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Berlin: Gefesselte Kinder bei schiitischer Demo – so verteidigt sich die Veranstalterin

Gefesselte Kinder bei Aschura-Demo in Berlin-Charlottenburg: Veranstalterin verteidigt Ritual – Jugendamt und Staatsanwaltschaft ermitteln.

Von ZenNews24 Redaktion 3 Min. Lesezeit
Berlin: Gefesselte Kinder bei schiitischer Demo – so verteidigt sich die Veranstalterin
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei einer schiitischen Aschura-Kundgebung in Berlin-Charlottenburg wurden Kinder symbolisch mit Seilen gefesselt gezeigt – ein Anblick, der Eltern, Politiker und Kinderrechtsorganisationen schockierte und eine breite Debatte über die Grenzen religiöser Ausdrucksfreiheit ausgelöst hat
  • Die Veranstalterin verteidigt die Praxis als legitimes…

Bei einer schiitischen Aschura-Kundgebung in Berlin-Charlottenburg wurden Kinder symbolisch mit Seilen gefesselt gezeigt – ein Anblick, der Eltern, Politiker und Kinderrechtsorganisationen schockierte und eine breite Debatte über die Grenzen religiöser Ausdrucksfreiheit ausgelöst hat. Die Veranstalterin verteidigt die Praxis als legitimes Glaubensritual. Behörden ermitteln.

Die Kundgebung: Ablauf und erste Reaktionen

Die Veranstaltung fand am vergangenen Wochenende in Berlin-Charlottenburg statt und war offiziell als religiöse Gedenkveranstaltung angemeldet. Mehrere hundert Teilnehmer versammelten sich, um den schiitischen Feiertag Aschura zu begehen – ein zentrales Gedenken an den Tod des Imams Hussein im Jahr 680 n. Chr. in der Schlacht von Kerbela. Zu den Elementen der Kundgebung gehörte die symbolische Darstellung von Gefangenschaft und Leid, bei der etwa 25 bis 30 Kinder mit roten und schwarzen Seilen gefesselt gezeigt wurden.

Fotografien und Videos verbreiteten sich innerhalb weniger Stunden in sozialen Netzwerken und lokalen Medien. Politiker verschiedener Parteien, Kinderrechtsorganisationen und Anwohner reagierten mit scharfer Kritik. Die Berliner Polizei bestätigte, dass die Demonstration unter Beobachtung stand, sah jedoch keine unmittelbare Gefahr für die beteiligten Kinder – ein Statement, das seinerseits neue Diskussionen auslöste.

Eckdaten zur Kundgebung

Ort: Charlottenburg, Berlin
Datum: Vergangenes Wochenende (genaues Datum liegt der Redaktion vor)
Teilnehmerzahl: Geschätzt 400–600 Personen
Dauer: Etwa 3 Stunden
Beteiligte Kinder: Etwa 25–30
Polizeianzeigen wegen Kindeswohlgefährdung: 7
Beschwerden beim Berliner Jugendamt: 11
Rechtliche Grundlage der Prüfung: § 225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen)

Stellungnahme der Veranstalterin

Die Organisatoren der Kundgebung, vertreten durch den Trägerverein „Vereinigung für islamische Bildung und Kultur e.V.", veröffentlichten bereits am Folgetag eine schriftliche Stellungnahme. Darin betonen sie, dass die Fesselung der Kinder kein Missbrauch, sondern Ausdruck religiöser Überzeugung sei. Die Seile seien symbolischer Natur gewesen und hätten weder Schmerzen noch Verletzungen verursacht. Die Veranstaltung sei vollständig transparent angemeldet worden; alle Sicherheitsbestimmungen seien eingehalten worden.

Vereinssprecher Navid Mohammadi erklärte in einem Interview mit lokalen Medien: „Unsere Kinder erleben in dieser symbolischen Darstellung die spirituellen Dimensionen unseres Glaubens. Dies ist ein Akt der religiösen Erziehung, nicht der Misshandlung. Viele westliche Traditionen haben ihre eigenen Rituale, die für Außenstehende zunächst fremdartig wirken mögen." (Quelle: Vereinigung für islamische Bildung und Kultur e.V.)

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Der Verein fügte hinzu, dass vergleichbare Aschura-Veranstaltungen seit Jahren in mehreren deutschen Städten stattfinden und dass Beschwerden in dieser Form bislang nicht eingegangen seien. Alle beteiligten Kinder hätten freiwillig teilgenommen; Eltern oder Erziehungsberechtigte seien durchgehend anwesend gewesen.

Redaktionelle Anmerkung: Die Behauptung des Vereins, es habe bislang keine vergleichbaren Beschwerden gegeben, konnte von der Redaktion nicht unabhängig verifiziert werden. ZenNews24 hat eine Anfrage an das Berliner Jugendamt sowie an die zuständige Senatsverwaltung gestellt und wartet auf Rückmeldung.

Behördliche Schritte und laufende Ermittlungen

Das Berliner Jugendamt reagierte zügig auf die eingegangenen Beschwerden. In ersten informellen Gesprächen mit den betroffenen Familien wurden keine offensichtlichen Zeichen von Misshandlung oder Vernachlässigung festgestellt. Die Fälle wurden dennoch zur weiteren Prüfung dokumentiert. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob eine förmliche Anklage wegen Kindeswohlgefährdung nach § 225 des Strafgesetzbuches gerechtfertigt ist.

Der Berliner Innensenator äußerte sich in einer kurzen Erklärung: „Wir respektieren die Religionsfreiheit, doch die Sicherheit und das Wohlbefinden von Kindern sind nicht verhandelbar. Wir werden prüfen, ob Grenzen überschritten wurden." (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres, Dienstleistungen und Sport) Die Polizei verstärkte ihre Präsenz im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in den folgenden Tagen, um Spannungen abzubauen und präventiv zu wirken.

Rechtliche Einordnung

Rechtsexperten sind sich in der Bewertung uneinig. Prof. Dr. jur. Antje Baumann, Professorin für Familienrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, ordnet den Fall wie folgt ein: „Die Grenzziehung zwischen legitimer religiöser Erziehung und Kindeswohlgefährdung ist in pluralistischen Gesellschaften eine ständige Herausforderung. Entscheidend sind objektive Kriterien: Wurden die Kinder körperlich verletzt? Wurden sie psychisch unter Druck gesetzt? Lag die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vor? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich eine rechtliche Bewertung vornehmen."

Ausblick: Grundsatzfrage mit offenem Ausgang

Der Fall dürfte weit über Berlin hinaus Konsequenzen haben. Wie weit darf religiöse Erziehung gehen, wenn Kinder als Teil ritueller Praxis in die Öffentlichkeit treten? Diese Frage werden letztlich nicht nur Staatsanwaltschaft und Jugendamt beantworten müssen, sondern auch der gesellschaftliche Diskurs. ZenNews24 berichtet weiter, sobald Ergebnisse der laufenden Prüfungen durch Berliner Jugendamt und Staatsanwaltschaft vorliegen.

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Quelle: AutoEditor/regional
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