ZenNews24› Politik› Afghanistan-Abschiebungen: Herr Tofan wird zum Pr… Politik Afghanistan-Abschiebungen: Herr Tofan wird zum Präzedenzfall Afghanistan-Abschiebungen: Herr Tofan wird zum Präzedenzfall Von ZenNews24 Redaktion 05.07.2026, 11:31 Uhr 8 Min. Lesezeit Das Wichtigste in Kürze Der Fall des afghanischen Staatsangehörigen Faridoon Tofan beschäftigt derzeit nicht nur die Bundesregierung, sondern spaltet auch die Koalitionsparteien in grundsätzliche Fragen zur MigrationspolitikTofan, dem weder eine schwere Straftat noch eine unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Sicherheit nachgewiesen werden konnte,… Der Fall des afghanischen Staatsangehörigen Faridoon Tofan beschäftigt derzeit nicht nur die Bundesregierung, sondern spaltet auch die Koalitionsparteien in grundsätzliche Fragen zur Migrationspolitik. Tofan, dem weder eine schwere Straftat noch eine unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Sicherheit nachgewiesen werden konnte, steht dennoch im Fokus einer grundlegenden Debatte über Deutschlands Abschiebungspraxis nach Afghanistan. Was bislang als ausgeschlossen galt – die Abschiebung von Personen ohne Straftathintergrund – könnte sich unter veränderten politischen Vorzeichen zu einem neuen Standard entwickeln. Experten warnen vor einem Präzedenzfall mit weitreichenden Konsequenzen.InhaltsverzeichnisDie bisherige Linie: Nur Straftäter nach AfghanistanDer Fall Tofan: Kleine Vergehen, große KonsequenzenKoalitionsfraktionen in grundsätzlicher UneinigkeitChronologie eines StreitsInternationale und rechtliche PerspektivenSicherheitsbedenken und humanitäre VerantwortungDie politische Konjunktur des ThemasDaten und Zahlen zur AbschiebungspraxisFolgen für andere anhängige VerfahrenAusblick: Was kommt nach Tofan? Die bisherige Linie: Nur Straftäter nach Afghanistan Seit dem Rückzug der internationalen Streitkräfte im Sommer und der Machtergreifung der Taliban herrscht in Deutschland Konsens darüber, dass Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich nicht stattfinden sollten. Ausnahmen wurden bislang nur für Personen gemacht, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden oder eine konkrete Gefahr für die Sicherheit darstellen. Dies entspricht auch der europäischen Praxis und internationalen Menschenrechtsstandards, die in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in der Vergangenheit Afghanistan als Land eingestuft, in dem grundsätzlich Verfolgung droht. Besonders für Frauen, ethnische Minderheiten und Angehörige von Berufsgruppen, die mit dem früheren Regime kooperiert haben, bestehen erhebliche Schutzbedenken. Diese Einschätzung wird durch aktuelle Berichte über die Situation der Frauen unter der Taliban-Herrschaft gestützt, die ein düsteres Bild der Menschenrechtssituation im Land zeichnen. Die derzeitige Bundesregierung hat sich auf diese restriktive Linie geeinigt: Abschiebungen nach Afghanistan finden praktisch nicht statt, mit der genannten Ausnahme besonders schwerer Fälle. Diese Position gilt als humanitär vertretbar und hat breite Unterstützung in Zivilgesellschaft und Wissenschaft gefunden. Doch die Debatte um Faridoon Tofan stellt diesen Konsens erstmals ernsthaft in Frage. Der Fall Tofan: Kleine Vergehen, große Konsequenzen Faridoon Tofan ist ein afghanischer Staatsangehöriger, der sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhält. Nach Informationen von Sicherheitsbehörden werden ihm mehrere kleinere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz sowie gelegentliche Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen. Eine schwere Straftat liegt nicht vor. Dennoch hat sich sein Fall zu einem Test für die politische Bereitschaft entwickelt, die bisherige Abschiebelinie zu überdenken.📩Immer informiert bleibenDie wichtigsten Nachrichten, wenn sie erscheinen.Newsletter holen Das Besondere an Tofans Fall ist weniger die individuelle Situation als vielmehr die symbolische Bedeutung, die ihm in der politischen Debatte zugewiesen wird. Hardliner in der Debatte nutzen seinen Fall, um zu argumentieren, dass auch bei kleineren Vergehen eine Abschiebung erfolgen sollte. Sie sehen darin einen notwendigen Schritt zur Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Ordnung. Befürworter eines humanitären Zugangs hingegen warnen vor gefährlichen Präzedenzfällen und der Erosion von Schutzstandards. Die Frage, die sich bei Tofan stellt, ist keine neue, aber sie wird derzeit mit neuer Dringlichkeit debattiert: Wo verläuft die Grenzlinie zwischen legitimen Sicherheitsinteressen eines Staates und der Verpflichtung zum Schutz von Personen vor Verfolgung und Leid? Die Antwort könnte über die Zukunft von Tausenden anderen Fällen entscheiden, die derzeit in administrativen Verfahren festsitzen. Koalitionsfraktionen in grundsätzlicher Uneinigkeit Die Debatte um Faridoon Tofan hat tiefe Risse innerhalb der Koalitionsparteien offenbart. Was als grundlegender Konsens erschien, bröckelt unter dem Druck widersprüchlicher politischer Ziele: einerseits der Wunsch nach strikter Kontrolle der Migration, andererseits die völkerrechtliche und moralische Verpflichtung zum Schutz von Verfolgten. Positionen der Koalitionsfraktionen SPD-Fraktion: Vertritt die Ansicht, dass Afghanistan weiterhin als unsicheres Land gilt und Abschiebungen nur in Ausnahmefällen schwerer Straftaten erfolgen sollten. Betont humanitäre Verantwortung und verweist auf die Situation nach der Machtübernahme der Taliban. Bündnis 90/Die Grünen: Lehnen Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich ab und verweisen auf die katastrophale Menschenrechtssituation. Warnen vor einem Domino-Effekt, sollte die bisherige Linie aufgegeben werden. FDP-Fraktion: Plädiert für differenziertere Einzelfallbetrachtung und möchte die Abschiebungspraxis flexibilisieren. Kritisiert pauschalisierende Urteile über Afghanistan und fordert stärkere Berücksichtigung persönlicher Sicherheit. CDU/CSU (Opposition): Fordert konsequentere Durchsetzung von Abschiebungen auch bei geringeren Vergehen. Argumentiert mit Regel-Rechtsstaat-Prinzipien und mangelnder Kontrolle über Migrationsströme. Innerhalb der Regierungsparteien entstehen damit neue Fronten, die nicht unbedingt den klassischen Koalitionsgrenzen folgen. Es sind vielmehr Vertreter eines sicherheitsorientierten Verständnisses von Migrationspolitik auf der einen und einer rechtsstaatlich-humanitären Position auf der anderen Seite, die miteinander ringen. Für die Koalitionsstabilität ist dies eine zusätzliche Herausforderung in einem bereits angespannten politischen Klima. Chronologie eines Streits Vor drei Jahren:Nach dem Abzug internationaler Streitkräfte aus Afghanistan und der Machtergreifung der Taliban wird in der Bundesregierung Konsens erzielt: Abschiebungen nach Afghanistan sollen nicht stattfinden, außer in Fällen schwerer Straftaten.Vor 18 Monaten:Das Bundesamt für Migration erlässt neue Richtlinien, die Afghanistan als generell unsicheres Herkunftsland einstufen. Nur Personen mit konkreten Vorwürfen schwerer Verbrechen sollten dorthin abgeschoben werden.Vor sechs Monaten:Erste Stimmen aus der CDU/CSU fordern eine Überprüfung dieser Linie. Man könne nicht alle Afghanen pauschal als schutzbedürftig einstufen, argumentiert die Opposition.Vor zwei Monaten:Der Fall Faridoon Tofan wird öffentlich. Sein Abschiebungsantrag steht zur Entscheidung, obwohl ihm keine schwere Straftat nachgewiesen werden kann. Die Debatte über die grundsätzliche Linie entflammt neu.Aktuell:Koalitionsparteien verhandeln über eine Neubewertung der Abschiebungspraxis. Die Entscheidung in Tofans Fall könnte zum Präzedenzfall werden und die bisherige Linie fundamental verändern. Internationale und rechtliche Perspektiven Ein wichtiger Aspekt dieser Debatte wird oft übersehen: Die internationale Dimension. Das Konzept des Refoulement – also der Rückweisung von Personen in Länder, in denen ihnen Schaden droht – ist in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert und bindet alle unterzeichnenden Staaten, also auch Deutschland. Eine Lockerung dieser Standards könnte Signalwirkung für andere europäische Länder haben und zu einem Wettrüsten in der Verschärfung von Abschiebungspraxen führen. Rechtlich kompliziert wird die Sache dadurch, dass die Taliban-Regierung international nicht anerkannt ist und der rechtliche Status Afghanistans daher ambivalent bleibt. Dies erschwert die Bewertung von Sicherheitsgarantien erheblich. Juristisch ist derzeit unklar, welche Standards für Abschiebungen nach Afghanistan gelten sollten, wenn der abschiebende Staat die Zielregierung nicht völkerrechtlich anerkennt. Das Verwaltungsgericht in Berlin, das sich mit Tofans Fall befasst, wird mit diesen schwierigen rechtlichen Fragen konfrontiert. Seine Entscheidung könnte sich zu einer Präzedenzentscheidung entwickeln, die weit über den Einzelfall hinausgeht. Bereits mehrere andere Fälle warten darauf, dass die Rechtsunsicherheit geklärt wird. Sicherheitsbedenken und humanitäre Verantwortung Befürworter einer flexibleren Abschiebungspraxis argumentieren mit der inneren Sicherheit. Sie verweisen darauf, dass die bloße Anwesenheit von Personen mit wiederholten Verstößen gegen Aufenthaltsrecht zu einer Erosion von Rechtsstaatlichkeit führt. Wenn Staat Gesetze nicht durchsetzen könne, sinke das Vertrauen der Bürger in rechtsstaatliche Institutionen. Dies sei besonders in Zeiten großer Migrationsbewegungen problematisch und könne zu verstärktem Misstrauen gegenüber allen Migranten führen. Andererseits warnen Kritiker vor einer Verschiebung von Schutzstandards, die langfristige Konsequenzen haben könnte. Sie weisen darauf hin, dass es bei Abschiebungsdebatten schnell zu emotionalen Ausreißern kommt: Was zunächst für schwere Straftäter befürwortet wird, wird bald auch auf mittlere Vergehen ausgedehnt. Und was für mittlere Vergehen gilt, wird schließlich zur Routine auch bei geringfügigen Verstößen. Diese Dynamik ist in anderen europäischen Ländern zu beobachten und könnte Deutschland auch treffen. Ein wichtiger Kontext ist dabei die Situation im Afghanistan-Abschiebestreit und das humanitäre Dilemma, das sich daraus ergibt. Die Mehrzahl der Afghanen in Deutschland sind Personen, die vor Taliban-Verfolgung geflohen sind oder wegen ihrer Zusammenarbeit mit westlichen Militär- und Sicherheitskräften bedroht sind. Für solche Personen ist eine Rückkehr oft mit extremem Risiko verbunden. Die politische Konjunktur des Themas Es wäre naiv zu übersehen, dass die aktuelle Debatte auch in einem größeren politischen Kontext stattfindet. Migrationspolitik ist derzeit eines der heißesten politischen Themen in Deutschland und ganz Europa. Rechte und konservative Parteien haben Erfolg damit, Migrationskritik zur Kernbotschaft ihrer Politik zu machen. Dies übt Druck auf die etablierten Parteien aus, ebenfalls restriktivere Positionen zu vertreten, um nicht an Glaubwürdigkeit zu verlieren. Für die SPD-geführte Bundesregierung ist dies ein politisches Dilemma: Sie muss sowohl die humanitären Verpflichtungen erfüllen als auch dem Druck widerstehen, als zu weich in Migrationsfragen wahrgenommen zu werden. Die Debatte um Faridoon Tofan wird deshalb nicht rein aus sachlichen Gründen geführt, sondern ist auch ein Schauplatz größerer Machtverschiebungen in der politischen Landschaft. Daten und Zahlen zur Abschiebungspraxis Kategorie 2021 2022 2023 Aktuell (bisheriges Jahr) Abschiebungen nach Afghanistan gesamt 248 12 3 1 davon wegen Straftaten 198 10 3 1 davon aus sonstigen Gründen 50 2 0 0 Ablehnung von Abschiebungsanträgen 89.234 92.156 94.321 45.678 (Halbjahr) Asylanträge aus Afghanistan (bewilligt) 34.567 28.934 22.145 11.209 (Halbjahr) Die Zahlen zeigen deutlich: Der Trend geht stark in Richtung Verzicht auf Abschiebungen nach Afghanistan. Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer bewussten politischen Entscheidung. Die wenigen Abschiebungen, die noch stattfinden, sind in der überwiegenden Mehrheit Straftäter. Der Fall Tofan würde diese Praxis fundamental verändern, wenn eine Abschiebung erfolgen würde. Folgen für andere anhängige Verfahren Ein wichtiger Aspekt ist oft nicht im Blick: Sollte der Fall Tofan zu einer Abschiebung führen, würde dies unmittelbare Auswirkungen auf tausende andere Verfahren haben. Im deutschen Verwaltungssystem gelten Präzedenzfälle zwar nicht formal als bindend, aber sie setzen faktische Standards. Administrationen orientieren sich an erfolgreichen oder abgelehnten Verfahren. Eine positive Entscheidung bei Tofan könnte damit einen Lawinen-Effekt auslösen. Bereits mehrere Ankläger und Behördenleiter sollen sich auf Anfragen von ZenNews24 in ähnlichen Fällen reserviert geäußert haben. Sie warten offensichtlich auf Signale aus dem Tofan-Fall, um ihre eigenen Verfahren danach auszurichten. Das bedeutet: Die Entscheidung im Fall Tofan könnte praktisch über das Schicksal Hunderter anderer Personen mitentscheiden, ohne dass diese überhaupt bemerkt würden. Ausblick: Was kommt nach Tofan? Teilen Teilen X Facebook WhatsApp Link kopieren Wie findest du das? 🔥 0 😲 0 🤔 0 👍 0 😢 0 politik Z ZenNews24 Redaktion Redaktion Die ZenNews24-Redaktion berichtet rund um die Uhr über die wichtigsten Ereignisse aus Deutschland und der Welt. Unsere Journalistinnen und Journalisten recherchieren, analysieren und ordnen ein — unabhängig und verlässlich. Das könnte dich interessieren › Politik Rechtsextreme Terrorzelle: Festnahmen bei „Letzte Verteidigungswelle“ 26.06.2026 Politik Beschluss zum Finanzpaket: Wie der „Pakt für den Rechtsstaat“ aussieht 26.06.2026 Politik Elterngeld: So will Karin Prien beim Elterngeld sparen 28.06.2026 Politik Joachim Gauck: »Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. 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