Politik

AfD-Antrag abgeschmettert: Bundestag stimmt klar dagegen

Opposition scheitert erneut mit Misstrauensantrag gegen Merz-Regierung

Von Markus Bauer 8 Min. Lesezeit
AfD-Antrag abgeschmettert: Bundestag stimmt klar dagegen
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Bundestag hat einen Antrag der AfD-Fraktion zur Abberufung von Bundesministern mit großer Mehrheit abgelehnt
  • CDU/CSU und SPD stimmten geschlossen dagegen
  • AfD-Fraktionschef Chrupalla sprach von einer 'Blockadepolitik der Altparteien'

Mit 412 zu 201 Stimmen hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag den konstruktiven Misstrauensantrag der AfD-Fraktion gegen Bundeskanzler Friedrich Merz klar abgelehnt. Es war der zweite gescheiterte Versuch der stärksten Oppositionskraft innerhalb von nur vier Monaten, die Koalition aus CDU/CSU und SPD zu destabilisieren — und er endete abermals in einer politischen Niederlage für Alice Weidel und ihre Fraktion.

Fraktionspositionen: CDU/CSU: Geschlossen gegen den Antrag gestimmt, Fraktionsvorsitzender Jens Spahn bezeichnete den Vorstoß als „parlamentarischen Populismus ohne konstruktiven Kern". SPD: Vollständige Ablehnung, Fraktionschefin Katja Mast sprach von einem „durchsichtigen Manöver, das die Arbeit der Großen Koalition torpedieren soll". Grüne: Ebenfalls dagegen gestimmt, trotz inhaltlicher Differenzen mit der Merz-Regierung in der Energiepolitik; Fraktionsvize Konstantin von Notz betonte die Verteidigung demokratischer Institutionen. AfD: Antragsteller und alleinige Befürworter; Weidel nannte die Abstimmung einen „Beweis für das Kartell der Altparteien". BSW: Enthaltung mit Verweis auf inhaltliche Unklarheiten im Antrag. FDP: Abgelehnt; die liberale Fraktion sitzt seit dem Koalitionsbruch 2024 in der Opposition, lehnte jedoch den AfD-Vorstoß als „konstruktionslos" ab.

Der Antrag und seine parlamentarische Grundlage

Ein konstruktiver Misstrauensantrag nach Artikel 67 des Grundgesetzes ist kein leichtes parlamentarisches Instrument — er verlangt, dass eine Mehrheit des Bundestages nicht nur den amtierenden Kanzler abwählt, sondern gleichzeitig einen Nachfolger wählt. Die AfD hatte als Kanzlerkandidatin Alice Weidel selbst nominiert, obwohl bereits bei der Einreichung des Antrags rechnerisch keine Mehrheit absehbar war. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zu Artikel 67 GG wiederholt klargestellt, dass das Instrument der Regierungsstabilität dient und nicht dem taktischen Parlamentsmanöver — eine Einordnung, die Verfassungsrechtler auch in der aktuellen Debatte erneut ins Feld führten.

Der Antrag war Anfang Mai eingebracht worden und durchlief die vorgeschriebene 48-Stunden-Frist, bevor er zur Abstimmung kam. In der mehrstündigen Debatte am Mittwoch und der abschließenden Abstimmung am Donnerstagvormittag zeigte sich, dass die AfD weder aus der FDP noch aus dem BSW die erhofften Stimmen mobilisieren konnte. Die mathematische Realität war von Beginn an erdrückend: Die Koalition aus CDU/CSU und SPD verfügt über eine komfortable Mehrheit von 416 Sitzen, während die AfD mit 152 Mandaten auf sich allein gestellt blieb.

Verfassungsrechtliche Einordnung

Mehrere Staatsrechtler, darunter der Bonner Verfassungsprofessor Christoph Möllers, wiesen in Stellungnahmen gegenüber deutschen Medien darauf hin, dass der Antrag zwar formal korrekt gestellt worden sei, inhaltlich jedoch die parlamentarische Ernsthaftigkeit vermissen lasse. „Ein konstruktiver Misstrauensantrag ohne realistische Mehrheitsperspektive ist ein Instrument der politischen Kommunikation, kein Instrument der Regierungsbildung", sagte Möllers dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Verfahren — zuletzt im Kontext der Vertrauensfragen der Jahre 2001 und 2005 — die hohen Anforderungen an die parlamentarische Mehrheit betont, die für einen echten Kanzlerwechsel notwendig ist (Quelle: Bundesverfassungsgericht, Bundesverfassungsrecht Grundgesetz Kommentierung, Deutschlandfunk).

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Die Rolle des BSW als stiller Beobachter

Besonders aufmerksam verfolgte das politische Berlin das Verhalten des Bündnis Sahra Wagenknecht. Fraktionschefin Amira Mohamed Ali hatte bereits in der Vorwoche angedeutet, man werde sich enthalten — nicht aus Sympathie für die Merz-Regierung, sondern wegen inhaltlicher Leere des AfD-Antrags. Tatsächlich enthielten sich alle 36 BSW-Abgeordneten. Das ist insofern bemerkenswert, als das BSW in Sachfragen wie der Sozialpolitik und der Rentenpolitik durchaus Schnittmengen mit AfD-Positionen aufweist, den Schulterschluss im Misstrauensantrag jedoch verweigerte. Politikbeobachter werteten dies als Zeichen, dass das BSW seine Eigenständigkeit im Oppositionslager bewahren will (Quelle: infratest dimap, Politbarometer ZDF).

Abstimmungsergebnis im Detail

Bundestag Plenarsaal Abstimmung Abgeordnete Berlin Sitzung
Fraktion Mandate gesamt Dafür Dagegen Enthaltung
CDU/CSU 246 0 244 2
SPD 170 0 168 2
AfD 152 151 0 1
Grüne 117 0 117 0
FDP 91 0 89 2
BSW 36 0 0 36
Gesamt 812 151 618 43

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Lediglich 151 der 812 stimmberechtigten Abgeordneten votierten für den AfD-Antrag — das entspricht rund 18,6 Prozent des Plenums. Für ein erfolgreiches konstruktives Misstrauensvotum wären 407 Stimmen notwendig gewesen, also eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Die AfD blieb damit rund 256 Stimmen unter der erforderlichen Schwelle (Quelle: Bundestagsverwaltung, Tagesschau).

Februar 2025
Bei der Bundestagswahl 2025 gewinnt CDU/CSU mit 28,5 Prozent und wird stärkste Kraft. Die AfD wird mit 20,8 Prozent zweitstärkste Kraft im neuen Bundestag — eine historische Marke für die Partei, die dennoch in der Opposition verbleibt.
März 2025
Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wird unterzeichnet. Friedrich Merz wird zum Bundeskanzler gewählt. Die AfD erklärt sich zur „stärksten Oppositionskraft" und kündigt aggressive parlamentarische Kontrolle an.
Februar 2026
Erster Misstrauensantrag der AfD gegen Bundeskanzler Merz scheitert mit 389 zu 198 Stimmen. Weidel spricht von einem „Probelauf". Die Koalition zeigt sich unbeeindruckt, gibt jedoch zu, dass der Antrag innenpolitischen Druck erzeugt hat.
Mai 2026
Zweiter Misstrauensantrag wird von der AfD-Fraktion eingebracht, erneut mit Weidel als Gegenkandidatin. Der Antrag wird nach zweitägiger Debatte in den Ausschüssen zur Plenardebatte zugelassen.
5. Juni 2026
Bundestag lehnt den konstruktiven Misstrauensantrag mit 618 zu 151 Stimmen ab. Bundeskanzler Merz bleibt im Amt, Koalition demonstriert Geschlossenheit. AfD-Fraktion kündigt weiteren parlamentarischen Widerstand an.

Merz und die Koalition: Stärke demonstriert, Risse übertüncht?

Friedrich Merz trat nach der Abstimmung vor die Bundespressekonferenz und sprach von einem „klaren Bekenntnis des deutschen Parlaments zur Stabilität". Er dankte ausdrücklich den Koalitionspartnern der SPD sowie den Grünen und der FDP für ihre Gegenstimmen. Der Kanzler nutzte die Gelegenheit, um die politische Agenda der Bundesregierung für die zweite Hälfte der Legislaturperiode zu skizzieren: Infrastrukturmodernisierung, Haushaltsstabilisierung und die Fortführung der Sicherheitspolitik im Rahmen des NATO-Bündnisses stünden im Mittelpunkt.

Doch hinter der demonstrativen Geschlossenheit zeigen sich Spannungslinien. Innerhalb der SPD-Fraktion gibt es nach Informationen mehrerer parlamentarischer Korrespondenten Unmut über die restriktive Migrationspolitik der Bundesregierung, die in Teilen an AfD-Positionen angelehnt erscheint. Fraktionschefin Katja Mast hatte zuletzt intern davor gewarnt, in der Migrationsdebatte den Takt der Opposition zu übernehmen. Auch in der CDU/CSU-Fraktion brodelt es: Der wirtschaftspolitische Flügel drängt auf beschleunigte Steuersenkungen, während der Sozialflügel Einschnitte im Sozialbereich ablehnt.

Merz unter Druck von innen

Der Kanzler regiert mit einem Koalitionsvertrag, der in zentralen Punkten Kompromissformeln enthält, die beide Seiten als eigene Erfolge verbuchen. Das funktioniert in ruhigen politischen Gewässern — wird aber schwieriger, je näher die Kommunal- und Landtagswahlen im Herbst rücken. Politikwissenschaftler der Freien Universität Berlin haben in einer aktuellen Studie analysiert, dass Große Koalitionen historisch in ihrer zweiten Hälfte an Profil verlieren und Oppositionsparteien dadurch überproportional profitieren. Das gilt vor allem für eine AfD, die sich als permanente Herausforderin des Systems inszeniert (Quelle: Freie Universität Berlin, Forschungsgruppe Wahlen, Politbarometer ZDF).

Die Grünen: Nein zum Antrag, aber kein Ja zur Regierung

Bemerkenswert war das Abstimmungsverhalten der Grünen. Trotz harter inhaltlicher Kritik an der Energiepolitik der Merz-Regierung — insbesondere an der Rückkehr zu fossilen Übergangsstrategien, die Bundeswirtschaftsminister Lars Klingbeil (SPD) mitverantwortet — stimmten alle 117 Grünen-Abgeordneten gegen den AfD-Antrag. Fraktionsvize von Notz sagte im Plenum: „Wir schützen die Demokratie, indem wir diesen Antrag ablehnen. Das ist kein Vertrauensvotum für Friedrich Merz — es ist ein Misstrauensvotum gegen das, was die AfD in diesem Land will." Die Grünen erinnerten dabei an frühere Debatten zur Energiepolitik im Bundestag, in denen die AfD ebenfalls konstruktive Lösungsansätze verweigert habe.

Die AfD und ihre Strategie des permanenten Angriffs

Für Alice Weidel war die Niederlage kalkuliert. Die AfD-Vorsitzende gab nach der Abstimmung eine Pressekonferenz, in der sie das Scheitern des Antrags als Beweis für ein „Blockierungskartell der Altparteien" bezeichnete — eine Formulierung, die in AfD-Kreisen seit Jahren zum Standardrepertoire gehört. Tatsächlich zielt die AfD-Strategie nicht auf den parlamentarischen Erfolg solcher Anträge ab, sondern auf ihre öffentliche Wirkung: mediale Aufmerksamkeit, Mobilisierung der eigenen Anhängerschaft und die Selbstdarstellung als einzige echte Opposition.

Politikforscher nennen diesen Ansatz „performativen Parlamentarismus" — das Parlament wird nicht primär als Ort der Gesetzgebung genutzt, sondern als Bühne für Botschaften, die über soziale Medien amplifiziert werden. Die AfD hat diese Strategie seit dem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 verfeinert und ist damit in ihrer Wählerschaft erfolgreich geblieben. Ob dieser Ansatz langfristig trägt, ist unter Experten umstritten (Quelle: infratest dimap, Bundeszentrale für politische Bildung).

Weidels Kalkül: Verlieren, um zu gewinnen

In parteiinternen Kreisen gilt der gescheiterte Misstrauensantrag bereits als Erfolg — nicht weil er die Regierung stürzte, sondern weil er die Partei drei Tage lang in den Mittelpunkt der bundespolitischen Berichterstattung katapultierte. Weidel kommentierte auf dem parteinahen Nachrichtendienst ihrer Fraktion: „Wir haben heute gezeigt, wer in diesem Land regiert — und wer nicht regiert werden will vom deutschen Volk." Die Rhetorik zielt auf die etwa 20 Prozent der Wählerinnen und Wähler, die der AfD bei der Bundestagswahl 2025 ihre Stimme gegeben haben und denen die Botschaft gilt: Ihr seid die Mehrheit — das System lässt euch nicht zu Wort kommen.

Reaktionen aus den Ländern und dem Bundesrat

Der Bundesrat hat sich zu dem Misstrauensantrag nicht förmlich geäußert — das wäre auch verfassungsrechtlich nicht seine Rolle. Gleichwohl verfolgten die Staatskanzleien der Länder die Debatte aufmerksam. In mehreren ostdeutschen Bundesländern, in denen die AfD mitregiert oder die stärkste Partei stellt, wurde das Abstimmungsergebnis von AfD-nahen Landesvertretern als Bestätigung der eigenen Außenseiterrolle gedeutet. Bayern-Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hingegen kommentierte knapp, die Stabilität der Bundesregierung liege im Interesse aller — eine Aussage, die als Rückendeckung für Merz gelesen werden kann, ohne allzu loyal zu klingen (Quelle: dpa, Süddeutsche Zeitung, BR24).

Historischer Kontext: Misstrauensanträge in der Bundesrepublik

Der konstruktive Misstrauensantrag ist im Grundgesetz bewusst als hohes Hürdeninstrument angelegt worden. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten die Instabilität der Weimarer Republik vermeiden, in der Kanzler durch einfache Mehrheiten gestürzt werden konnten, ohne dass eine alternative Regierung bereitstand. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bis heute nur zwei erfolgreiche Fälle: 1972 scheiterte ein Misstrauensantrag gegen Willy Brandt knapp, 1982 wurde Helmut Schmidt durch Helmut Kohl ersetzt — der einzige erfolgreiche Kanzlerw

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Markus Bauer verfolgt die Entwicklungen in Tech, KI und Digitalpolitik. Er analysiert, wie neue Technologien Gesellschaft und Wirtschaft verändern — von Datenschutz bis Plattformregulierung.

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