ZenNews24› Wirtschaft› Schokoladenpreis: Gericht entscheidet – Neue Mil… Wirtschaft Schokoladenpreis: Gericht entscheidet – Neue Milka-Tafel ist irreführend Ein deutsches Gericht stoppt Milkas Shrinkflation-Taktik – und setzt damit einen Präzedenzfall für die gesamte Lebensmittelindustrie. Von ZenNews24 Redaktion 13.05.2026, 10:02 Uhr 4 Min. Lesezeit Aktualisiert: 13.05.2026 Das Wichtigste in Kürze Kerndaten zum Urteil Beklagtes Unternehmen: Mondelēz International (Marke Milka) Streitgegenstand: Gewichtsreduktion von 100 g auf 95 g bei optisch unveränderter Verpackung Rechtliche Grundlage: Irreführung im Sinne des Verbraucherinformations- und Lauterkeitsrechts Kläger: Verbraucherschutzorganisation Ergebnis: Gericht untersagt irreführende Vermarktung; Anpassungspflicht für Mondelēz… Kerndaten zum Urteil Beklagtes Unternehmen: Mondelēz International (Marke Milka) Streitgegenstand: Gewichtsreduktion von 100 g auf 95 g bei optisch unveränderter Verpackung Rechtliche Grundlage: Irreführung im Sinne des Verbraucherinformations- und Lauterkeitsrechts Kläger: Verbraucherschutzorganisation Ergebnis: Gericht untersagt irreführende Vermarktung; Anpassungspflicht für Mondelēz Relevanz: Präzedenzfall für Shrinkflation-Praktiken in der Lebensmittelindustrie Ein deutsches Gericht hat sich in einem Verfahren gegen den Schokoladenhersteller Mondelēz International klar positioniert: Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit reduziertem Gewicht sind irreführend für Verbraucher. Das Urteil sorgt für Aufsehen in der Lebensmittelindustrie und könnte weitreichende Konsequenzen für Praktiken haben, die unter dem Begriff Shrinkflation bekannt sind – wenn Produkte kleiner werden, die Verpackung aber optisch gleich bleibt. Verbraucherschützer errangen damit einen bedeutenden Sieg. Sie argumentierten, dass Milka-Tafeln mit nunmehr 95 Gramm statt zuvor 100 Gramm im Regal kaum von den früheren Versionen zu unterscheiden sind. Käufer, die nicht gezielt das Kleingedruckte auf der Rückseite prüfen, bemerken die Gewichtsreduktion nicht. Das Gericht folgte dieser Argumentation und qualifizierte die Vermarktung als irreführend im Sinne des Lauterkeitsrechts. ▶ Auf einen BlickEin deutsches Gericht hat Mondelēz International untersagt, Milka-Tafeln mit reduziertem Gewicht (95 g statt 100 g) bei gleicher Verpackung zu verkaufen.Die Gewichtsreduktion ist für Verbraucher nicht erkennbar und gilt daher als irreführende Vermarktung gemäß Lauterkeitsrecht.Das Urteil setzt einen Präzedenzfall gegen Shrinkflation und könnte Auswirkungen auf ähnliche Praktiken in der Lebensmittelindustrie haben. Was ist Shrinkflation – und warum ist sie so problematisch? Shrinkflation, auf Deutsch auch als „versteckte Preiserhöhung" bezeichnet, beschreibt ein Phänomen, das in vielen Industrieländern verbreitet ist. Statt den Verkaufspreis offen zu erhöhen – was Käufer unmittelbar bemerken würden – reduzieren Hersteller die Füllmenge. Der Preis bleibt gleich oder steigt leicht. Das Resultat ist eine faktische Verteuerung pro Einheit, die für die meisten Konsumenten kaum sichtbar ist. Im Fall Milka führte diese Strategie zu einer Verteuerung des Produkts um mehr als fünf Prozent pro Gramm Schokolade, ohne dass der überwiegende Teil der Käufer dies bewusst wahrgenommen hätte. Genau darin liegt das rechtliche Problem: Verbraucher sollen in der Lage sein, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Wenn eine Verpackung optisch identisch wirkt, aber weniger Inhalt bietet, wird diese Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Die Lebensmittelindustrie verweist in solchen Fällen regelmäßig auf gestiegene Rohstoffkosten, Energiepreise und Inflation. Tatsächlich haben Kakao- und Zuckerpreise in den vergangenen Jahren erheblich angezogen. Diese Kostensteigerungen sind real – sie rechtfertigen jedoch nach Ansicht des Gerichts keine intransparente Vermarktung, die Verbraucher über den tatsächlichen Gegenwert ihres Geldes im Unklaren lässt.📩Immer informiert bleibenDie wichtigsten Nachrichten, wenn sie erscheinen.Newsletter holenBildmaterial: ZenNews24 Mediathek Das Urteil im Detail Das Gericht ordnete an, dass Mondelēz die irreführende Vermarktung einstellen muss. Konkret bedeutet dies: Das Unternehmen muss entweder die Verpackung erkennbar verkleinern, die neue Gewichtsangabe deutlich hervorheben oder die Produktmenge wieder auf das frühere Niveau anheben. Eine bloße Gewichtsreduktion bei optisch unveränderter Verpackung ist unzulässig. Das Urteil setzt einen wichtigen Präzedenzfall. Es bekräftigt, dass im Verbraucherrecht nicht nur korrekte Inhaltsangaben relevant sind, sondern auch die optische Gesamtwirkung einer Verpackung. Ein Konsument, der gewohnt ist, eine bestimmte Tafelgröße in der Hand zu halten, darf nicht durch eine äußerlich nahezu identische, aber leichtere Verpackung getäuscht werden. Metrik Alte Milka-Tafel Neue Milka-Tafel Veränderung Gewicht 100 g 95 g −5,0 % Verkaufspreis (UVP) 1,49 € 1,49 € 0,0 % Preis pro 100 g 1,49 € 1,57 € +5,4 % Optische Verpackungsgröße Standard Nahezu identisch Keine sichtbare Änderung Erkennbarkeit der Änderung – Nur über Kleingedrucktes Nicht auf den ersten Blick Die Tabelle verdeutlicht das Kernproblem: Während der absolute Verkaufspreis stabil bleibt, zahlt der Verbraucher pro 100 Gramm rund 5,4 Prozent mehr. Da die Verpackung nahezu unverändert wirkt, nehmen die meisten Käufer diese Verteuerung nicht wahr. Genau darin sah das Gericht die irreführende Wirkung. Shrinkflation in der Lebensmittelindustrie: Ausmaß und Verbreitung Milka ist kein Einzelfall. Shrinkflation ist ein branchenweites Phänomen, das Statistikbehörden und Verbraucherschutzorganisationen in ganz Europa seit Jahren dokumentieren. Das französische Statistikamt INSEE etwa veröffentlichte 2023 eine Studie, wonach rund 10 Prozent der untersuchten Produkte in einem Beobachtungszeitraum von Gewichtsreduktionen betroffen waren – ohne entsprechende Preissenkungen. Das vorliegende Urteil könnte nun als Signal für andere Verbraucherschutzorganisationen wirken, ähnliche Fälle vor Gericht zu bringen. Gleichzeitig dürfte es den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, Shrinkflation-Praktiken EU-weit einheitlich zu regulieren. Für Verbraucher bleibt vorerst die Empfehlung: beim Einkauf nicht nur den Preis, sondern stets auch den ausgewiesenen Grundpreis pro 100 Gramm oder Kilogramm im Blick behalten – dieser ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und ermöglicht echte Vergleiche. Mehr zum ThemaKlimaschutz vs. Wirtschaft: Das Dilemma der Merz-RegierungDeutschlands Wirtschaft wächst wiederWirtschaftskriminalität in Deutschland: Größte Fälle und ihre EinordnungVerbraucher erhalten mit diesem Urteil mehr Schutz vor versteckten Preiserhöhungen durch Gewichtsreduktion. Die Entscheidung könnte andere Hersteller zwingen, ihre Verpackungen an reduzierte Füllmengen anzupassen oder Preise transparenter zu gestalten. ZZenNews24 RedaktionUnabhängige Nachrichtenredaktion · Schwerpunkt: Wirtschaft 📊HaushaltsbuchBehalte deine Einnahmen und Ausgaben im Blick — kostenlos.Haushaltsbuch führen → Teilen Teilen X Facebook WhatsApp Link kopieren Wie findest du das? 🔥 0 😲 0 🤔 0 👍 0 😢 0 wirtschaft Z ZenNews24 Redaktion Redaktion Die ZenNews24-Redaktion berichtet rund um die Uhr über die wichtigsten Ereignisse aus Deutschland und der Welt. Unsere Journalistinnen und Journalisten recherchieren, analysieren und ordnen ein — unabhängig und verlässlich. 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