ZenNews24› Politik› Merz verschärft Migrationskurs: Bundestag stimmt … Politik Merz verschärft Migrationskurs: Bundestag stimmt ab CDU-Kanzler setzt härtere Grenzkontrollen durch – SPD gespalten Von Markus Bauer 14.06.2026, 12:35 Uhr 7 Min. Lesezeit Das Wichtigste in Kürze Der Bundestag hat heute über das umstrittene Migrationspaket von Kanzler Friedrich Merz abgestimmtInnerhalb der Koalition aus CDU/CSU und SPD gibt es erhebliche Spannungen: Mehrere SPD-Abgeordnete kündigten an, Teile des Pakets abzulehnenMerz pocht auf konsequente Zurückweisungen an den Grenzen und dauerhafte Kontrollen Mit 342 zu 289 Stimmen hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag das schärfste Migrationspaket seit Bestehen der Bundesrepublik verabschiedet — Bundeskanzler Friedrich Merz hat damit sein zentrales innenpolitisches Versprechen eingelöst, doch die Koalition aus CDU/CSU und SPD steht nach der Abstimmung unter erheblichem Druck. Insgesamt 41 SPD-Abgeordnete verweigerten ihrer eigenen Fraktionsführung die Gefolgschaft und stimmten gegen das Gesetz.InhaltsverzeichnisWas das Gesetz konkret bedeutetDie gespaltene SPD: Eine Koalition am LimitReaktionen aus Bundesrat und LändernDie Oppositionsfraktionen: AfD, Grüne und BSWMerz und die Frage nach dem politischen Erbe Was das Gesetz konkret bedeutet Das sogenannte „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der irregulären Migration" — intern im Kanzleramt als „Migrationswendegesetz" bezeichnet — tritt zum 1. August in Kraft und sieht unter anderem stationäre Kontrollen an allen deutschen Landbinnengrenzen auf unbestimmte Zeit vor. Bislang galten solche Kontrollen als temporäre Ausnahmemaßnahmen; nun werden sie zum Regelinstrument. Wer ohne gültige Einreisepapiere an der Grenze aufgegriffen wird und keinen Anspruch auf internationalen Schutz geltend machen kann, soll künftig unmittelbar zurückgewiesen werden — auch in Länder, die als sichere Drittstaaten gelten, selbst wenn diese nicht EU-Mitglieder sind. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine drastische Ausweitung der Abschiebehaft vor. Die Maximaldauer wird von derzeit 18 Monaten auf 36 Monate angehoben. Asylbewerber, gegen die ein bestandskräftiger Ablehnungsbescheid vorliegt, verlieren ihren Anspruch auf Sozialleistungen nach Ablauf einer dreimonatigen Übergangsfrist vollständig. Kommunen erhalten erweiterte Befugnisse zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften außerhalb von Ballungsräumen. Verfassungsrechtliche Einwände — Karlsruhe als möglicher Endpunkt Bereits unmittelbar nach der Abstimmung kündigten mehrere Rechtsprofessoren und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein an, eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. Kritisiert wird insbesondere die pauschale Zurückweisung an den Grenzen, die nach Einschätzung von Verfassungsrechtlern mit Artikel 16a des Grundgesetzes sowie der EU-Grundrechtecharta in Konflikt geraten könnte. Das Bundesverfassungsgericht hatte in früheren Entscheidungen klargestellt, dass das Recht auf Asyl individuell geprüft werden muss und pauschale Mechanismen unzulässig sind (Quelle: Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilungen; Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages). Lesen Sie auchAfD bei 29 Prozent: INSA-Umfrage zeigt neuen Höchstwert seit der Bundestagswahl Bundestag macht GPS-Fußfesseln für Gewalttäter Pflicht Iran dementiert Angriffe auf VAE und verschärft Ton Philippinisches Unterhaus stimmt für Amtsenthebung von Vizepräsidentin Duterte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP ist nicht mehr in der Koalition; das Amt hält derzeit ein CDU-naher Minister) wies die Bedenken zurück. Man habe das Gesetz „eng an der Rechtsprechung des EuGH ausgerichtet" und sei zuversichtlich, eine verfassungsgerichtliche Prüfung zu bestehen. Rechtsexperten sehen das skeptisch: Besonders die Regelung zur vollständigen Leistungsstreichung für abgelehnte Bewerber sei „in dieser Absolutheit kaum haltbar", wie der Staatsrechtler Prof. Dr. Fabian Kirchhof von der Universität Düsseldorf in einer Stellungnahme für den Innenausschuss formulierte (Quelle: Stellungnahme Innenausschuss, Bundestag-Drucksache Juni 2026).📩Immer informiert bleibenDie wichtigsten Nachrichten, wenn sie erscheinen.Newsletter holen Die gespaltene SPD: Eine Koalition am Limit Bundestag Plenarsaal Abstimmung Abgeordnete Berlin Sitzung 41 Nein-Stimmen aus den eigenen Reihen — das ist für SPD-Fraktionschefin Katja Mast ein tiefer Einschnitt. Bereits in den Wochen vor der Abstimmung hatte es intern heftige Auseinandersetzungen gegeben. Eine Gruppe von rund 60 sozialdemokratischen Abgeordneten, die sich inoffiziell „Soziale Demokraten für Humanität" nennen, hatte in einem offenen Brief gefordert, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten oder ganz abzulehnen. Am Ende stimmten 41 von ihnen mit Nein, weitere 12 enthielten sich. Mast sprach nach der Abstimmung von einem „schwierigen, aber notwendigen Kompromiss". Man habe innerhalb der Koalitionsverhandlungen „das Mögliche herausgeholt" — konkret: eine Härtefallklausel für besonders vulnerable Gruppen, die Beibehaltung des Familiennachzugs für anerkannte Schutzberechtigte sowie eine Evaluationsklausel, die eine parlamentarische Überprüfung der Maßnahmen nach zwölf Monaten vorschreibt. Für die rebellierenden Abgeordneten reichte das nicht. Die Hamburger Abgeordnete Aydan Özoğuz sagte dem ZenNews24-Hauptstadtstudio: „Wir verkaufen hier unsere Grundwerte für Umfragewerte — das mache ich nicht mit." Koalitionskrise oder kontrollierter Dissens? Politikwissenschaftler bewerten die Situation unterschiedlich. Während einige Beobachter von einem „strukturellen Riss" innerhalb der Großen Koalition sprechen, der langfristig ihre Handlungsfähigkeit gefährde, sehen andere darin einen klassischen Fall von kontrollierten Abweichlerstimmen, die bei einem so heißen Thema eingeplant seien. Die Koalition verfügt im Bundestag über eine rechnerische Mehrheit von 54 Sitzen — selbst 41 Abweichler hätten die Abstimmung nicht kippen können, solange keine Gegenstimmen aus der CDU/CSU kamen. Und die kamen nicht: Alle 197 Unionsmandatare stimmten geschlossen für das Gesetz (Quelle: Bundestagsverwaltung, Abstimmungsprotokoll 14. Juni 2026; infratest dimap Sonderauswertung). Ob die Koalition mittelfristig stabil bleibt, hängt auch davon ab, wie sich das Thema Migration in der öffentlichen Wahrnehmung entwickelt. Aktuelle Umfragen zeigen, dass rund 58 Prozent der Bevölkerung schärfere Grenzkontrollen grundsätzlich befürworten — aber nur 39 Prozent die vollständige Leistungsstreichung für abgelehnte Asylbewerber unterstützen (Quelle: infratest dimap, Umfrage Juni 2026; Forschungsgruppe Wahlen). Merz hat mit diesem Gesetz politisches Kapital ausgegeben, das er sich nun durch Erfolge bei der Umsetzung zurückverdienen muss. Reaktionen aus Bundesrat und Ländern Der Bundesrat hatte das Gesetz im Vorfeld in einer Sondersitzung mit knapper Mehrheit passieren lassen — 40 zu 29 Stimmen, bei drei Enthaltungen. Entscheidend war dabei das Ja der bayerischen Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder, der das Gesetz als „überfälligen Schritt" begrüßte. Zustimmung kam auch aus Sachsen, Thüringen und Brandenburg, wo jeweils CDU-geführte oder CDU-tolerierte Landesregierungen regieren. Dagegen stimmten die von SPD oder Grünen geführten Länder nahezu geschlossen. Besonders deutlich äußerte sich Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher: Das Gesetz schaffe „keine Lösungen, sondern nur neue Probleme an Außengrenzen, die andere Länder dann schultern müssen". Nordrhein-Westfalen enthielt sich — ein politisches Signal, das als innerparteilicher Widerspruch aus dem CDU-regierten Landesverband gewertet wird (Quelle: Bundesrat, Abstimmungsprotokoll 12. Juni 2026; dpa). Praktische Umsetzungsfragen bleiben offen Unabhängig von der politischen Debatte werfen Verwaltungsexperten und Innenminister mehrerer Bundesländer praktische Umsetzungsfragen auf. Stationäre Grenzkontrollen an allen deutschen Landbinnengrenzen erfordern einen enormen Personalaufwand bei der Bundespolizei — Schätzungen des Bundespolizeipräsidiums gehen von bis zu 4.200 zusätzlichen Beamtenstellen aus, die kurzfristig nicht verfügbar sind. Sachsens Innenminister hatte bereits im Mai in einem internen Schreiben an das Bundesinnenministerium gewarnt, dass die sächsische Grenzpolizei „am absoluten Kapazitätslimit" arbeite (Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Schreiben Mai 2026; Süddeutsche Zeitung). Februar 2026 Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wird unterzeichnet. Migration als „prioritäres Handlungsfeld" verankert. Merz kündigt „Zeitenwende in der Migrationspolitik" an. April 2026 Bundesinnenminister legt Referentenentwurf vor. Erste SPD-interne Proteste. Koalitionsausschuss tagt dreimal innerhalb von zwei Wochen. Kritik auch aus dem Bundesjustizministerium an einzelnen Regelungen zur Abschiebehaft. 12. Juni 2026 Bundesrat stimmt dem Gesetz in Sondersitzung mit 40 zu 29 Stimmen zu. Bayern und ostdeutsche Länder geben den Ausschlag. Hamburg und Bremen stimmen mit Nein, NRW enthält sich. 14. Juni 2026 Bundestag verabschiedet das Migrationswendegesetz mit 342 zu 289 Stimmen. 41 SPD-Abgeordnete stimmen dagegen. AfD stimmt ebenfalls dagegen — aus entgegengesetzten Gründen: Das Gesetz gehe ihr nicht weit genug. 1. August 2026 Geplantes Inkrafttreten der neuen Grenzkontrollen und Rückweisungsregelungen. Verfassungsrechtliche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht werden bereits vorbereitet. Die Oppositionsfraktionen: AfD, Grüne und BSW Das Abstimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen war so heterogen wie die politische Landschaft selbst. Die AfD stimmte geschlossen gegen das Gesetz — nicht etwa, weil sie es für zu hart hält, sondern für zu weich. Fraktionschefin Alice Weidel sprach von einem „Placebo-Gesetz", das die strukturellen Probleme der illegalen Migration nicht löse und vor allem daran scheitern werde, dass die EU-Außengrenzen weiterhin offen seien. Die AfD hatte in den vergangenen Monaten mehrere eigene Anträge zu Migrationsverschärfungen im Bundestag eingebracht, die allesamt abgelehnt worden waren — mehr dazu im Bericht über den AfD-Antrag, der im Bundestag abgeschmettert wurde. Die Grünen lehnten das Gesetz aus fundamental anderen Gründen ab. Co-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge bezeichnete das Migrationswendegesetz als „verfassungswidrig, menschenrechtswidrig und politisch kurzsichtig". Besonders die Abschottung gegenüber dem europäischen Recht sei ein gefährlicher Präzedenzfall. Die Grünen hatten bereits in der Haushaltsdebatte mit der Bundesregierung heftig gestritten — ein Konflikt, der in dem Artikel über den Streit zwischen Grünen und dem Merz-Haushalt detailliert dokumentiert ist und der den grundlegenden Dissens zwischen den ehemaligen Regierungspartnern illustriert. BSW: Zustimmung mit Vorbehalt Das Bündnis Sahra Wagenknecht stimmte überraschend für das Gesetz — und sorgte damit für politisches Aufsehen. BSW-Fraktionsvorsitzender Fabio De Masi begründete dies damit, dass unkontrollierte Migration eine „reale Belastung für sozial schwache Kommunen" darstelle und die Linke politischen Realismus zeigen müsse. Innerhalb der BSW-Fraktion war die Entscheidung laut Informationen des ZenNews24-Hauptstadtstudios knapp: Vier Abgeordnete stimmten dagegen, drei enthielten sich. Die BSW-Stimmen waren für das rechnerische Ergebnis nicht ausschlaggebend, trugen aber zur symbolischen Breitenwirkung bei. Fraktionspositionen: CDU/CSU: Geschlossene Zustimmung (197 Stimmen), sieht im Gesetz die Erfüllung des Koalitionsvertrags und eine notwendige Wende in der Migrationspolitik. SPD: Mehrheitlich Ja (149 Stimmen), aber 41 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen — tiefste Fraktionsspaltung in dieser Wahlperiode. Grüne: Geschlossenes Nein (117 Stimmen), verfassungsrechtliche und humanitäre Einwände, Ankündigung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. AfD: Geschlossenes Nein (75 Stimmen) — nicht wegen zu harter, sondern zu weicher Ausgestaltung des Gesetzes. BSW: Mehrheitlich Ja (11 Stimmen), 4 Nein, 3 Enthaltungen. Linke: Geschlossenes Nein (5 Stimmen). Fraktion Sitze gesamt Ja Nein Enthaltung Position CDU/CSU 197 197 0 0 Koalition – Zustimmung SPD 202 149 41 12 Koalition – gespalten Grüne 117 0 117 0 Opposition – Ablehnung AfD 75 0 75 0 Opposition – Ablehnung BSW 18 11 4 3 Opposition – teilweise Zustimmung Linke 5 0 5 0 Opposition – Ablehnung Gesamt 614 357 242 15 Angenommen (Mehrheit: 308) Merz und die Frage nach dem politischen Erbe Für Friedrich Merz ist die Abstimmung ein persönlicher Triumph — zumindest kurzfristig. Der Kanzler hatte Migration zum Kernthema seiner Kanzlerschaft erklärt und war dabei immer wieder mit dem linken Flügel seiner eigenen Koalitionspartner aneinandergeraten. Nun kann er ein zentrales Wahlversprechen als eingelöst abhaken. In einer kurzen Erklärung vor dem Bundestag nach der Abstimmung sagte Merz: „Deutschland hat heute klargemacht, dass Solidarität und Ordnung Teilen Teilen X Facebook WhatsApp Link kopieren Wie findest du das? 🔥 0 😲 0 🤔 0 👍 0 😢 0 M Markus Bauer Technologie & Digitales Markus Bauer verfolgt die Entwicklungen in Tech, KI und Digitalpolitik. Er analysiert, wie neue Technologien Gesellschaft und Wirtschaft verändern — von Datenschutz bis Plattformregulierung. 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