Gesellschaft

Wählen ab 18: Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und Erststimme

Wählen ab 18: So läuft deine erste Bundestagswahl ab, auch wenn du noch nie gewählt hast.

Von ZenNews24 Redaktion 2 Min. Lesezeit
Wählen ab 18: Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und Erststimme

Betrifft: Studierende

In Kürze
  • Wahlberechtigung: Deutsche ab 18 mit mindestens drei Monaten Wohnort in Deutschland.
  • Wahlbenachrichtigung kommt etwa sechs Wochen vor der Wahl mit Wahllokal und Ausweis erforderlich.
  • Zwei Stimmen: Erststimme für Kandidat im Wahlkreis, Zweitstimme für Partei; Briefwahl online beantragbar.

Mit 18 bekommst du eine Stimme, die zählt. Wer zum ersten Mal wählt, hat meist viele Fragen zum Ablauf. Die Wahl ist einfacher, als sie wirkt.

Wer darf wählen?

Bei der Bundestagswahl darfst du wählen, wenn du Deutscher bist, mindestens 18 Jahre alt bist und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnst. Bei Europawahlen liegt die Grenze bei 16, und bei Landtags- und Kommunalwahlen darf je nach Bundesland schon mit 16 gewählt werden.

Die Wahlbenachrichtigung

Etwa sechs Wochen vor der Wahl bekommst du automatisch Post von deiner Gemeinde. Darin stehen dein Wahllokal und die Wahlzeit. Bring zur Wahl die Benachrichtigung und deinen Ausweis mit.

Erst- und Zweitstimme

Bei der Bundestagswahl hast du zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählst du die Person, die in deinem Wahlkreis in den Bundestag einziehen soll. Mit der Zweitstimme wählst du eine Partei. Sie bestimmt vor allem, wie stark die Parteien insgesamt im Bundestag vertreten sind.

Briefwahl

Bist du am Wahltag verreist oder lieber flexibel, kannst du Briefwahl beantragen. Das geht online, per Post oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Du erhältst die Unterlagen zugeschickt, kreuzt zu Hause an und schickst den Brief rechtzeitig zurück.

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Häufige Fragen

Wie funktioniert die Briefwahl?

Du beantragst die Unterlagen bei deiner Gemeinde, füllst den Stimmzettel zu Hause aus und schickst den Wahlbrief rechtzeitig zurück.

Wann bekomme ich die Wahlbenachrichtigung?

Sie wird spätestens drei Wochen vor der Wahl verschickt, meist aber schon einige Wochen früher. Sie enthält dein Wahllokal.

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme?

Mit der Erststimme wählst du eine Person im Wahlkreis, mit der Zweitstimme eine Partei. Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Bundestag besonders wichtig.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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