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Ulmen scheitert vor Gericht – SPIEGEL-Bericht über Fernandes-Vorwürfe bestätigt

Das Landgericht Hamburg sieht die journalistische Berichterstattung über Vorwürfe gegen den Schauspieler als rechtmäßig an.

Von Markus Bauer 4 Min. Lesezeit Aktualisiert: 25.06.2026
Ulmen scheitert vor Gericht – SPIEGEL-Bericht über Fernandes-Vorwürfe bestätigt
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Schauspieler Christian Ulmen ist mit einer Klage gegen den SPIEGEL gescheitert
  • Das Hamburger Landgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung über Vorwürfe der Moderatorin Collien Fernandes
  • Der Artikel bleibt praktisch unangetastet

Ulmen scheitert vor Gericht – Hamburger Urteil bestätigt SPIEGEL-Berichterstattung über Fernandes-Vorwürfe

Das Landgericht Hamburg hat in einem aufsehenerregenden Rechtsstreit zwischen dem Schauspieler Christian Ulmen und dem Nachrichtenmagazin SPIEGEL entschieden, dass die journalistische Berichterstattung über schwerwiegende Vorwürfe gegen den Entertainer rechtmäßig und angemessen war. Mit diesem Urteil scheitert Ulmen in seinem Versuch, die Veröffentlichung zu unterbinden oder zu korrigieren. Der SPIEGEL-Artikel, in dem die Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes Ulmen beschuldigt, sie sexuell belästigt zu haben, bleibt damit praktisch unangetastet bestehen. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Pressefreiheit in Deutschland und markiert einen wichtigen Präzedenzfall im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten und Informationsfreiheit.

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Die Vorwürfe: Was Collien Fernandes gegen Christian Ulmen aussagte

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Die Vorwürfe gegen den 48-jährigen Schauspieler beruhen auf einer Recherche des SPIEGEL, die im Herbst 2023 erstmals öffentlich wurde. Collien Fernandes, die bekannte Moderatorin und Schauspielerin, beschuldigte Ulmen darin, sie in mehreren Fällen sexuell belästigt zu haben. Nach Angaben der Moderatorin handelte es sich um unangemessene Kontaktversuche, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckten. Fernandes gab an, dass die Vorfälle ihre berufliche und private Situation erheblich belastet hätten.

▶ Auf einen Blick
  • Das Hamburger Gericht bestätigte die SPIEGEL-Berichterstattung über Ulmen-Vorwürfe.
  • Ulmen scheiterte mit seiner Klage gegen die Veröffentlichung.
  • Das Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall für Pressefreiheit dar.

Der SPIEGEL veröffentlichte die Recherche, die neben Fernandes auch Aussagen von weiteren Personen enthielt, die ähnliche Erfahrungen mit dem Schauspieler gemacht haben wollen. Die Redaktion betonte, dass sie alle Aussagen gründlich überprüft und Ulmen vor der Veröffentlichung zur Stellungnahme aufgefordert hatte – ein Standardverfahren im investigativen Journalismus. Ulmen bestritt die Vorwürfe vehement und kündigte daraufhin rechtliche Schritte an.

Gerichtsverhandlung und juristische Argumentation: Was das Landgericht Hamburg entschied

Die Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg konzentrierte sich auf die Frage, ob die SPIEGEL-Berichterstattung die Grenzen der zulässigen Presseveröffentlichung überschritten habe. Ulmen argumentierte, dass die Berichterstattung seinen Ruf unangemessen geschädigt und nicht ausreichend verifizierte Informationen enthalte. Er forderte die Unterlassung oder zumindest eine Richtigstellung bestimmter Passagen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. In seiner Urteilsbegründung betonte das Landgericht Hamburg, dass Journalisten bei der Berichterstattung über Vorwürfe dieser Schwere berechtigterweise auf Aussagen von Betroffenen stützen dürfen, wenn diese plausibel und konsistent wirken und die journalistische Sorgfalt gewahrt bleibt. Die Richter würdigten besonders, dass der SPIEGEL intensive Recherchen betrieben hatte und dem Beklagten angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden war.

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Ein zentraler Punkt der Urteilsbegründung war die Frage der „Wahrheitsfindung im öffentlichen Interesse". Das Gericht argumentierte, dass Vorwürfe sexueller Belästigung gegen eine öffentliche Person von erheblichem gesellschaftlichem Interesse sind und die Öffentlichkeit ein Recht auf Information darüber hat. Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Pressefreiheit.

Pressefreiheit versus Persönlichkeitsschutz: Die grundsätzliche Bedeutung des Urteils

Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist nicht nur für die unmittelbar Beteiligten bedeutsam, sondern hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Balance zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten in Deutschland. Seit Jahren wird diese Balance in Fällen sexueller Belästigung und Übergriffe vermehrt verhandelt. Ähnlich wie bei der Debatte um häusliche Gewalt und Femizid in der Rechtssprechung zeigt sich hier ein gesellschaftlicher Wandel hinsichtlich des Umgangs mit Vorwürfen gegen Prominente.

Deutsche Gerichte müssen regelmäßig abwägen zwischen zwei fundamental wichtigen Rechten: dem Recht auf Pressefreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes und dem Recht auf Schutz der Persönlichkeit gemäß Artikel 2 Absatz 1 GG. Das Hamburger Urteil verdeutlicht, dass bei Vorwürfen von sexueller Belästigung die Informationsfreiheit Vorrang hat, sofern die journalistische Sorgfalt gewahrt ist.

Reaktionen und Ausblick: Was das Urteil für die Medienlandschaft bedeutet

Die Entscheidung stößt in der Medienbranche auf positive Resonanz, während sie bei Kritikern von Pressefreiheit-Überdehnungen umstritten bleibt. Medienrechtler sehen darin eine Stärkung des Investigativjournalismus und der Möglichkeit, digitale Plattformen und öffentliche Personen kritisch zu überprüfen. Gleichzeitig warnen Anwälte, die Prominente vertreten, dass solche Urteile zu einer „Verurteilung ohne Beweis" in der Presse führen könnten, wenn Berichte nicht sorgfältig recherchiert sind.

Christian Ulmen hat bereits angekündigt, Revision einzulegen. Die Chancen auf Erfolg gelten als gering, da das Berufungsgericht (das Oberlandesgericht Hamburg) üblicherweise die Grundsätze der Pressefreiheit ähnlich auslegt. Dennoch könnte das Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, was die Frage nach den Grenzen von Berichterstattung über Prominente erneut klären würde.

Für andere Redaktionen dient das Urteil als wichtiger Maßstab bei der Recherche zu Vorwürfen gegen öffentliche Personen. Es bestätigt, dass intensive Recherche, mehrere Quellen und ein fairer Umgang mit dem Betroffenen (Right of Reply) ausreichen, um solche Berichterstattungen rechtlich zu rechtfertigen – auch wenn der Vorwurf nicht vor Gericht bewiesen wurde.

Collien Fernandes hat sich zu der Gerichtsentscheidung bislang nicht öffentlich geäußert. Ihr Rechtsanwalt betonte jedoch, dass das Urteil die Vorwürfe seiner Mandantin nun faktisch als legitim publik gemachte Informationen bestätigt habe. Das Gericht habe indirekt anerkannt, dass die Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen seien.

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg wird in Fachkreisen als bedeutsamer Moment für die deutsche Pressefreiheit analysiert. Sie zeigt, dass auch in Zeiten von Social Media und schneller Berichterstattung die klassischen Maßstäbe investigativen Journalismus – Verifizierung, Recherche, Fairness – juristische Anerkennung finden. Gleichzeitig bleibt das Spannungsfeld zwischen dem Schutz von Betroffenen und dem Schutz von Beschuldigten vor medialer Vorverurteilung ein sensibles Thema, das weiterhin in Gesellschaft und Rechtsprechung diskutiert werden wird.

EinordnungDas Urteil stärkt die Position der Medien in Bezug auf Recherche und Berichterstattung. Es verdeutlicht den Schutz der Informationsfreiheit, während gleichzeitig die Rechte von Betroffenen berücksichtigt werden müssen.
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Quelle: Spiegel Netzwelt
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