sie nicht mehr familienversichert sind. Du brauchst dazu eine Bescheinigung deiner Krankenkasse für die Immatrikulation.

Was du jetzt tun solltest

Frage bei deinen Eltern oder deiner Krankenkasse nach, wie du versichert bist, und bewahre deine Gesundheitskarte sicher auf. Zur Absicherung für andere Fälle lies unseren Ratgeber zu Versicherungen mit 18. Auch das Kindergeld hängt oft an der Ausbildung.

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Häufige Fragen

Bis wann bin ich bei meinen Eltern mitversichert?

In der gesetzlichen Familienversicherung bis 23, wenn du nicht erwerbstätig bist, und bis 25, wenn du in Schule, Ausbildung oder Studium bist.

Muss ich mit 18 die Krankenkasse wechseln?

Nein. Solange die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind, bleibst du dort ohne Wechsel.

Was passiert, wenn meine Eltern privat versichert sind?

Dann gilt die Familienversicherung der gesetzlichen Kasse nicht automatisch. Oft muss für dich ein eigener Tarif bestehen. Frage dazu bei der Versicherung deiner Eltern nach.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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