ZenNews24› Finanzen› Alte Lebensversicherung: Kündigen, verkaufen oder… Finanzen Alte Lebensversicherung: Kündigen, verkaufen oder weiterführen? Welche Option wann die beste ist Von Laura Fischer 04.03.2025, 00:00 Uhr 8 Min. Lesezeit Aktualisiert: 07.05.2026 Das Wichtigste in Kürze Lebensversicherungen sind Sparprodukte mit einer Historie: Wer in den 1990er oder frühen 2000er Jahren einen Vertrag abschloss, bekam Garantiezinsen,... Eine alte Lebensversicherung ist für viele Deutsche ein finanzieller Balanceakt. Abgeschlossen in besseren Zeiten, mit Garantiezinsen zwischen drei und vier Prozent, sieht die Realität heute oft ernüchternd aus. Der Garantiezins liegt derzeit bei 0,25 Prozent für neue Verträge – ein historisches Tief. Wer einen älteren Vertrag hält, profitiert zwar von deutlich besseren Konditionen, muss sich aber dennoch fragen: Lohnt sich das Halten noch? Die Entscheidung zwischen Kündigung, Verkauf und Weiterzahlung hängt von persönlichen Faktoren ab, die jeder Versicherte selbst bewerten muss. Dieser Artikel zeigt die echten Zahlen und hilft bei einer informierten Entscheidung.InhaltsverzeichnisWarum alte Lebensversicherungen unter Druck geratenOption 1: Die Kündigung – schnell, aber oft teuerOption 2: Der Verkauf – mehr Geld als beim KündigenOption 3: Beitragsfreistellung – Atempause ohne TotalverzichtOption 4: Weiterführung – wann sich Geduld auszahltPolicendarlehen: Liquide bleiben ohne AuflösungDie Entscheidungsmatrix: Was passt zu Ihrer Situation? Das Wichtigste in KürzeWarum alte Lebensversicherungen unter Druck geratenOption 1: Die Kündigung – schnell, aber oft teuerOption 2: Der Verkauf – mehr Geld als beim KündigenOption 3: Beitragsfreistellung – Atempause ohne Totalverzicht Warum alte Lebensversicherungen unter Druck geraten Der Garantiezins liegt derzeit bei 0,25 Prozent für neue Verträge – ein historisches Tief. Lebensversicherungen sind Sparprodukte mit einer Historie: Wer in den 1990er oder frühen 2000er Jahren einen Vertrag abschloss, bekam Garantiezinsen, die sich heute märchenhaft anfühlen. Ein Vertrag aus dem Jahr 2000 kann einen Garantiezins von 3,25 Prozent aufweisen – eine Quote, die Sparer heute selbst mit Festgeld kaum noch erreichen. Doch die Realität ist komplexer als diese einfache Rechnung. Lebensversicherungen sind keine reinen Sparprodukte. Sie kombinieren Altersvorsorge mit einer Risikoabsicherung – der Todesfall ist mitversichert. Zusätzlich fallen Verwaltungskosten an, die oft nicht transparent kommuniziert werden. Analysen der Stiftung Warentest zeigen, dass effektive Kostenquoten bei älteren kapitalbildenden Verträgen zwischen 0,8 und 1,5 Prozent pro Jahr liegen können. Das klingt gering, aber auf 30 Jahre verteilt bedeutet das eine erhebliche Schmälerung der tatsächlichen Ablaufleistung. Die Überschussbeteiligung ist ein zweiter kritischer Punkt. Versicherer werben mit dieser Komponente, doch die laufende Überschussbeteiligung ist seit Jahren rückläufig. Lagen die deklarierten Gesamtverzinsungen großer Anbieter in den frühen 2000er Jahren noch bei fünf bis sieben Prozent, bewegen sie sich heute mehrheitlich zwischen zwei und drei Prozent – und das ist keineswegs garantiert. Diese Entwicklung ist eine direkte Folge der langen Niedrigzinsphase, deren Nachwirkungen die Versicherer in ihren Anlageportfolios noch Jahre begleiten werden. Option 1: Die Kündigung – schnell, aber oft teuer Was beim Rückkaufswert wirklich zählt Die Kündigung einer Lebensversicherung ist der naheliegendste Weg – und oft der emotionalste. Viele Versicherte haben Jahrzehnte lang Prämien gezahlt und erhoffen sich, das Gesparte zurückzubekommen. Doch hier beginnt die erste große Überraschung: Der Rückkaufswert entspricht nicht den eingezahlten Beiträgen.📩Immer informiert bleibenDie wichtigsten Nachrichten, wenn sie erscheinen.Newsletter holen Versicherer verrechnen Abschlusskosten – für Vertrieb, Verwaltung und Risikoprüfung – in den ersten Jahren überproportional stark. Dieses als Zillmerung bekannte Verfahren ist gesetzlich geregelt, für den Verbraucher aber oft schmerzhaft spürbar. Wer früh kündigt, hat viele dieser Kosten bereits getragen, bekommt sie aber nicht erstattet. Zusätzlich können Stornoabschläge anfallen, die die Versicherer als Ausgleich für vorzeitig aufgelöste Rückstellungen erheben. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Dimension: Ein Versicherter zahlt 25 Jahre lang monatlich 150 Euro in eine kapitalbildende Lebensversicherung. Das ergibt Gesamteinzahlungen von 45.000 Euro. Kündigt er nach 15 Jahren, kann der Rückkaufswert trotz Zins- und Überschussgutschriften deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen – je nach Vertrag und Anbieter zwischen 85 und 95 Prozent der eingezahlten Summe. Erst in den letzten Vertragsjahren gleichen sich Rückkaufswert und tatsächliche Sparleistung merklich an. Die BaFin verpflichtet Versicherer seit der VVG-Reform 2008 zu mehr Transparenz bei Rückkaufswerten. Dennoch findet sich die entscheidende Information über Stornoabschläge und Kostenstruktur oft nur im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen. Wann ist die Kündigung dennoch sinnvoll? Trotz dieser Abschläge gibt es Situationen, in denen die Kündigung rational ist. Das Schlüsselkriterium ist die Rendite des verbleibenden Vertrags im Vergleich zu Alternativen. Wenn die prognostizierte Ablaufrendite der Lebensversicherung derzeit unter zwei Prozent brutto liegt und Sie die Mittel in ein breit gestreutes ETF-Depot mit historisch realistischer Rendite von fünf bis sechs Prozent umschichten können, ist der Wechsel mathematisch prüfenswert – selbst wenn ein Stornoabschlag anfällt. Ein Rechenbeispiel: Ein 45-jähriger Versicherter hat noch 20 Jahre Restlaufzeit. Der aktuelle Rückkaufswert beträgt 80.000 Euro, nach Stornoabschlag stehen ihm netto 74.000 Euro zur Verfügung. Investiert in einen globalen Aktien-ETF mit einer angenommenen Rendite von 5,5 Prozent pro Jahr, wächst dieses Kapital in 20 Jahren auf rund 218.000 Euro. In der Lebensversicherung würde dieselbe Summe bei einer Gesamtverzinsung von 2,5 Prozent auf rund 121.000 Euro anwachsen. Die Differenz von knapp 97.000 Euro zeigt: Der mathematische Vorteil liegt oft eindeutig beim Wechsel – sofern der Versicherte die Schwankungsrisiken eines Aktieninvestments tragen kann und will. Steuerlich ist zu beachten: Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und mindestens zwölf Jahre laufen, sind bei Auszahlung steuerfrei. Jüngere Verträge unterliegen der Abgeltungsteuer auf den Ertragsanteil. Wer einen Altvertrag vorzeitig kündigt, verliert diesen Steuervorteil unwiederbringlich. Option 2: Der Verkauf – mehr Geld als beim Kündigen Wie der Zweitmarkt funktioniert Weniger bekannt, aber oft attraktiver ist der Verkauf der Lebensversicherung auf dem sogenannten Zweitmarkt. Spezialisierte Ankäufer – darunter Unternehmen wie die DEGAV oder Fair-Police – erwerben bestehende Verträge und zahlen einen Preis, der in der Regel fünf bis fünfzehn Prozent über dem Rückkaufswert liegt. Der Käufer übernimmt die Beitragszahlung und kassiert am Laufzeitende die Ablaufleistung. Für den Verkäufer bedeutet das: mehr Geld als bei der Kündigung, kein administrativer Aufwand mehr, und das Risiko liegt beim Käufer. Der Nachteil: Der Todesfallschutz entfällt mit dem Verkauf sofort. Wer noch Angehörige absichern muss, sollte diesen Schritt nur gehen, wenn parallel eine Risikolebensversicherung abgeschlossen wird. Für wen lohnt sich der Verkauf? Der Verkauf ist besonders interessant für Versicherte, die liquide Mittel benötigen, deren Vertrag aber noch mehrere Jahre läuft. Der Aufschlag auf den Rückkaufswert federt einen Teil der Verluste ab. Wichtig ist ein Angebotsvergleich bei mindestens drei Ankäufern, da die Preise erheblich variieren können. Seriöse Anbieter sind Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) und legen ihre Kalkulationsgrundlagen offen. Option Typischer Erlös Todesfallschutz Steuerliche Besonderheiten Geeignet für Kündigung Rückkaufswert minus Stornoabschlag (0–10 %) Entfällt sofort Altverträge vor 2005 ggf. steuerfrei Dringende Liquidität, schlechte Vertragskonditionen Verkauf (Zweitmarkt) Rückkaufswert plus 5–15 % Aufschlag Entfällt sofort Wie Kündigung; Gewinne steuerpflichtig Liquiditätsbedarf, keine Angehörigen mehr abzusichern Beitragsfreistellung Kein Soforterlös; reduzierte Ablaufleistung Bleibt bestehen (reduziert) Keine sofortige Steuerpflicht Vorübergehende finanzielle Engpässe Weiterführung Volle Ablaufleistung laut Prognose Bleibt in voller Höhe bestehen Altverträge vor 2005: Auszahlung steuerfrei Hoher Garantiezins, Altvertrag, Todesfallabsicherung nötig Policendarlehen Bis zu 100 % des Rückkaufswerts als Kredit Bleibt bestehen Zinsen nicht steuerlich absetzbar (privat) Kurzfristiger Liquiditätsbedarf ohne Vertragsauflösung Option 3: Beitragsfreistellung – Atempause ohne Totalverzicht Wer weder kündigen noch verkaufen möchte, aber die monatlichen Beiträge nicht mehr stemmen kann, hat eine dritte Option: die Beitragsfreistellung. Der Vertrag läuft weiter, Beiträge werden aber eingestellt. Die Versicherung wandelt sich in eine beitragsfreie Police mit reduzierter Versicherungssumme und entsprechend geringerer Ablaufleistung um. Der Vorteil: Der Todesfallschutz bleibt erhalten, wenn auch auf niedrigerem Niveau. Der aufgebaute Kapitalstock wächst weiter durch Zins- und Überschussgutschriften. Für Versicherte mit Altverträgen und hohem Garantiezins ist dies oft die sinnvollste Lösung in finanziellen Engpasssituationen – statt der Kündigung mit endgültigem Verlust aller Ansprüche. Option 4: Weiterführung – wann sich Geduld auszahlt Die Weiterführung ist die unspektakulärste, aber für viele Versicherte die richtige Entscheidung. Insbesondere Altverträge mit Garantiezinsen von 3,25 Prozent oder höher und dem Steuerbonus für Verträge vor 2005 sind schwer zu schlagen. Wer diese Bedingungen kombiniert und seinen Vertrag bis zum Ende durchhält, erzielt eine risikofreie Nachsteuerrendite, die selbst solide Anleiheportfolios kaum erreichen. Sinnvoll ist die Weiterführung auch dann, wenn der Todesfallschutz tatsächlich benötigt wird und die Prämie für eine separate Risikolebensversicherung höher wäre als die impliziten Kosten im bestehenden Vertrag. Wer hingegen keine Angehörigen mehr zu versorgen hat und einen jungen Vertrag mit niedrigem Garantiezins hält, sollte den Vertragscheck ernsthaft in Angriff nehmen. Policendarlehen: Liquide bleiben ohne Auflösung Eine oft übersehene Möglichkeit ist das Policendarlehen. Versicherer gewähren Darlehen auf den Rückkaufswert der eigenen Police – in der Regel bis zu 100 Prozent dieses Werts. Der Zinssatz liegt je nach Anbieter zwischen zwei und vier Prozent, der Vertrag läuft unverändert weiter. Diese Option eignet sich für kurzfristige Liquiditätsengpässe, ohne den Vertrag dauerhaft aufzugeben. Der Nachteil: Die Zinsen mindern die spätere Ablaufleistung, und bei dauerhafter Inanspruchnahme kann das Darlehen den Rückkaufswert übersteigen – was zur Kündigung durch den Versicherer führen kann. Wusstest du schon? Alte Lebensversicherungen mit Garantiezinsen von 3–4 Prozent sind heute Gold wert – neue Verträge erhalten hingegen nur noch 0,25 Prozent Garantiezins. Die Entscheidungsmatrix: Was passt zu Ihrer Situation? Die richtige Entscheidung hängt von vier Faktoren ab: dem Garantiezins des Vertrags, dem Abschlussjahr (vor oder nach 2005), dem persönlichen Absicherungsbedarf sowie der eigenen Risikobereitschaft für alternative Investments. Wer einen Altvertrag mit Garantiezins über drei Prozent hält, fährt in den meisten Szenarien besser mit der Weiterführung. Wer einen Vertrag aus dem Jahr 2010 mit Garantiezins von 1,75 Prozent und noch 25 Jahren Restlaufzeit hat, sollte die Kündigung oder den Zweitmarktverkauf ernsthaft durchrechnen lassen. Unabhängige Beratung ist dabei unverzichtbar. Versicherungsmakler, die auf Honorarbasis arbeiten, oder Verbraucherzentralen bieten neutrale Analysen ohne Verkaufsinteresse. Die Kosten einer solchen Beratung – oft zwischen 100 und 300 Euro – amortisieren sich bei fünfstelligen Rückkaufswerten innerhalb kürzester Zeit. Teilen Teilen X Facebook WhatsApp Link kopieren Wie findest du das? 🔥 0 😲 0 🤔 0 👍 0 😢 0 Finanzen Geld Alte Lebensversicherung Kündigen L Laura Fischer Finanzen & Verbraucher Laura Fischer schreibt über Geldanlage, Verbraucherrecht und wirtschaftliche Trends. Ihr Fokus liegt auf praxisnahen Einordnungen — von Zinsentscheidungen bis zu alltäglichen Finanzfragen. 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