ZenNews24› Gesundheit› Pflegeversicherung: Pflegebedürftige erhalten zu … Gesundheit Pflegeversicherung: Pflegebedürftige erhalten zu selten Zahnarztvorsorge Pflegebedürftige bekommen zu selten Zahnarztvorsorge – obwohl die Pflegeversicherung die Kosten übernehmen kann. Von ZenNews24 Redaktion 02.06.2026, 14:15 Uhr 3 Min. Lesezeit Das Wichtigste in Kürze Pflegebedürftige Menschen erhalten einer aktuellen Auswertung zufolge deutlich zu selten zahnärztliche VorsorgeuntersuchungenDabei können niedergelassene Zahnärzte solche Leistungen bereits heute gesondert über die Pflegeversicherung abrechnenPatientenschützer kritisieren die Situation und fordern ein strukturelles Umdenken in der Versorgungspraxis Pflegebedürftige Menschen erhalten einer aktuellen Auswertung zufolge deutlich zu selten zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Dabei können niedergelassene Zahnärzte solche Leistungen bereits heute gesondert über die Pflegeversicherung abrechnen. Patientenschützer kritisieren die Situation und fordern ein strukturelles Umdenken in der Versorgungspraxis. Menschen, die auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind – ob zu Hause oder in stationären Einrichtungen – benötigen besondere Aufmerksamkeit bei der Gesundheitsvorsorge. Gerade die Zahnmedizin wird in diesem Kontext jedoch regelmäßig vernachlässigt, obwohl schlechte Mundgesundheit unmittelbare Folgen für die Allgemeingesundheit hat. Die Leistungen der Pflegeversicherung decken hier theoretisch mehr ab, als in der Praxis abgerufen wird.Lesen Sie auchSupplements: Bas Kast über Nutzen, Risiken und ForschungsergebnisseDialyse: »Es geht gerade im höheren Alter nicht immer nur um die Lebenszeit«Was Schwangerschafts-Diabetes für Kind und Mutter bedeutet Das Problem beginnt oft damit, dass pflegebedürftige Menschen einen erschwerten Zugang zu zahnärztlichen Leistungen haben. Mobilität ist eingeschränkt, Begleitpersonen müssen organisiert werden, und die logistische Komplexität steigt erheblich. Gleichzeitig ist vielen Angehörigen und Pflegekräften nicht bekannt, dass die Pflegeversicherung die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen in bestimmten Fällen übernehmen kann. Notwendige Maßnahmen unterbleiben daher häufig – nicht aus Gleichgültigkeit, sondern aus Unwissen. Zahngesundheit im Pflegekontext: Eine vernachlässigte Dimension Die Mundgesundheit hat für ältere und pflegebedürftige Menschen eine besondere klinische Bedeutung. Zahnerkrankungen können nicht nur schmerzhaft sein, sondern auch ernsthafte Komplikationen auslösen. Bakterielle Infektionen der Mundhöhle können in seltenen Fällen auf das Herzgewebe übergreifen und eine infektiöse Endokarditis verursachen – eine schwerwiegende, potenziell lebensbedrohliche Erkrankung. Zahnverlust wiederum beeinträchtigt die Kaufähigkeit und damit die ausreichende Nahrungsaufnahme, was bei älteren Menschen ein relevanter Risikofaktor für Mangelernährung ist. In der Praxis zeigt sich dennoch ein Bild der strukturellen Vernachlässigung. Viele pflegebedürftige Menschen, insbesondere Heimbewohnerinnen und -bewohner, erhalten keine regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchungen. Zahnärzte kommen selten in Pflegeeinrichtungen, Patientinnen und Patienten können häufig nicht selbstständig in eine Praxis fahren, und die Unsicherheit über Kostenübernahme und Abrechnungswege hemmt alle Beteiligten. Das ist kein Versagen einzelner Akteure, sondern Ausdruck eines systemischen Defizits.📩Immer informiert bleibenDie wichtigsten Nachrichten, wenn sie erscheinen.Newsletter holen Besonders problematisch ist, dass diese Versorgungslücke lange kaum thematisiert wurde. Erst durch systematische Datenauswertungen wird das Ausmaß des Problems sichtbar. Patientenschutzorganisationen haben dies zum Anlass genommen, gegenüber Bund, Ländern und Kassen konkrete Maßnahmen einzufordern. Auch im Kontext der Mundgesundheit älterer Menschen fordern Fachgesellschaften seit Jahren verbindlichere Versorgungsstandards. Abrechnung über die Pflegeversicherung: Ein ungenutztes Potenzial Ein zentraler Aspekt der aktuellen Debatte ist die Tatsache, dass zahnärztliche Vorsorge in bestimmten Situationen über die Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI abgerechnet werden kann. Diese Regelung existiert bereits seit einigen Jahren, ist aber weder bei Zahnärztinnen und Zahnärzten noch bei Patientinnen, Patienten oder Pflegekräften ausreichend bekannt. Zahnärzte können für Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad entsprechende Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen – sofern diese nicht bereits vollständig über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind. Trotzdem werden diese Abrechnungsmöglichkeiten nach Einschätzung von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen derzeit erheblich untergenutzt. Das legt fundamentale Informationsdefizite auf allen Seiten nahe. Die Ursachen der Unterversorgung sind mehrschichtig: Zahnärzte wissen teilweise nicht, dass und wie sie diese Leistungen abrechnen können. Pflegeinrichtungen priorisieren in der Regel kurative vor präventiven Maßnahmen. Patientinnen, Patienten und Angehörige kennen ihre Rechte nicht. Und auf politischer Ebene wurde das Thema lange nicht mit der nötigen Priorität behandelt. Wer mehr über seine Ansprüche wissen möchte, findet bei den Pflegegrad-Leistungen im Überblick erste Orientierung. Studienlage zur zahnärztlichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen Merkmal Befund Pflegebedürftige mit zahnärztlicher Vorsorge im vergangenen Jahr Ca. 23 % der Befragten Empfohlene Häufigkeit zahnärztlicher Kontrollen Mindestens 1–2 Mal pro Jahr Heimbewohner mit regelmäßiger professioneller Zahnpflege Weniger als 40 % Zahnärzte mit Hausbesuchsangebot (ländliche Gebiete) Ca. 12 % Bekanntheit der Pflegekassen-Abrechnungsmöglichkeiten bei Zahnärzten Geschätzt unter 50 % Kosten für professionelle Zahnreinigung 80–150 Euro je nach Region und Umfang Hinweis: Die Datenlage zu diesem Thema ist begrenzt. Die genannten Werte stammen aus Erhebungen von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie wissenschaftlichen Beobachtungsstudien und sind als Orientierungsgrößen zu verstehen. Die zahnärztliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen bleibt eine der sichtbarsten Lücken im deutschen Gesundheitssystem. Die rechtlichen Grundlagen für eine bessere Versorgung sind vorhanden – was fehlt, ist ihre konsequente Umsetzung in der Praxis. Patientenschützer, Fachgesellschaften und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sind sich einig: Es braucht verbindliche Aufklärungspflichten, niedrigschwellige Aufsuchkonzepte und eine engere Vernetzung zwischen Pflege- und Zahnmedizin. Ohne politischen Druck und strukturelle Anreize dürfte sich an der Unterversorgung wenig ändern – zum Schaden der Betroffenen, die sich am wenigsten selbst Gehör verschaffen können. Teilen Teilen X Facebook WhatsApp Link kopieren Wie findest du das? 🔥 0 😲 0 🤔 0 👍 0 😢 0 gesundheit Z ZenNews24 Redaktion Redaktion Die ZenNews24-Redaktion berichtet rund um die Uhr über die wichtigsten Ereignisse aus Deutschland und der Welt. Unsere Journalistinnen und Journalisten recherchieren, analysieren und ordnen ein — unabhängig und verlässlich. 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