Finanzen

Homeoffice und Steuern: Was du absetzen kannst

Pauschale, anteilige Miete, Equipment — aktuelle Regeln

Von Laura Fischer 6 Min. Lesezeit Aktualisiert: 10.05.2026
Homeoffice und Steuern: Was du absetzen kannst
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Homeoffice-Nutzung hat sich in Deutschland dauerhaft etabliert
  • Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern arbeiten zumindest teilweise von zu Hause aus – und das eröffnet erhebliche Ste

Homeoffice und Steuern: Was du wirklich absetzen kannst

Die Homeoffice-Nutzung hat sich in Deutschland dauerhaft etabliert. Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern arbeiten zumindest teilweise von zu Hause aus – und das eröffnet erhebliche Steuersparpotenziale. Doch welche Kosten lassen sich wirklich absetzen? Wie funktioniert die Homeoffice-Pauschale genau? Und wo beginnt die Grauzone zwischen legitimer Steuerersparnis und fragwürdiger Optimierung? Dieser Artikel bringt Klarheit in ein Regelwerk, das von vielen missverstanden wird.

Finanzamt Berlin Mitte Schlange Warteschlange Buerger Steuern
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Die Homeoffice-Pauschale: Aktuelle Regeln ab 2023

Homeoffice steuerlich absetzen – Homeoffice-Pauschale Steuererklärung

Seit dem Veranlagungsjahr 2023 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine verbesserte Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen. Sechs Euro pro Arbeitstag lassen sich ansetzen – maximal für 120 Tage pro Kalenderjahr, was einer Obergrenze von 720 Euro entspricht. Dies stellt eine wesentliche Erleichterung dar, da vorher nur 5 Euro täglich geltend gemacht werden konnten und das Maximum bei 600 Euro lag.

Die Pauschale funktioniert ohne Nachweis. Es ist nicht erforderlich zu dokumentieren, dass tatsächlich ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung stand oder welche Kosten angefallen sind. Die Finanzbehörden akzeptieren diese pauschale Regelung als Vereinfachung für Millionen von Homeoffice-Nutzern. Wer die 120-Tage-Grenze einhält, kann die Pauschale ohne weitere Belege in der Steuererklärung eintragen – im Formular sind dafür die Feilen 10 und 11 der Anlage N zuständig.

Allerdings gilt eine wichtige Einschränkung: Die Pauschale setzt voraus, dass die Arbeit von zu Hause aus verrichtet wurde. Zeiten im regulären Büro oder bei Kundenbesuchen zählen nicht dazu. Das bedeutet: Wer an 200 Arbeitstagen im Jahr tätig ist, aber davon nur 80 Tage im Homeoffice verbringt, kann nur 80 Tage anrechnen.

Wann lohnt sich die detaillierte Einzelabrechnung statt Pauschale?

Für Arbeitnehmer mit erheblichen Homeoffice-Ausgaben kann die Einzelabrechnung rentabler sein als die Pauschale. Das gilt insbesondere dann, wenn tatsächlich ein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht und nachgewiesen wird, dass mindestens 90 Prozent der Raumfläche beruflich genutzt wird.

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In diesem Fall darf der Arbeitnehmer die anteiligen Raumkosten absetzen. Die Berechnung funktioniert nach folgendem Schema: Ist das Arbeitszimmer 12 Quadratmeter groß und die gesamte Wohnung 100 Quadratmeter, so liegt der Kostenanteil bei 12 Prozent. Von der jährlichen Miete oder den Nebenkosten (Heiz- und Stromkosten) dürfen dann 12 Prozent geltend gemacht werden. Bei einer monatlichen Miete von 1.200 Euro wären das monatlich 144 Euro oder jährlich 1.728 Euro – deutlich über der 720-Euro-Grenze der Pauschale.

Das Finanzamt verlangt für diese Abrechnung jedoch eine detaillierte Dokumentation: Grundrissskizzen, Fotographien, Belege über Mietkosten und Nebenkosten. Selbstständige, die ihr Arbeitszimmer ausschließlich geschäftlich nutzen, haben hier ebenso Anspruch wie Arbeitnehmer mit fester Homeoffice-Regelung. Wer nur gelegentlich von zu Hause arbeitet und kein separates Zimmer hat, wird mit der Pauschale besser fahren.

Möbel, Technik und sonstige Ausstattung: Was lässt sich absetzen?

Neben Raum kosten können auch Einrichtung und Ausrüstung des Homeoffice-Arbeitsplatzes steuerlich berücksichtigt werden – allerdings mit wichtigen Einschränkungen. Ein Schreibtisch, ergonomischer Bürostuhl, Regale oder Lampen zählen zu den Betriebsmitteln und können in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden, wenn die Kosten unter 952 Euro liegen (Grenze für Geringwertiges Wirtschaftsgut seit 2023). Bei höheren Kosten wird die Abschreibung über mehrere Jahre verteilt.

Ein hochwertiger ergonomischer Schreibtisch für 800 Euro kann also sofort komplett abgeschrieben werden. Ein Gaming-Stuhl im Wert von 500 Euro ebenso. Allerdings: Das Finanzamt verlangt auch hier einen kausalen Zusammenhang zum Homeoffice. Ein Schreibtisch, der nur für private E-Mails und Onlinebanking genutzt wird, wird nicht akzeptiert. Es muss eine berufliche Nutzung dokumentiert sein.

Für die Technik gelten ähnliche Regeln. Ein Laptop im Wert von 1.500 Euro wird über drei Jahre abgeschrieben – 500 Euro pro Kalenderjahr. Ein Monitor für 400 Euro kann komplett im Anschaffungsjahr abgesetzt werden. Wichtig: Der privaten Nutzung wird vom Finanzamt eine Quote von mindestens 10 bis 30 Prozent unterstellt, wenn das Gerät nicht ausschließlich beruflich genutzt wird. Wer nachweisen kann, dass Laptop und Monitor zu 100 Prozent für die Arbeit verwendet werden, kommt ohne Kürzung aus.

Internetkosten und Stromverbrauch: Kleine Posten mit großem Potenzial

Die Internet- und Stromkosten werden oft übersehen, obwohl sie Jahr für Jahr anfallen. Für die Internetkosten ist eine prozentuale Aufteilung üblich. Wer 50 Euro monatlich für einen Internetanschluss zahlt und diesen zu 50 Prozent beruflich nutzt, kann jährlich 300 Euro absetzen. Das Finanzamt akzeptiert hier eine geschätzte Quote – Dokumentation ist nicht zwingend notwendig, solange die Schätzung nachvollziehbar ist.

Für den Stromverbrauch gibt es zwei Wege. Der einfachere: einen pauschalen Ansatz von etwa 20 Prozent der Internetkosten nutzen, sofern man keinen separaten Stromkreis für das Arbeitszimmer hat. Der aufwendigere: eine detaillierte Berechnung anhand des Stromverbrauchs der genutzten Geräte. Wer einen großen Monitor und mehrere Geräte betreibt und die Kosten genau dokumentiert, kann hier zwischen 100 und 300 Euro pro Jahr absetzen.

Oft unterschätzt werden auch Telefonkosten. Ein Festnetz oder ein Business-Tarif, der anteilig beruflich genutzt wird, kann proportional angesetzt werden. Bei einem monatlichen Preis von 40 Euro und 60 Prozent beruflicher Nutzung sind das knapp 290 Euro jährlich.

Versicherungen und weitere Betriebsausgaben

Die Haftpflichtversicherung der Wohnung wird von vielen nicht als Betriebskosten wahrgenommen. Jedoch: Wer ein Arbeitszimmer mit beruflicher Nutzung hat und dort beispielsweise einen Kunden empfängt, kann einen anteiligen Teil der Versicherungsprämie absetzen. Dies ist nicht obligatorisch, wird aber vom Finanzamt anerkannt, wenn nachgewiesen wird, dass das Zimmer tatsächlich beruflich genutzt wird.

Weniger bekannt ist die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung anteilig geltend zu machen, wenn sie explizit für die berufliche Tätigkeit im Homeoffice relevant ist. Hier sollte man jedoch vorab mit einem Steuerberater klären, ob dies in der individuellen Situation akzeptiert wird.

Grenzen und häufige Fehler: Was das Finanzamt ablehnt

Nicht alles, was mit dem Homeoffice zu tun hat, lässt sich automatisch absetzen. Das Finanzamt lehnt beispielsweise Mahlzeiten und Getränke ab – auch wenn sie während der Arbeit konsumiert werden. Ein Kaffee ist eine private Ausgabe, kein Betriebsmittel. Gleiches gilt für Dekoration, Pflanzen (sofern nicht als ergonomisches Element nachgewiesen) oder Luftreiniger.

Ein häufiger Fehler: die Vermischung von privater und beruflicher Nutzung ohne dokumentierte Quote. Wer beispielsweise einen 65-Zoll-Fernseher kauft, diesen angeblich zu 30 Prozent beruflich nutzt, wird vom Finanzamt skeptisch beäugt. Zu offensichtlich ist die private Komponente. Ähnlich kritisch sehen die Behörden Möbel, die nicht typischerweise in einem Arbeitszimmer stehen – etwa ein großes Sofa oder ein Minikühlschrank, sofern dieser nicht für berufliche Zwecke (etwa für ein Gästeempfang) dokumentiert ist.

Auch eine zu hohe Homeoffice-Pauschale bei nur gelegentlicher Arbeit von zu Hause ist ein Fehler. Wer 120 Tage ansetzt, aber nur an 80 Tagen tatsächlich zu Hause gearbeitet hat, riskiert eine Nachzahlung mit Strafzinsen.

Selbstständige vs. Arbeitnehmer: Unterschiedliche Spielräume

Selbstständige und Freiberufler haben bei der Abrechnung deutlich mehr Flexibilität als Arbeitnehmer. Wer beruflich sein Homeoffice nutzt und ein separates Arbeitszimmer nachweisen kann, darf die gesamten anteiligen Kosten absetzen – Miete, Nebenkosten, Versicherung, Möbel und Technik. Die Pauschale von 6 Euro täglich spielt für Selbstständige keine Rolle; sie können direkt in die Einzelabrechnung gehen.

Für Arbeitnehmer ist die Lage restriktiver. Zwar können auch sie die Einzelabrechnung wählen, aber das Finanzamt überprüft hier strenger. Erst seit wenigen Jahren akzeptiert die Behördenpraxis auch für angestellte Homeoffice-Arbeiter die Abrechnung anteiliger Raumkosten. Der Grund: Die Pauschale soll Bürokratie ersparen, wer sie überschreiten will, muss nachweisen, warum dies gerechtfertigt ist.

Steuererklärung und richtige Dokumentation

Für die korrekte Anrechnung im Steuerjahr sind einige formale Anforderungen zu erfüllen. Wer die Pauschale nutzt, trägt die Anzahl der Homeoffice-Tage in Anlage N ein – das ist einfach und erfordert keine Belege. Die Finanzbehörden vertrauen hier auf die Ehrlichkeit des Steuerpflichtigen.

Für die Einzelabrechnung ist Sorgfalt gefordert. Eine Grundrissskizze der Wohnung mit Markierung des Arbeitszimmers, Fotos des Zimmers im eingerichteten Zustand, eine Liste aller gekauften Möbel und Geräte mit Kaufdatum und Preis – all dies sollte mehrere Jahre aufbewahrt werden. Nicht nur im Jahr der Steuererklärung, sondern mindestens sechs Jahre danach, falls es zu einer Betriebsprüfung kommt.

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Laura Fischer
Finanzen & Verbraucher

Laura Fischer schreibt über Geldanlage, Verbraucherrecht und wirtschaftliche Trends. Ihr Fokus liegt auf praxisnahen Einordnungen — von Zinsentscheidungen bis zu alltäglichen Finanzfragen.

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