ZenNews24› Politik› Merz droht Ländern: Kein Geld ohne Asyl-Kooperati… Politik Merz droht Ländern: Kein Geld ohne Asyl-Kooperation Bundesregierung verknüpft Fördermittel mit Rücknahmebereitschaft Von Markus Bauer 11.06.2026, 09:35 Uhr 7 Min. Lesezeit Das Wichtigste in Kürze Bundeskanzler Friedrich Merz verschärft den Ton gegenüber Bundesländern, die sich einer konsequenten Rückführungspolitik widersetzenLaut Koalitionskreisen prüft die Bundesregierung, Bundesmittel künftig an die Kooperationsbereitschaft bei Abschiebungen zu knüpfenSPD-Fraktion reagiert gespalten – Kritiker sprechen von einem verfassungsrechtlich heiklen Schritt Zwölf Milliarden Euro Bundesfördermittel stehen auf dem Spiel: Bundeskanzler Friedrich Merz hat den Ministerpräsidenten der Länder in einem vertraulichen Schreiben unmissverständlich klargemacht, dass künftige Transferleistungen aus dem Bundeshaushalt an eine messbare Kooperationsbereitschaft bei der Rücknahme abgelehnter Asylbewerber geknüpft werden sollen. Der Vorstoß gilt als der bislang schärfste Eingriff der Bundesregierung in die föderale Migrationspolitik seit dem Regierungswechsel — und hat in Bundestag, Bundesrat und Verfassungsrechtswissenschaft sofort für scharfe Gegenreaktionen gesorgt.InhaltsverzeichnisDer Kern des Merz-Vorstoßes: Konditionierung von BundesgeldernReaktionen im Bundesrat: Länder spielen nicht mitKoalitionsriss: SPD unter enormem DruckDie Zahlen hinter dem Konflikt: Rückführungsstatistik 2025/2026 Der Kern des Merz-Vorstoßes: Konditionierung von Bundesgeldern Nach Informationen von ZenNews24 aus Koalitionskreisen sieht das Konzept vor, dass Länder, die bei der Ausreisedurchsetzung unterdurchschnittliche Quoten aufweisen, künftig bei der Vergabe von Bundesmitteln aus dem Regionalen Wirtschaftsförderprogramm, dem Wohnraumfördertopf sowie dem Digitalpakt Bildung nachrangig behandelt werden. Konkret geht es um eine jährliche Fördersumme von bis zu zwölf Milliarden Euro, die derzeit ohne derartige Auflagen vergeben wird. Das Bundeskanzleramt hat bestätigt, dass Staatssekretär Lars-Henrik Röller entsprechende Gespräche mit den Staatskanzleien geführt hat. Offiziell heißt es, die Bundesregierung prüfe „Mechanismen zur effektiveren Umsetzung geltenden Rückführungsrechts". Intern ist die Sprache deutlich direkter: Wer nicht liefert, bekommt weniger. Das Modell orientiert sich an Konditionierungsmechanismen, wie sie die Europäische Union bei der Vergabe von Kohäsionsfonds-Mitteln einsetzt — allerdings im deutschen Verfassungsrecht auf deutlich schwankendem Boden. Verfassungsrechtliche Grenzen: Was erlaubt das Grundgesetz? Staatsrechtler warnen mit Nachdruck. Professor Ulrich Battis von der Humboldt-Universität Berlin erklärt, das Konnexitätsprinzip des Grundgesetzes — verankert in Artikel 104a — schreibe vor, dass Bund und Länder grundsätzlich getrennte Aufgaben und Finanzierungsverantwortlichkeiten tragen. Eine pauschale Verknüpfung von migrationspolitischer Kooperation mit fachfremden Fördertöpfen sei „verfassungsrechtlich hochgradig problematisch". Ähnlich äußert sich Professor Mehrdad Payandeh von der Bucerius Law School, der auf die Junktimverbot-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verweist: Das BVerfG habe in früheren Entscheidungen stets betont, dass Bundesmittel nicht als politisches Druckmittel gegenüber den Ländern eingesetzt werden dürfen, wenn der sachliche Zusammenhang zwischen Fördergegenstand und Bedingung fehle (Quelle: Bucerius Law School, Berliner Rechtsgespräche, Stellungnahme vom Mai 2026; Humboldt-Universität Berlin, Verfassungsrechtliches Gutachten, Juni 2026). Lesen Sie auchPistorius reist zur Rüstungskooperation in die Ukraine Pistorius in Kiew – Deutschland plant Rüstungskooperation mit Ukraine Philippinas Vizepräsidentin vor dem Fall: Sara Duterte droht Amtsenthebung Iran-Atomkrise: Droht der nächste Nahost-Konflikt? Gleichzeitig gibt es in der Rechtswissenschaft eine Minderheitsauffassung, die dem Bund einen weiteren Gestaltungsspielraum zugesteht, wenn Fördermittel als freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch ausgestaltet sind. Genau diese Lücke will das Kanzleramt nutzen.📩Immer informiert bleibenDie wichtigsten Nachrichten, wenn sie erscheinen.Newsletter holen Das Modell der EU-Kohäsionsfonds als Blaupause Aus dem Bundesfinanzministerium heißt es, man habe die Strukturfondsverordnung der EU intensiv studiert. Dort ist eine Konditionierung von Fördergeldern an rechtsstaatliche Standards seit Jahren etablierte Praxis. Die Übertragung auf föderale Strukturen innerhalb eines Mitgliedstaates ist jedoch juristisches Neuland — und könnte nach Einschätzung mehrerer Experten direkt vor dem Bundesverfassungsgericht enden. Der Bundesrat hat bereits eine Sondersitzung beantragt, in der die Länderfinanzminister das Vorhaben gemeinsam analysieren sollen (Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung vom 9. Juni 2026; Statistisches Bundesamt, Föderale Transferstatistik 2025/2026). Reaktionen im Bundesrat: Länder spielen nicht mit Regional Buergermeister Gemeinderat Rathaus Kommunalpolitik Sitzung Abstimmung Gemeinde Die Reaktion aus den Landeshauptstädten war nahezu einhellig ablehnend — über Parteigrenzen hinweg. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, sonst ein verlässlicher Unterstützer harter Asylpolitik, meldete verfassungsrechtliche Bedenken an und forderte eine Klärung durch den Rechtsausschuss des Bundesrates, bevor irgendwelche Mechanismen operativ werden. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst schloss sich an: Die Länder seien keine Erfüllungsgehilfen des Bundes, sondern eigenständige Verfassungsorgane. Besonders scharf fiel die Kritik aus den SPD-geführten Ländern aus. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke sprach von einem „Angriff auf die föderale Ordnung" und kündigte an, Brandenburg werde einer Neuregelung im Bundesrat nicht zustimmen. Thüringens Regierungschef Mario Ramelow bezeichnete das Vorgehen als „Erpressungsversuch mit Bundesmitteln", der das Vertrauen in kooperativen Föderalismus nachhaltig beschädige. Bundesrat-Mehrheiten: Kann Merz das überhaupt durchsetzen? Hier liegt das strukturelle Problem des Konzepts. Der Bundesrat verfügt derzeit über eine Mehrheit von Ländern, die entweder SPD-geführt oder in Koalitionen ohne Unionsbeteiligung regiert werden. Selbst wenn der Bundestag eine entsprechende Gesetzesgrundlage schafft — was ebenfalls fraglich ist, da die SPD als Koalitionspartner intern tief gespalten ist —, müsste zustimmungspflichtiges Bundesrecht durch den Bundesrat. Eine Zustimmungsmehrheit ist derzeit nicht absehbar (Quelle: Bundesrat, Stimmenverhältnisse nach Landesregierungen, Stand Juni 2026; infratest dimap, Koalitionsradar Bundesländer, Mai 2026). März 2026 Merz-Regierung verschärft Rückführungsgesetz im Bundestag. Länder kritisieren fehlende Vollzugsmittel. Bundesrat fordert Nachbesserungen beim Bund-Länder-Finanzausgleich für Asylkosten. April 2026 Innenministerkonferenz: Länder-Innenminister beschließen Positionspapier gegen einseitige Bundeszuständigkeit bei Abschiebungen. Merz-Regierung reagiert mit internen Prüfaufträgen an BMF und BMI. Mai 2026 Durchgesickertes Kanzleramts-Memo: Staatssekretär Röller schlägt Förderkonditionen vor. Medienberichte erzeugen erste politische Wellen. SPD-Länderchefs verlangen Klarstellung. 9. Juni 2026 Bundesrat beantragt Sondersitzung. Merz bestätigt in der Regierungspressekonferenz das Prinzip der Konditionierung, ohne Details zu nennen. Verfassungsrechtler melden sich öffentlich zu Wort. 11. Juni 2026 Offizielles Schreiben des Kanzleramts an alle 16 Staatskanzleien. Frist zur Stellungnahme: 30. Juni. Koalitionsinterne Spannungen zwischen CDU/CSU und SPD eskalieren. Koalitionsriss: SPD unter enormem Druck Innerhalb der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD ist der Vorstoß zum ernsten Belastungstest geworden. Während die Unionsfraktion das Konzept geschlossen unterstützt, ist die SPD-Bundestagsfraktion tief gespalten. Fraktionsvorsitzender Rolf Mützenich hat intern Bedenken signalisiert, öffentlich aber noch keine offene Konfrontation gesucht. Mehrere SPD-Abgeordnete aus Ländern mit rot-geführten Landesregierungen haben ihren Unmut bereits in sozialen Medien artikuliert. Besonders heikel ist die Lage für SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die das Konzept fachlich mittragen müsste, gleichzeitig aber enge Verbindungen zur SPD-Länderbasis hält. Nach Informationen von ZenNews24 hat Faeser im Koalitionsausschuss auf einer Einbeziehung verfassungsrechtlicher Expertise bestanden, bevor konkrete Gesetzesinitiativen eingeleitet werden. Das Kanzleramt hat dieser Forderung formell zugestimmt — was das Verfahren erheblich verlangsamen dürfte. Merz' Kalkül: Druck vor den nächsten Landtagswahlen Politisch ist der Zeitpunkt des Vorstoßes kein Zufall. In den kommenden achtzehn Monaten stehen in vier Bundesländern Landtagswahlen an, darunter in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Union hofft, mit einem demonstrativ harten Kurs in der Asylpolitik Wählerstimmen zu binden, die sonst zur AfD abwandern könnten. Demoskopieinstitut Forsa hat zuletzt gemessen, dass Migrationspolitik wieder zum meistgenannten politischen Problem in Deutschland aufgestiegen ist — nach einer Phase, in der wirtschaftliche Themen dominierten (Quelle: Forsa, Politbarometer Juni 2026; infratest dimap, ARD-DeutschlandTrend Mai 2026). Das Risiko dieser Strategie liegt auf der Hand: Scheitert das Vorhaben juristisch oder politisch, steht die Regierung als handlungsunfähig da — genau das Bild, das Merz vermeiden will. Zumal die außenpolitische Agenda der Bundesregierung ohnehin angespannt ist: Wie die Trump-Drohung mit Truppenabzug Merz unter Druck setzt, zeigt, dass die Bundesregierung auf mehreren Fronten gleichzeitig agieren muss, ohne innenpolitisch Schwäche zu zeigen. Fraktionspositionen: CDU/CSU: Volle Unterstützung für das Konditionierungsmodell. Fraktionsvorsitzender Friedrich Merz (auch als Kanzler) spricht von „überfälligem Instrument". Innenpolitiker fordern zusätzlich eine Indexierung der Asylkosten-Erstattung an Rückführungsquoten. SPD: Tief gespalten. Bundesfraktion hält Rückendeckung formal aufrecht, fordert aber verfassungsrechtliche Prüfung. Mehrere Abgeordnete aus SPD-Ländern signalisieren Ablehnung. Innenministerin Faeser verlangt Einbeziehung des Bundesverfassungsgerichts als präventive Normenkontrolle. Grüne: Klare Ablehnung. Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge bezeichnet das Vorhaben als „Föderalismus-Bruch" und kündigt eine Normenkontrollklage an, sobald entsprechende Gesetzgebung in Kraft tritt. Die Grünen wollen zudem eine Bundesrats-Initiative einbringen. AfD: Unterstützt das Ziel, kritisiert aber das Instrument als zu zaghaft. AfD-Fraktionsvize Stephan Brandner fordert statt Konditionierung von Fördermitteln eine vollständige Bundeskompetenz bei Abschiebungen — also die Entmachtung der Länder in diesem Bereich. Die AfD will den Druck auf die Koalition nutzen, um eigene Anträge zur Abstimmung zu stellen. Die Zahlen hinter dem Konflikt: Rückführungsstatistik 2025/2026 Der eigentliche Auslöser des Konflikts liegt in nüchternen Statistiken. Im abgelaufenen Jahr wurden bundesweit rund 38.000 Personen tatsächlich abgeschoben — bei über 320.000 rechtskräftig abgelehnten Asylanträgen und mehr als 200.000 ausreisepflichtigen Personen, die sich noch im Bundesgebiet aufhalten. Die Vollzugsquote liegt damit bei unter zwanzig Prozent, ein Wert, den das Bundesinnenministerium selbst als „nicht akzeptabel" bezeichnet (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Jahresbericht 2025; Statistisches Bundesamt, Ausländerstatistik Q1 2026). Die Unterschiede zwischen den Ländern sind dabei erheblich. Bayern und Sachsen weisen überdurchschnittliche Vollzugsquoten aus, Bremen, Berlin und Hamburg liegen weit darunter. Das Kanzleramt argumentiert, diese Disparität belege, dass es kein Vollzugsproblem des Bundes, sondern ein Kooperationsproblem einzelner Länder gebe. Die betroffenen Länder wiederum verweisen auf fehlende Rückübernahmeabkommen mit Herkunftsstaaten — ein Problem, das eindeutig in der Bundeszuständigkeit für Außenpolitik liegt. Bundesland Ausreisepflichtige (2026) Tatsächliche Abschiebungen Vollzugsquote Regierungspartei(en) Bayern 18.400 4.200 22,8 % CSU/FW Nordrhein-Westfalen 42.100 7.900 18,8 % CDU/SPD Berlin 19.300 1.800 9,3 % SPD/Grüne/Linke Sachsen 8.700 2.100 24,1 % CDU/SPD Bremen 4.200 310 7,4 % SPD/Grüne/Linke Brandenburg 9.100 1.420 15,6 % SPD/BSW Warum scheitern Abschiebungen tatsächlich? Die politische Debatte überdeckt häufig die operativen Realitäten. Abschiebungen scheitern in der Praxis vor allem an drei Faktoren: fehlenden Reisedokumenten, mangelnder Rückübernahmebereitschaft der Herkunftsstaaten sowie gerichtlichen Eilentscheidungen, die kurzfristig vollzugshindernd wirken. Alle drei Faktoren liegen nicht im Einflussbereich der Länder, sondern in der Bundeszuständigkeit für Außenpolitik, Passbeschaffung und Justizorganisation. Die Konditionierung von Fördermitteln setzt also — so die Kritik der Migrationsexperten — am falschen Hebel an (Quelle: Sachverständigenrat für Integration und Migration, Gutachten Mai 2026; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Vollzugshindernis-Analyse 2026) Teilen Teilen X Facebook WhatsApp Link kopieren Wie findest du das? 🔥 0 😲 0 🤔 0 👍 0 😢 0 M Markus Bauer Technologie & Digitales Markus Bauer verfolgt die Entwicklungen in Tech, KI und Digitalpolitik. Er analysiert, wie neue Technologien Gesellschaft und Wirtschaft verändern — von Datenschutz bis Plattformregulierung. 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