Finanzen

Bitcoin-Steuer: Aus für Haltefrist trifft 7 Millionen Anleger

Haushaltsentwurf 2027 sieht vor, Kryptogewinne wie Aktien mit der Abgeltungssteuer zu belasten — unabhängig von der bisherigen 12-Monats-Frist.

Von ZenNews24 Redaktion 2 Min. Lesezeit Aktualisiert: 06.07.2026
Bitcoin-Steuer: Aus für Haltefrist trifft 7 Millionen Anleger
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Bundesregierung will die steuerfreie Haltefrist für Bitcoin & Co. abschaffen
  • Kryptogewinne sollen künftig wie Aktiengewinne mit 26,375 Prozent besteuert werden — mit Rechenbeispiel

Bitcoin-Anleger in Deutschland müssen sich auf eine grundlegende Änderung einstellen: Der am Wochenende durchgesickerte Haushaltsentwurf 2027 der Bundesregierung sieht vor, die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen komplett umzukrempeln. Die bisherige einjährige Haltefrist, nach der Verkäufe steuerfrei waren, soll fallen — künftig würden Bitcoin-Gewinne wie Aktiengewinne besteuert. Betroffen wären laut Schätzungen der Bundesregierung rund 7 Millionen Krypto-Nutzer in Deutschland.

▶ Auf einen Blick
  • Haushaltsentwurf 2027 sieht Ende der 12-Monats-Haltefrist für Kryptowährungen vor.
  • Kryptogewinne sollen künftig als Kapitaleinkünfte mit der Abgeltungssteuer (26,375 %) besteuert werden.
  • Rund 7 Millionen Krypto-Anleger in Deutschland betroffen.
  • SPD will Haltefrist abschaffen, CDU/CSU will sie behalten — noch kein Gesetz.

Was die Bundesregierung plant

Konkret sollen im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden — genau wie Aktien, ETFs oder Fondsanteile. Veräußerungsgewinne wären dann unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig, dafür würde statt des persönlichen Einkommensteuersatzes der pauschale Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag greifen — macht in Summe 26,375 Prozent.

So funktioniert die Besteuerung heute (§ 23 EStG)

Aktuell gelten Bitcoin & Co. steuerlich nicht als Kapitalvermögen, sondern als "andere Wirtschaftsgüter" nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz — ein privates Veräußerungsgeschäft. Entscheidend ist die Haltedauer:

  • Haltefrist ab 12 Monaten: Verkauf ist komplett steuerfrei, unabhängig von der Gewinnhöhe.
  • Haltefrist unter 12 Monaten: Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert — nicht mit der Abgeltungssteuer.
  • Freigrenze 1.000 Euro pro Jahr: Bleiben alle privaten Veräußerungsgewinne darunter, sind sie steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig — nicht nur der übersteigende Teil.

Rechenbeispiel: Was sich für Anleger ändert

Ein Beispiel verdeutlicht die Tragweite der Reform: Ein Anleger kauft 1 Bitcoin für 30.000 Euro und verkauft ihn später für 80.000 Euro — Gewinn: 50.000 Euro.

SzenarioAktuelles RechtNach geplanter Reform
Haltedauer über 12 Monate0 Euro Steuer (steuerfrei)50.000 € × 26,375 % = 13.187,50 Euro
Haltedauer unter 12 Monate, Spitzensteuersatzca. 23.750 Euro (Einkommensteuer + Soli)50.000 € × 26,375 % = 13.187,50 Euro

Die Reform würde Langfrist-Halter also schlechter stellen — von steuerfrei auf gut 13.000 Euro Steuerlast. Kurzfrist-Trader mit hohem persönlichem Steuersatz würden dagegen entlastet, weil die Abgeltungssteuer niedriger ausfällt als ihr individueller Grenzsteuersatz.

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Politischer Widerstand und offene Fragen

Ein fertiges Gesetz gibt es noch nicht — der Haushaltsentwurf formuliert bislang nur die Absicht. Innerhalb der Koalition ist der Kurs umstritten: Die SPD um Finanzminister Lars Klingbeil treibt die Abschaffung der Haltefrist voran, die Union will sie dagegen beibehalten. Wie BTC-ECHO berichtet, soll die Neuregelung Kryptowerte explizit mit Aktien gleichstellen.

Steuerrechtler halten den Entwurf zudem für verfassungsrechtlich angreifbar, weil vergleichbare Vermögenswerte wie Gold weiterhin steuerfrei blieben. Auch eine zentrale Frage für die betroffenen Anleger ist noch offen: Gibt es einen Bestandsschutz für bereits gehaltene Coins, oder würde die Neuregelung rückwirkend auf laufende Positionen angewendet? Laut Analyse von Börse Online ist genau dieser Punkt im aktuellen Entwurf noch nicht abschließend geregelt.

Was Anleger jetzt wissen sollten

Bis ein konkreter Gesetzentwurf Bundestag und Bundesrat durchlaufen hat, ändert sich für Krypto-Anleger zunächst nichts — die heutige 12-Monats-Regel gilt weiter. Wer grundsätzlich über die Rolle von Bitcoin in der langfristigen Vermögensplanung nachdenkt, findet eine ausführliche Einordnung samt Risiken im Ratgeber zu Bitcoin & Krypto in der Altersvorsorge von aktienrenterechner.de.

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Quelle: BTC-ECHO
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