Politik

BSW fordert Volksbefragung zu NATO-Stationierungen

Wagenknecht-Partei bringt Antrag in den Bundestag ein

Von Markus Bauer 7 Min. Lesezeit
BSW fordert Volksbefragung zu NATO-Stationierungen
Das Wichtigste in Kürze
  • Die BSW-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, der eine bundesweite Volksbefragung zu neuen NATO-Truppenstationierungen auf deutschem Boden fordert
  • Kanzler Merz wies den Vorstoß scharf zurück – die Koalition sieht darin einen Angriff auf die Bündnistreue Deutschlands

Mit 89 Abgeordneten hinter dem Antrag will das Bündnis Sahra Wagenknecht eine Volksbefragung über die Stationierung ausländischer Truppen und Waffensysteme auf deutschem Boden erzwingen — ein beispielloser Vorstoß, der die Koalition unter Friedrich Merz in eine verfassungsrechtliche Grundsatzdebatte zwingt. Der Bundestag soll noch vor der Sommerpause in erster Lesung über das Begehren abstimmen.

Der Antrag im Detail: Was BSW konkret fordert

Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat am 20. Juni einen formellen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, eine gesetzliche Grundlage für eine bundesweite Volksbefragung zu schaffen. Gegenstand dieser Befragung soll die Frage sein, ob die Bevölkerung der dauerhaften Stationierung zusätzlicher NATO-Truppen, Raketenabwehrsysteme und nuklearfähiger Waffensysteme auf deutschem Territorium zustimmt. BSW-Fraktionschefin Sahra Wagenknecht bezeichnete den Schritt als „demokratische Notwendigkeit in einer Zeit, in der die Bundesregierung sicherheitspolitische Weichenstellungen an der Bevölkerung vorbei beschließt".

Konkret nennt der Antrag drei Stationierungskomplexe, über die das Volk befragt werden soll: erstens die im Rahmen des NATO-Gipfels von 2023 vereinbarte dauerhafte Brigade-Stationierung in Litauen mit entsprechender Rückwirkung auf Truppenrotationen in Deutschland, zweitens die Erweiterung des Raketenabwehrsystems THAAD an deutschen Standorten und drittens die unter dem NATO-Nuklearteilhabeprogramm bereitgehaltenen US-Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel. Dabei betont die Fraktion ausdrücklich, dass eine solche Volksbefragung rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend sein soll — eine Formulierung, die Verfassungsrechtler bereits als „handwerklich problematisch" kritisieren (Quelle: Verfassungsblog, Bundeszentrale für politische Bildung).

Verfassungsrechtliche Grundprobleme

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner ständigen Rechtsprechung — zuletzt bekräftigt durch den Beschluss zur Volksgesetzgebung auf Bundesebene — klargestellt, dass das Grundgesetz auf Bundesebene keine Volksbegehren oder Volksabstimmungen in Sachfragen vorsieht. Artikel 20 Absatz 2 GG bestimmt, dass das Volk die Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen ausübt; diese Abstimmungen beziehen sich nach herrschender Lehre jedoch ausschließlich auf Gebietsveränderungen nach Artikel 29 GG. Eine einfachgesetzlich eingeführte „Volksbefragung ohne Bindungswirkung" bewegt sich in einer verfassungsrechtlichen Grauzone. Mehrere Staatsrechtsprofessoren, darunter Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Parlamentsfragen, weisen darauf hin, dass der Antrag in seiner jetzigen Form vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben dürfte (Quelle: Verfassungsblog, Süddeutsche Zeitung).

Hinzu kommt die Frage der Kompetenzabgrenzung: Bündnisvertragliche Verpflichtungen im Rahmen der NATO fallen in die ausschließliche Kompetenz des Bundes und sind durch völkerrechtliche Verträge abgesichert, die ihrerseits nach Artikel 59 Absatz 2 GG der parlamentarischen Zustimmung bedürfen. Eine nachträgliche Volksbefragung zu bereits ratifizierten Stationierungsabkommen würde damit nicht nur parlamentarische Entscheidungen, sondern gültige Staatsverträge in Frage stellen — mit weitreichenden außenpolitischen Folgen.

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Wagenknechts strategische Positionierung

Beobachter sehen in dem Antrag weniger eine realistische Gesetzgebungsinitiative als eine gezielte Positionierungsstrategie. BSW kämpft nach den Länderwahlniederlagen in Thüringen und Sachsen-Anhalt im Frühjahr dieses Jahres um Relevanz im Bundestag. Eine Volksbefragung zu NATO-Stationierungen bedient das traditionelle Wählerpotenzial der Partei in ostdeutschen Bundesländern, wo laut infratest dimap derzeit 41 Prozent der Befragten eine Reduzierung der NATO-Truppenpräsenz in Deutschland befürworten — im Bundesschnitt liegt dieser Wert bei 28 Prozent (Quelle: infratest dimap, Forschungsgruppe Wahlen).

Reaktionen der Fraktionen: Breite Ablehnung, aber differenzierte Kritik

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Die parlamentarischen Reaktionen auf den BSW-Antrag fallen erwartungsgemäß überwiegend negativ aus, unterscheiden sich aber in der Schärfe der Begründung erheblich. Während CDU/CSU und FDP den Antrag als verfassungswidrig und sicherheitspolitisch gefährlich ablehnen, zeigen sich Teile der SPD-Linken zumindest gesprächsbereit gegenüber der Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung bei Sicherheitsfragen — was innerhalb der Koalition für Reibungspunkte sorgt.

Fraktionspositionen: CDU/CSU: Lehnt den Antrag als verfassungswidrig ab; Verteidigungspolitiker Roderich Kiesewetter spricht von einem „Angriff auf die parlamentarische Demokratie und die Bündnistreue". SPD: Offizielle Ablehnung, aber linker Flügel signalisiert Gesprächsbereitschaft zu mehr Transparenz bei Stationierungsentscheidungen; Fraktionsvize räumt „demokratischen Nachholbedarf" ein. Grüne: Klare Ablehnung; Außenpolitikerin Agnieszka Brugger bezeichnet den Antrag als „Einladung an Moskau, westliche Verteidigungsstrukturen zu destabilisieren". AfD: Unterstützt die Stoßrichtung des Antrags, kündigt eigenen weitergehenden Antrag zur vollständigen Überprüfung aller NATO-Stationierungsabkommen an, lehnt aber den BSW-Text als „zu weich" ab.

Koalitionsinterne Spannungen bei der SPD

Besonders aufschlussreich ist die Reaktion innerhalb der SPD, die gemeinsam mit CDU/CSU und FDP die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz trägt. Während Verteidigungsminister Boris Pistorius unmissverständlich klarstellte, dass „Sicherheitspolitik nicht per Volksbefragung gemacht werden kann", meldeten sich mehrere SPD-Abgeordnete aus ostdeutschen Wahlkreisen zu Wort und forderten zumindest eine stärkere parlamentarische Einbindung bei Stationierungsentscheidungen. Dies fügt sich in die anhaltenden Debatten ein, die auch SPD-Forderungen nach einem Kurswechsel in anderen Politikfeldern begleiten.

Fraktionsinterne Kreise berichten von einer hitzigen Sitzung der SPD-Landesgruppe Ost, in der mehrere Abgeordnete darauf hinwiesen, dass ein schlicht abweisendes Votum ohne inhaltliche Auseinandersetzung ihren Wahlkreisen schaden könnte. Die Parteiführung besteht jedoch auf einer geschlossenen Ablehnung des Antrags — ein Kompromiss könnte allenfalls in Form eines begleitenden Entschließungsantrags für verstärkte parlamentarische Transparenz bei Stationierungsfragen gefunden werden (Quelle: Spiegel, Tagesspiegel).

Chronologie: Wie es zu diesem Antrag kam

Januar 2026
BSW-Bundesparteitag in Erfurt beschließt einstimmig, Volksbefragungen zu sicherheitspolitischen Grundsatzfragen als Kernanliegen der Partei zu verankern. Wagenknecht kündigt entsprechende Bundestagsinitiativen für das erste Halbjahr an.
März 2026
BSW legt ersten Referentenentwurf für ein „Gesetz über Volksbefragungen zu sicherheitspolitischen Grundsatzfragen" vor. Verfassungsrechtler kritisieren fehlende Grundgesetzgrundlage; die Partei kündigt Überarbeitung an. Parallel dazu hatte BSW bereits eine Volksabstimmung über Rüstungsausgaben gefordert.
Mai 2026
NATO-Außenministerkonferenz in Brüssel bekräftigt Erweiterungspläne für die Ostflanke. Bundesaußenminister Johann Wadephul sichert Deutschlands uneingeschränkte Kooperationsbereitschaft zu — BSW wertet dies als Anlass zur Verschärfung seiner Initiative.
20. Juni 2026
Formelle Einbringung des Antrags „Demokratische Mitbestimmung bei NATO-Stationierungsentscheidungen — Volksbefragung ermöglichen" durch die BSW-Fraktion. 89 Unterschriften, darunter alle BSW-Mitglieder sowie drei fraktionslose Abgeordnete.
25. Juni 2026 (geplant)
Erste Lesung im Bundestag. Überweisung in den Ausschuss für Verteidigung sowie den Rechtsausschuss erwartet. Öffentliche Anhörung mit Verfassungsrechtlern und Sicherheitsexperten soll im September stattfinden.

Das Abstimmungsbild: Mehrheitsverhältnisse im aktuellen Bundestag

Der BSW-Antrag hat rechnerisch keine Chance auf eine Mehrheit. Die drei Koalitionsfraktionen CDU/CSU, SPD und FDP verfügen gemeinsam über 412 der 736 Bundestagsmandate — mehr als genug, um den Antrag in zweiter Lesung zu scheitern. Selbst wenn die AfD geschlossen dafür stimmte und einzelne Koalitionsmitglieder aus der Reihe träten, würde dies an der Mehrheit nichts ändern.

Fraktion Mandate Position zum Antrag Stimmen (erwartet)
CDU/CSU 197 Ablehnung Nein
SPD 120 Ablehnung (mit Vorbehalten) Nein
FDP 95 Klare Ablehnung Nein
AfD 152 Teilweise Unterstützung Ja/Enthaltung
BSW 89 Antragsteller Ja
Grüne 72 Ablehnung Nein
Fraktionslose 11 Gespalten Gemischt

Die tatsächliche politische Wirkung des Antrags liegt damit weniger in seiner parlamentarischen Erfolgschance als in der öffentlichen Debatte, die er auslöst. BSW plant nach eigenem Bekunden eine Unterschriftenkampagne außerhalb des Bundestags, um den Druck auf die Regierungsfraktionen zu erhöhen. Wie die internationale Debatte zeigt, ist Deutschland mit solchen Fragen nicht allein: Volksbefragungen zu sicherheitspolitischen Fragen werden auch in anderen Ländern diskutiert, etwa in der Schweiz, wo direkte Demokratie in Verteidigungsfragen eine längere Tradition hat.

Bundesrat und internationale Dimension

Sollte der Bundestag wider Erwarten einem Gesetz über Volksbefragungen zustimmen, wäre auch der Bundesrat einzubeziehen, sofern Ländervollzugspflichten oder Finanzierungsfragen berührt wären. Die Länder haben sich bislang nicht offiziell positioniert, doch mehrere ostdeutsche Landesregierungen — darunter Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern — signalisierten in Hintergrundgesprächen Sympathie für das Grundanliegen, ohne sich ausdrücklich hinter den BSW-Antrag zu stellen (Quelle: MDR, rbb24).

NATO-Partner reagieren besorgt

In Brüssel und Washington wird der Vorstoß aufmerksam verfolgt. NATO-Sprecher Farah Dakhlallah erklärte auf Nachfrage, die Allianz kommentiere keine innenpolitischen parlamentarischen Initiativen einzelner Mitgliedstaaten, betonte jedoch, dass Stationierungsvereinbarungen „auf souveränen staatlichen Entscheidungen beruhen, die durch parlamentarische Prozesse legitimiert sind". Diplomatische Kreise in Warschau und Vilnius zeigen sich unverhohlener besorgt: Eine Debatte über die Legitimation von Truppenstationierungen komme angesichts der anhaltenden Bedrohungslage durch Russland „zur denkbar schlechtesten Zeit", heißt es aus polnischen Regierungskreisen (Quelle: Politico Europe, Der Spiegel).

Außenpolitisch ist der BSW-Antrag auch vor dem Hintergrund der laufenden Reformdiskussionen bei multilateralen Institutionen zu sehen. Während Annalena Baerbock in ihrer Zeit als Außenministerin Reformen der Vereinten Nationen angemahnt hatte, setzt die aktuelle Bundesregierung auf Verlässlichkeit in bestehenden Bündnisstrukturen als außenpolitischen Markenkern — ein Kurs, der durch den BSW-Antrag öffentlich in Frage gestellt wird.

Parallelen zu früheren Abrüstungsdebatten

Historisch lassen sich Parallelen zur Nachrüstungsdebatte der frühen 1980er Jahre ziehen, als Millionen Bürgerinnen und Bürger gegen die Stationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen in Deutschland demonstrierten. Damals entschied der Bundestag gegen den Willen erheblicher Teile der Bevölkerung für die Stationierung — eine Entscheidung, die das Verhältnis zwischen Parlamentarismus und direkter Demokratie bis heute prägt. BSW zieht diese historische Linie bewusst, um die eigene Initiative zu legitimieren. Kritiker hingegen weisen darauf hin, dass die außen- und sicherheitspolitische Lage heute grundlegend anders sei als in der bipolaren Weltordnung des Kalten Krieges (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, Frankfurter Allgemeine Zeitung).

Gesellschaftliche Debatte: Zwischen Demokratieforderung und Sicherheitsbedenken

Der BSW-Antrag trifft auf eine gespaltene Öffentlichkeit. Einer aktuellen Umfrage zufolge befürworten 52 Prozent der Deutschen grundsätzlich mehr direkte Beteiligung der Bevölkerung bei sicherheitspolitischen Entscheidungen. Gleichzeitig lehnen 61 Prozent eine Volksabstimmung zu NATO-Stationierungen speziell ab, wenn ihnen erklärt wird, dass dies die Bündnissolidarität beeinträchtigen könnte (Quelle: infratest dimap, Forsa). Dieser scheinbare Widerspruch zeigt, wie

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