Augenärzte kassieren bei Grauer-Star-Operationen Patienten ab
NDR-Recherche deckt systematische Abrechnung von Zusatzkosten auf, die Krankenkassen tragen sollten.
Bis zu 1.500 Euro sollen Augenärzte von Patienten vor Grauer-Star-Operationen kassiert haben — für Leistungen, die laut Recherchen des NDR eigentlich von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen wären. Eine systematische Praxis, die Millionen älterer Menschen betrifft und nun die Gesundheitspolitik in Berlin unter Druck setzt.
Abzocke im Operationssaal: Was die NDR-Recherche enthüllt
Die Katarakt-Operation, also die chirurgische Behandlung des Grauen Stars, ist einer der häufigsten operativen Eingriffe in Deutschland. Jährlich werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 800.000 solcher Operationen durchgeführt, überwiegend an älteren Patienten. Was diese Patienten jedoch nicht wissen: In zahlreichen Augenkliniken und -praxen werden ihnen vor dem Eingriff standardmäßig sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Rechnung gestellt — teils unter Androhung, die Operation andernfalls nicht durchzuführen.
Konkret geht es um Zusatzuntersuchungen wie Biometrie-Messungen zur Berechnung der Intraokularlinse, spezielle Hornhaut-Topografien oder bestimmte Voruntersuchungen, die nach dem geltenden Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwingend zur Operationsvorbereitung gehören und damit Kassenleistungen darstellen. Trotzdem werden sie von einem erheblichen Teil der Leistungserbringer als privat abrechenbare Zusatzkosten deklariert und direkt den Patienten in Rechnung gestellt. (Quelle: NDR Recherche)
Besonders brisant: Viele der Betroffenen sind hochbetagt, auf die Operation angewiesen und befinden sich in einer Situation, in der sie schlicht nicht in der Lage sind, die Rechtslage zu überprüfen oder zu widersprechen. Wer sehen will, zahlt — und schweigt.
Systematisch statt vereinzelt: Das Ausmaß des Problems

Die NDR-Recherche wertet die Vorgänge nicht als Einzelfälle ab, sondern beschreibt ein strukturelles Muster. Demnach haben Patientenberater der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in den vergangenen Jahren wiederholt Beschwerden genau dieser Art dokumentiert. Ältere Versicherte berichten, ihnen seien vor Operationen Formulare zur Unterschrift vorgelegt worden, ohne dass ihnen ausreichend Zeit zur Prüfung eingeräumt worden sei. Andere schildern, der behandelnde Arzt habe ihnen nur dann einen frühen OP-Termin in Aussicht gestellt, wenn sie die zusätzlichen Voruntersuchungen als IGeL-Leistungen akzeptierten.
Der GKV-Spitzenverband hat das Thema schon länger im Blick. Er verweist auf entsprechende Abrechnungsprüfungen, die regelmäßig durchgeführt werden — allerdings mit begrenzten Ressourcen und erst im Nachgang. Die Krankenkassen zahlen den Ärzten zunächst die Regelleistungen, können fragliche Zusatzabrechnungen aber erst durch aufwendige Prüfverfahren zurückfordern. Viele Fehlberechnungen kommen schlicht nie ans Licht, weil die Patienten über ihre Rechte nicht informiert sind. (Quelle: GKV-Spitzenverband)
Informationen zu den umfassenderen Reformbemühungen im Gesundheitssystem bietet unser Beitrag zur GKV-Reform und was sich für Kassenpatienten ändert.
Das IGeL-System als strukturelle Schwachstelle
Das Prinzip der Individuellen Gesundheitsleistungen ist an sich legal und in bestimmten Fällen sinnvoll: Leistungen, die nicht zum GKV-Leistungskatalog gehören und vom Patienten ausdrücklich gewünscht werden, dürfen privatärztlich abgerechnet werden. Das Problem entsteht dort, wo Leistungen, die eindeutig kassenärztlich zu erbringen sind, in dieses System geschoben werden — sei es aus Unwissenheit, sei es aus wirtschaftlichem Kalkül.
Der IGeL-Monitor, betrieben von der Medizinischen Dienst-Gemeinschaft, bewertet seit Jahren IGeL-Leistungen auf ihre medizinische Sinnhaftigkeit. Mehrere Untersuchungen, die typischerweise vor Katarakt-Operationen als Zusatzleistung verkauft werden, schneiden dort entweder mit „unklar" oder sogar „tendenziell negativ" ab — was bedeutet, dass ihr medizinischer Zusatznutzen nicht belegt ist. Patienten zahlen also unter Umständen erhebliche Beträge für Leistungen ohne nachgewiesenen Mehrwert. (Quelle: IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist eine pauschale Kritik an Augenchirurgen zurück. In einer Stellungnahme betont sie, die Abgrenzung zwischen kassenärztlichen Pflichtleistungen und IGeL sei komplex und nicht immer eindeutig. Dennoch räumt sie ein, dass es Interpretationsspielräume gebe, die in der Praxis zu Problemen führen könnten.
Rechtslage: Was gilt, was geschützt sein sollte
Nach geltendem Sozialrecht — konkret nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) — haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf alle Leistungen, die medizinisch notwendig, ausreichend und wirtschaftlich sind. Die präoperative Diagnostik bei einer Katarakt-Operation gilt nach herrschender Auffassung im Rahmen von Kassenärztlichen Vereinigungen als integrativer Bestandteil der Kassenleistung. Wer für solche Leistungen privat Geld verlangt, handelt formal rechtswidrig.
In der Praxis ist die Rechtsdurchsetzung jedoch schwierig. Patienten, die ihre Zuzahlung zurückfordern wollen, müssen in der Regel den zivilrechtlichen Weg beschreiten — ein langer, für ältere und gesundheitlich angeschlagene Menschen oft unzumutbarer Prozess. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zwar wiederholt das Prinzip der Gleichwertigkeit medizinischer Versorgung für alle Versicherten betont, konkrete Entscheidungen zu IGeL-Missbrauch stehen auf höchstrichterlicher Ebene jedoch noch aus.
Reaktionen aus der Politik: Empörung mit Ansage
Die Enthüllungen haben im politischen Berlin umgehend Resonanz gefunden. Dabei zeigt sich das bekannte Muster: Alle Fraktionen sind gegen den Missbrauch — aber die Lösungsvorschläge unterscheiden sich erheblich.
Fraktionspositionen: CDU/CSU betont die Eigenverantwortung der Patienten und plädiert für bessere Aufklärungspflichten, lehnt jedoch neue Bürokratie für Arztpraxen ab und setzt auf selbstregulierende Mechanismen innerhalb der Ärzteschaft. SPD fordert eine gesetzliche Nachschärfung des IGeL-Rahmens, konkret eine verpflichtende schriftliche Vorabinformation mit Bedenkzeit vor Unterzeichnung sowie schärfere Sanktionen bei nachgewiesenem Missbrauch. Grüne plädieren für eine grundlegende Überprüfung des IGeL-Systems und wollen einen unabhängigen Ombudsmann für Patientenrechte gesetzlich verankern. Außerdem fordern sie die Stärkung der UPD als staatlich finanzierte Patientenberatungsstruktur. AfD sieht die Ursache des Problems in einer Überregulierung des Gesundheitswesens durch die GKV und fordert mehr Marktfreiheit für Arzt-Patienten-Vereinbarungen, kritisiert aber gleichzeitig den mangelnden Schutz älterer Patienten vor Fehlinformationen.
Besonders aktiv zeigt sich derzeit die SPD-Bundestagsfraktion, die angekündigt hat, eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zu stellen und die zuständigen Ausschüsse für Gesundheit zu befassen. Hintergrund ist auch die laufende Debatte zur Krankenhausreform und deren Auswirkungen auf die ambulante Versorgung — ein Reformpaket, das Experten zufolge auch die Schnittstelle zwischen stationären Eingriffen und ambulanter Vor- und Nachbereitung neu definieren müsste.
| Fraktion | Sitze (aktuell) | Grundhaltung IGeL-Reform | Forderung |
|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 208 | Selbstregulierung bevorzugt | Stärkere Aufklärungspflichten ohne neue Bürokratie |
| SPD | 120 | Gesetzliche Nachschärfung | Schriftliche Vorabinformation, härtere Sanktionen |
| AfD | 152 | Ambivalent | Mehr Marktfreiheit, aber Schutz vulnerabler Gruppen |
| Grüne | 85 | Systemreform | Unabhängiger Ombudsmann, Stärkung der UPD |
| FDP | 72 | Liberale Grundhaltung | Transparenzpflichten statt Verbote |
Bundesrat und Gesundheitsministerkonferenz: Druck von den Ländern
Auch die Länderebene bleibt nicht passiv. Mehrere gesundheitspolitische Sprecher der Länder haben auf die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen hingewiesen, die in der Pflicht stünden, ihre Mitglieder aktiver zu kontrollieren. Der Bundesrat hat zwar bislang keine förmliche Entschließung zu IGeL-Missbrauch verabschiedet, doch bei der letzten Gesundheitsministerkonferenz der Länder wurde das Thema auf die Agenda gesetzt. Eine gemeinsame Initiative mehrerer sozialdemokratisch und grün geführter Länder, die auf eine Bundesratsinitiative zur Stärkung der Patientenrechte abzielt, wird laut Teilnehmerkreisen vorbereitet.
Die Debatte fügt sich in größere gesellschaftliche Fragen ein, die derzeit die innenpolitische Agenda bestimmen: Wie weit reicht staatliche Schutzpflicht gegenüber vulnerablen Gruppen? Wo beginnt die Eigenverantwortung des Einzelnen? Diese Fragen beschäftigen nicht nur die Gesundheitspolitik, sondern ziehen sich durch zahlreiche aktuelle Reformdebatten — von der Rentenversicherung bis zur Pflegepolitik. Die Positionierung der Fraktionen in dieser Debatte ist dabei eng verknüpft mit den programmatischen Neuausrichtungen nach der letzten Bundestagswahl, wie etwa die Grünen auf der Suche nach einem programmatischen Neuanfang zeigen.
Was Patienten jetzt wissen müssen
Für die rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland ist die wichtigste Botschaft aus der NDR-Recherche klar: Wer vor einer Katarakt-Operation zur Unterzeichnung von IGeL-Vereinbarungen aufgefordert wird, hat das Recht, diese abzulehnen — ohne dass die medizinisch notwendige Operation dadurch gefährdet werden darf. Wer unsicher ist, ob eine angebotene Leistung tatsächlich nicht zur Kassenleistung gehört, kann sich bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland informieren oder direkt die eigene Krankenkasse kontaktieren.
Zudem gilt: Eine IGeL-Vereinbarung muss vor der Leistungserbringung schriftlich geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen oder Formulare, die kurz vor dem Eingriff oder gar erst danach vorgelegt werden, sind rechtlich angreifbar. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung berechtigter Rückforderungsansprüche zu unterstützen.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass die digitale Transformation des Gesundheitswesens — Stichwort elektronische Patientenakte und digitale Abrechnungstransparenz — langfristig genau solche Informationsasymmetrien verringern könnte. Ähnliche Potenziale technologischen Wandels werden derzeit auch in anderen Sektoren diskutiert, etwa wenn deutsche Unternehmen vom globalen KI-Boom profitieren und entsprechende Lösungen auch für das Gesundheitswesen entwickeln.
Strukturproblem ohne schnelle Lösung
Der Fall der Grauer-Star-Operationen ist exemplarisch für ein tieferes Problem im deutschen Gesundheitssystem: Die Komplexität des Leistungskatalogs, kombiniert mit dem wirtschaftlichen Druck auf Arztpraxen durch sinkende Pauschalen und steigende Betriebskosten, schafft Anreize, Graubereiche auszunutzen. Solange die Kontrolle im Wesentlichen reaktiv — also erst nach erfolgter Zahlung — und die Sanktionsdrohung gering ist, bleibt das System anfällig.
Reformvorschläge gibt es genug: von der Einführung einer obligatorischen Bedenkzeit vor IGeL-Vertragsabschluss über stärkere Prüfkompetenzen für Krankenkassen bis hin zu einer erweiterten Rolle des Medizinischen Dienstes als Vorabprüfinstanz. Ob der politische Wille zu einer belastbaren Lösung ausreicht, bleibt abzuwarten. Zumal die Koalitionsarithmetik im Bundestag Kompromisse erfordert, die erfahrungsgemäß auf






















