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Cannabis Gesetz Deutschland: Was seit April 2024 erlaubt ist

Von ZenNews24 Redaktion 2 Min. Lesezeit
Cannabis Gesetz Deutschland: Was seit April 2024 erlaubt ist
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland im Detail: Mengen, Verbotszonen, Cannabis Social Clubs, Strafen — alles erklärt.

Am 1. April 2024 trat das Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland in Kraft — ein historischer Schritt, der seit Jahrzehnten debattiert wurde. Was genau erlaubt ist, wo Grenzen gezogen werden und was bei Verstößen droht, erklärt dieser Artikel.

Das CanG im Überblick: Was ist seit April 2024 legal?

Das Cannabisgesetz (offiziell: Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis) trat in zwei Stufen in Kraft. Die erste Stufe ab 1. April 2024 regelt den privaten Besitz und Konsum. Die zweite Stufe ab 1. Juli 2024 ermöglicht Cannabis Social Clubs.

Regelung Erlaubt Verboten
Besitz öffentlich Bis 25g (ab 18) Über 25g, unter 18 Jahren
Besitz privat Bis 50g zuhause Über 50g
Eigenanbau Bis 3 weibliche Pflanzen Mehr als 3 Pflanzen, Weitergabe
Konsum Privat, Parks (mit Abstand) 100m um Schulen, Kitas, Spielplätze; Fußgängerzone 07:00–20:00
Cannabis Social Club Mitglieder: 25g/Tag, 50g/Monat Nicht-Mitglieder, Touristen
Bild: CannaZen.de

Cannabis Social Clubs: Die Regeln im Detail

Die zweite Stufe des CanG erlaubt seit 1. Juli 2024 sogenannte Anbauvereinigungen — im Volksmund Cannabis Social Clubs. Diese Vereine dürfen unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben.

  • Mitglieder: Maximal 500 Personen pro Club
  • Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz in Deutschland (kein Touristenzugang)
  • Abgabe an Über-21-Jährige: Max. 25g pro Tag, 50g pro Monat
  • Abgabe an 18-bis-21-Jährige: Max. 30g pro Monat, max. 10% THC-Gehalt
  • Kommerzialisierung: Ausdrücklich verboten — kein Gewinnstreben
  • Auflagen: Suchtprävention, Jugendschutzbeauftragter, Mindestabstand zu Schulen

Verbotszonen: Wo gilt ein Konsumverbot?

Das CanG definiert klare Schutzzonen. Wer in diesen Bereichen Cannabis konsumiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit — unabhängig davon, wie viel er bei sich trägt.

  • Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen — jeweils 100 Meter Umkreis
  • Spielplätze und öffentliche Sportanlagen
  • Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
  • Sichtweite von Minderjährigen — auch außerhalb genannter Zonen

Strafen und Konsequenzen bei Verstößen

Das CanG sieht ein abgestuftes System vor. Geringe Mengen werden anders behandelt als große Mengen oder Handel.

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  • Besitz 25–60g: Ordnungswidrigkeit, Verfahren kann eingestellt werden
  • Besitz über 60g: Strafverfolgung möglich
  • Handel/Verkauf: Bleibt Straftat, Freiheitsstrafen möglich
  • Minderjährige: Abgabe an unter 18-Jährige ist schwere Straftat
  • Auto fahren: THC-Grenzwert 3,5 ng/ml im Blut — Verstoß = Bußgeld + Fahrverbot

Was sich mit dem CanG geändert hat — und was nicht

Ein häufiges Missverständnis: Das CanG legalisiert Cannabis nicht vollständig. Es entkriminalisiert den privaten Konsum und ermöglicht Social Clubs — aber der freie Kauf und Verkauf bleibt verboten. Deutschland hat damit keinen regulierten Markt geschaffen, wie er in Kanada oder einigen US-Bundesstaaten existiert.

Was konkret besser wurde: Medizinisches Cannabis ist nun deutlich leichter zugänglich — das frühere BtM-Rezept entfällt, ein normales Kassenrezept genügt. Mehr dazu im Artikel: Medizinisches Cannabis — So werden Sie Patient.

Den vollständigen Überblick inklusive aller Kategorien und Zugangswege bietet unser Hub-Artikel: Cannabis Patient werden in Deutschland: Der vollständige Guide.

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