Gesundheit

Krankenhausreform: Was sich 2025 für Patienten in Deutschland

Bundesgesundheitsminister Lauterbachs größtes Reformprojekt tritt schrittweise in Kraft

Von Julia Schneider 7 Min. Lesezeit Aktualisiert: 08.05.2026
Krankenhausreform: Was sich 2025 für Patienten in Deutschland

Die Krankenhauslandschaft in Deutschland steht vor einer der größten strukturellen Umwälzungen seit Jahrzehnten. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach federführend vorangetrieben hat und das schrittweise ab 2025 in Kraft tritt, soll das stationäre Versorgungssystem grundlegend neu ausgerichtet werden. Für Millionen Patientinnen und Patienten bedeutet das sowohl Chancen als auch konkrete Herausforderungen — von einer qualitativ hochwertigeren Notfallversorgung bis hin zu veränderten Erreichbarkeitsverhältnissen in ländlichen Regionen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Grundlagen der Krankenhausreform 2025
  • Was sich konkret für Patientinnen und Patienten ändert
  • Was Patientinnen und Patienten jetzt tun können
  • Offene Fragen und kritische Einordnung

Die Grundlagen der Krankenhausreform 2025

Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums sollen Vorhaltepauschalen perspektivisch bis zu 60 Prozent der Krankenhauserlöse ausmachen.
Arzt und Pflege im Krankenhaus

Die Reform verfolgt drei zentrale Ziele: eine strukturelle Neuordnung der Krankenhausfinanzierung, eine stärkere Spezialisierung von Kliniken auf definierte Leistungsbereiche sowie eine konsequente Ausrichtung auf Behandlungsqualität statt auf reine Fallzahlen. Das Bundesgesundheitsministerium sieht darin den notwendigen Schritt, um das System dauerhaft wirtschaftlich zu stabilisieren und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu heben.

Das bisherige Finanzierungsmodell basierte nahezu vollständig auf sogenannten Diagnosis Related Groups (DRGs) — einem System, bei dem Krankenhäuser für jeden abgerechneten Behandlungsfall eine festgelegte Pauschale erhalten. Diese Logik schuf einen starken Anreiz, möglichst viele Fälle zu behandeln, unabhängig davon, ob eine stationäre Aufnahme medizinisch zwingend erforderlich war. Die Reform setzt dem eine Vorhalte-Finanzierung entgegen: Krankenhäuser erhalten künftig einen substanziellen Anteil ihrer Mittel allein dafür, dass sie bestimmte Versorgungskapazitäten — etwa Intensivbetten oder Notaufnahmen — vorhalten, unabhängig von der tatsächlichen Auslastung. Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums sollen Vorhaltepauschalen perspektivisch bis zu 60 Prozent der Krankenhauserlöse ausmachen.

Ein zweites Kernelement ist die Einführung sogenannter Leistungsgruppen. Nicht jedes Krankenhaus soll künftig das gesamte medizinische Spektrum anbieten dürfen. Stattdessen werden Fachbereiche wie Herzchirurgie, Schlaganfallbehandlung oder komplexe onkologische Eingriffe auf zertifizierte Zentren konzentriert, die nachweislich die nötige personelle und technische Ausstattung vorhalten. Dies entspricht einer internationalen Evidenzlage, die seit Jahren auf den Zusammenhang zwischen Fallvolumen und Behandlungsergebnis hinweist.

Studienlage: Der Zusammenhang zwischen Spezialisierung und Behandlungsqualität ist in der Forschung gut belegt. Eine im Deutschen Ärzteblatt (2022) veröffentlichte Analyse auf Basis von GKV-Routinedaten zeigte, dass Kliniken mit hohem Fallaufkommen bei der Herzinfarktbehandlung eine signifikant niedrigere 30-Tage-Sterblichkeit aufwiesen als Häuser mit geringem Volumen — der Unterschied betrug je nach Eingriff zwischen 15 und 25 Prozent. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) empfiehlt daher seit Jahren Mindestfallzahlen für interventionelle Eingriffe. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht in ihrem Bericht „Delivering quality health services" (2018) ebenfalls explizit für die Konzentration komplexer Verfahren auf spezialisierte Versorgungszentren. Das RKI betont in seinem Gesundheitsbericht für Deutschland, dass strukturelle Qualitätsindikatoren — darunter Personalschlüssel und Ausstattungsmerkmale — zuverlässige Prädiktoren für Patientensicherheit sind.

Was sich konkret für Patientinnen und Patienten ändert

Krankenhaus
Krankenhaus

Notfallversorgung: Direktweg in die richtige Klinik

Die Reform sieht eine dreistufige Versorgungshierarchie vor: lokale Grund- und Regelversorger, regionale Schwerpunktkliniken sowie hochspezialisierte Maximalversorger und Universitätskliniken. Diese Einteilung hat unmittelbare Konsequenzen für die Notfallversorgung. Rettungsdienste sollen künftig stärker darin unterstützt werden, Patientinnen und Patienten mit zeitkritischen Erkrankungen direkt in das geeignete Versorgungsniveau zu transportieren — auch wenn das bedeutet, ein näher gelegenes, aber weniger spezialisiertes Haus zu übergehen.

Das Schlaganfall-Beispiel verdeutlicht dies: Bei einem ischämischen Schlaganfall entscheiden die ersten Stunden über bleibende Behinderungen oder vollständige Erholung. Die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) weist darauf hin, dass die Behandlung in einem zertifizierten Stroke Center mit 24-Stunden-Bereitschaft für Thrombolyse und mechanische Thrombektomie das Outcome messbar verbessert. Bislang werden Schlaganfallpatienten häufig zunächst ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht und von dort erst verlegt — ein Zeitverlust, der nach der Reform vermieden werden soll.

Auch für die onkologische Versorgung ergeben sich Änderungen. Zertifizierte Krebszentren — etwa nach den Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) — erhalten im neuen System eine stärkere strukturelle Grundlage. Patientinnen und Patienten mit komplexen Tumorerkrankungen sollen häufiger frühzeitig in diese Zentren überwiesen werden, statt zunächst in nicht-spezialisierten Häusern behandelt und später verlegt zu werden.

Erreichbarkeit und regionale Versorgungsunterschiede

Die Konzentration von Leistungen ist die politisch heikelste Dimension der Reform. Wenn bestimmte Eingriffe künftig nur noch in ausgewiesenen Zentren durchgeführt werden dürfen, bedeutet das für manche Regionen — insbesondere im ländlichen Raum — längere Anfahrtswege. Kritiker, darunter der Deutsche Landkreistag und mehrere Landesgesundheitsminister, warnen vor einer faktischen Unterversorgung in dünn besiedelten Gebieten, sollten Grundversorger ihre Zulassung für bestimmte Leistungsgruppen verlieren und in der Folge wirtschaftlich nicht mehr tragfähig sein.

Das Bundesgesundheitsministerium entgegnet, dass die Vorhaltefinanzierung genau dieses Problem abfedern soll: Häuser, die eine unverzichtbare Grundversorgungsrolle in ihrer Region spielen, erhalten Mittel unabhängig von ihrer Auslastung und müssen nicht zwingend ein breites Leistungsspektrum vorhalten, um wirtschaftlich zu überleben. Dennoch gehen Expertinnen und Experten des Sachverständigenrats Gesundheit davon aus, dass mittelfristig eine dreistellige Anzahl an Krankenhäusern ihren Betrieb einstellen oder umstrukturieren wird — eine Entwicklung, die auch ohne die Reform aufgrund struktureller Defizite bereits im Gange ist.

Zahlen zur Krankenhauslandschaft: Deutschland verfügt im europäischen Vergleich über eine außergewöhnlich hohe Krankenhausdichte. Laut Statistischem Bundesamt gab es 2022 rund 1.700 Allgemeinkrankenhäuser mit insgesamt knapp 480.000 Betten. Die OECD weist darauf hin, dass Deutschland mit rund 7,8 Krankenhausbetten je 1.000 Einwohner deutlich über dem EU-Durchschnitt von etwa 5,0 liegt. Gleichzeitig sind laut einer Analyse des RWI — Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung — rund 40 Prozent der deutschen Krankenhäuser dauerhaft defizitär. Der Sachverständigenrat Gesundheit empfiehlt seit seinem Gutachten 2018 eine substanzielle Konsolidierung der Krankenhausstrukturen.

Ambulantisierung: Mehr Eingriffe ohne stationären Aufenthalt

Ein in der öffentlichen Debatte oft unterschätztes Element der Reform ist die forcierte Verlagerung von Eingriffen in den ambulanten Bereich. Eine Reihe von Operationen, die in Deutschland traditionell stationär durchgeführt werden — etwa bestimmte Kniegelenksspiegelungen, Katarakt-Operationen oder Leistenbruch-Versorgungen — werden in anderen europäischen Ländern längst standardmäßig ambulant erbracht. Die Reform schafft neue Finanzierungsgrundlagen, damit Krankenhäuser solche Eingriffe ambulant abrechnen können, ohne wirtschaftliche Verluste zu erleiden. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das in vielen Fällen: gleichtägige Entlassung, kürzere Genesungszeit im gewohnten Umfeld und geringeres Infektionsrisiko im Krankenhaus.

Was Patientinnen und Patienten jetzt tun können

  • Informieren Sie sich über Versorgungsstufen: Fragen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, welche Klinik in Ihrer Region für Ihre spezifische Erkrankung das geeignete Versorgungsniveau bietet — nicht immer ist das nächstgelegene Krankenhaus die beste Wahl.
  • Zertifizierungen prüfen: Für elektive Eingriffe wie Krebsoperationen oder Herzeingriffe lohnt es sich, gezielt nach zertifizierten Zentren zu suchen. Die Deutsche Krebsgesellschaft und die Deutsche Herzstiftung führen öffentlich zugängliche Zertifikatsregister.
  • Zweitmeinung einholen: Bei geplanten Operationen haben gesetzlich Versicherte seit 2015 das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung — ein Recht, das angesichts der Spezialisierungsreform noch wichtiger wird. Nutzen Sie es aktiv.
  • Notfallplan für den ländlichen Raum: Wer in einer Region mit eingeschränkter Krankenhausversorgung lebt, sollte wissen, welches nächstgelegene spezialisierte Zentrum — etwa für Schlaganfall oder Herzinfarkt — erreichbar ist, und diese Information mit Angehörigen teilen.
  • Ambulante Alternativen erfragen: Fragen Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt explizit, ob ein geplanter Eingriff ambulant durchführbar ist. Die Zahl der ambulant-sensitiven Behandlungen wächst mit der Reform deutlich.
  • Krankenkasse kontaktieren: Viele gesetzliche Krankenversicherungen bieten Beratungsleistungen zur Klinikwahl an. Nutzen Sie diese, insbesondere bei komplexen Erkrankungen.

Offene Fragen und kritische Einordnung

Die Reform ist in ihrer Grundrichtung wissenschaftlich gut begründet — die Evidenz für den Qualitätsvorteil spezialisierter Zentren ist eindeutig. Gleichwohl bestehen legitime Bedenken, die seriöse Berichterstattung nicht ausblenden sollte.

Erstens ist der Zeitplan ambitioniert: Die vollständige Umsetzung der Leistungsgruppen-Systematik hängt von Landesrecht ab — die Krankenhausplanung ist in Deutschland Ländersache, und nicht alle Bundesländer haben bislang gleichlautende Regelungen erlassen. Eine bundesweit einheitliche Wirkung der Reform ist daher nicht garantiert.

Zweitens bleibt die Frage der Investitionsfinanzierung ungelöst. Krankenhäuser sind für Investitionen — Gebäude, Geräte, IT — auf Ländermittel angewiesen. Der Investitionsstau in deutschen Kliniken wird vom Deutschen Krankenhausinstitut auf über 15 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Die Reform der Betriebsfinanzierung löst dieses strukturelle Problem nicht.

Drittens sind die Auswirkungen auf die Pflegepersonalsituation und den Fachkräftemangel in Kliniken noch nicht abschließend bewertet. Konzentrationsprozesse können in spezialisierten Zentren zu Arbeitsverdichtung führen, während personal in wegfallenden Häusern abgebaut wird — nicht zwangsläufig an den Orten, an denen Fachpersonal benötigt wird.

Wer die Entwicklung verfolgen möchte, findet aktuelle Informationen beim Bundesgesundheitsministerium, beim Sachverständigenrat Gesundheit sowie in den regelmäßig aktualisierten Krankenhaus-Barometern des Deutschen Krankenhausinstituts. Die Reform ist kein abgeschlossenes Projekt — sie wird in den kommenden Jahren fortgeschrieben, und Patientinnen und Patienten sind gut beraten, die Veränderungen in ihrer Region aktiv im Blick zu behalten.

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Quellen:
  • Bundesgesundheitsministerium — bundesgesundheitsministerium.de
  • Robert Koch-Institut — rki.de
  • Ärzteblatt — aerzteblatt.de
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Weiterführende Informationen: Robert Koch-Institut

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Julia Schneider
Gesellschaft & International

Julia Schneider schreibt über gesellschaftliche Trends, internationale Konflikte und humanitäre Themen. Sie hat als Auslandskorrespondentin aus Brüssel und Wien berichtet.

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