Politik

Justizreform: Wie die Merz-Regierung die deutschen Gerichte

Schnellere Verfahren, neue Richterposten — und politische Einflussnahme?

Von Julia Schneider 7 Min. Lesezeit Aktualisiert: 08.05.2026
Justizreform: Wie die Merz-Regierung die deutschen Gerichte
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Justizreform der Merz-Regierung spaltet die Koalition wie kaum ein anderes Vorhaben.

Rund 700.000 offene Zivilverfahren stapeln sich derzeit an deutschen Gerichten — und die Merz-Regierung will das mit einem ambitionierten Justizreformpaket ändern. Doch hinter dem Versprechen schnellerer Urteile verbirgt sich eine rechtspolitische Debatte, die weit über Verfahrensfristen hinausgeht: Wer künftig Richter besetzt, wie das Bundesverfassungsgericht reformiert werden soll und wo die Grenze zwischen Effizienz und politischem Zugriff auf die Justiz liegt.

Ein Reformpaket mit drei Stoßrichtungen

Die Bundesjustizministerin hat das Vorhaben in drei zentrale Bereiche gegliedert: erstens die Beschleunigung von Zivilverfahren durch digitale Prozessführung und verkürzte Einlassungsfristen, zweitens die Schaffung von rund 2.000 neuen Richterstellen über ein Sonderprogramm des Bundes, das in seiner Finanzierungslogik an das Bundesregierung beschließt 100-Milliarden-Sondervermögen für Bundeswehr erinnert, und drittens eine Änderung des Richterwahlverfahrens für Bundesgerichte — der politisch heikelste Teil des Pakets.

Bislang werden Richter an Bundesgerichten durch einen Richterwahlausschuss bestimmt, in dem die Länder vertreten sind. Der Reformentwurf sieht vor, dass der Bundestag künftig stärkeren Einfluss auf die Auswahl erhält. Kritiker sprechen offen von einer Politisierung der Justiz. Befürworter sagen, mehr parlamentarische Transparenz stärke die demokratische Legitimation. Beide Positionen haben ihre Berechtigung — und genau darin liegt das Problem.

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Die Beschleunigungsagenda: Was tatsächlich geplant ist

Der Kern des Reformpakets, über den im Bundestag derzeit beraten wird, setzt auf Digitalisierung als Hebel. Schriftsätze sollen künftig ausschließlich elektronisch eingereicht werden, Verhandlungen per Videoschalte abgehalten werden können, und Richter sollen bei einfachen Streitigkeiten unterhalb einer Streitwertgrenze von 5.000 Euro ohne mündliche Verhandlung entscheiden dürfen. Das klingt technokratisch — hat aber reale Konsequenzen für Bürger, die auf einer persönlichen Anhörung bestehen möchten.

Verfassungsrechtler an der Humboldt-Universität zu Berlin haben in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der Wegfall der obligatorischen mündlichen Verhandlung mit dem Gebot des rechtlichen Gehörs aus Artikel 103 Grundgesetz kollidieren könnte. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung wiederholt betont, dass Verfahrensbeschleunigung kein absolutes Verfassungsziel darstellt und mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren abgewogen werden muss (Quelle: Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 81, 123).

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Auf Bundesratsebene haben bereits mehrere Länder — darunter Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen — Bedenken angemeldet. Der Bundesrat hat in einer ersten Stellungnahme gefordert, die Regelung zur Abschaffung der mündlichen Verhandlung bei Kleinststreitigkeiten zu überarbeiten. Eine abschließende Bundesrat-Entscheidung steht noch aus.

Neue Richterstellen: Bundesgeld in Länderzuständigkeit

Besonders verfassungsrechtlich brisant ist die Finanzierung neuer Richterstellen. Die Justiz liegt in Deutschland in der Kompetenz der Länder. Der Bund kann keine Landesgerichte finanzieren — zumindest nicht direkt. Das Reformpaket sieht deshalb einen Fonds vor, aus dem Länder Mittel abrufen können, wenn sie nachweislich neue Planstellen schaffen und besetzen. Das Modell ist rechtlich kreativ, aber nicht unumstritten.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem internen Gutachten darauf hingewiesen, dass eine solche Fondslösung zwar Präzedenzfälle in der Bildungspolitik kennt, aber in der Justizpolitik Neuland betritt. Kritiker sehen darin einen schleichenden Unitarisierungsversuch — also eine faktische Aushöhlung der Länderkompetenz durch Bundesmittel, die an Bedingungen geknüpft sind. Befürworter halten dagegen, dass die Länder das Geld schlicht annehmen oder ablehnen können (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, WD 3/2025).

Die fiskalische Logik des Pakets erinnert damit strukturell an frühere Großvorhaben der Bundesregierung, etwa die komplizierte Finanzierungsdebatte rund um das Bundeshaushalt 2025 scheitert: Regierung im Patt. Wer zahlt, will mitregieren — auch in der Justizpolitik.

Der heikle Teil: Richterwahlreform am Bundesverfassungsgericht

Am stärksten diskutiert wird die geplante Änderung des Wahlmodus für Verfassungsrichter. Derzeit werden Richter des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Das Zweidrittelerfordernis soll Konsens erzwingen und Parteienzugriff begrenzen. Die Merz-Regierung plant, dieses Verfahren im Grundgesetz zu verankern — was einerseits als Schutzmaßnahme gedacht ist, andererseits aber auch die Möglichkeit eröffnet, die Details des Wahlverfahrens verfassungsfest zu definieren und damit den politischen Handlungsspielraum zu verschieben.

Verfassungsrechtler wie Professorin Frauke Brosius-Gersdorf von der Universität Trier begrüßen die grundsätzliche Idee einer Grundgesetzverankerung, warnen aber davor, im selben Zug das Quorum oder die Zusammensetzung des Wahlgremiums zu verändern. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat in seiner 75-jährigen Geschichte immer wieder betont, dass seine Unabhängigkeit strukturell gesichert sein muss — nicht nur politisch versprochen (Quelle: Bundesverfassungsgericht, Jahresbericht 2024).

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Bildmaterial: ZenNews24 Mediathek

International ist die Diskussion nicht neu. Entwicklungen in Polen und Ungarn haben gezeigt, wie schnell eine formal demokratisch legitimierte Justizreform in eine faktische Entmachtung unabhängiger Gerichte umschlagen kann. Der Vergleich hinkt — Deutschland hat stärkere rechtsstaatliche Institutionen —, aber er ist nicht verboten.

Politische Sprengkraft: Wer kontrolliert die Kontrolle?

Die eigentliche Machtfrage lautet: Wer soll künftig darüber entscheiden, wer über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen urteilt? Diese Frage ist keine technische — sie ist eine der fundamentalen demokratischen Grundfragen. Und sie wird durch das Reformpaket der Merz-Regierung, auch wenn das nicht explizit beabsichtigt ist, neu aufgeworfen.

Hinzu kommt, dass die Koalition aus CDU/CSU und SPD zwar numerisch stabil ist, aber inhaltlich in der Justizpolitik erhebliche Spannungen aufweist. Die SPD-Fraktion besteht auf einer klaren Trennung zwischen Verfahrensbeschleunigung auf der einen und Richterwahlreform auf der anderen Seite. Aus dem Koalitionsvertrag geht hervor, dass beide Vorhaben ursprünglich als Paket geplant waren — eine Kopplung, die die SPD-Seite zunehmend kritisch sieht.

Für die Grünen, die in der Opposition sitzen, ist das Reformpaket ein dankbares Angriffsziel. Parteichefin Franziska Brantner hat gefordert, die Richterwahlreform vollständig aus dem Justizpaket herauszulösen. Dass die Grünen dabei auf eine historische Rolle als Hüter der Gewaltenteilung setzen, ist auch vor dem Hintergrund ihrer eigenen Regierungsjahre zu sehen — in denen sie ähnliche Fragen unterschiedlich beantwortet haben.

Fraktionspositionen: CDU/CSU befürwortet das Gesamtpaket als notwendige Modernisierung der Justiz und setzt auf Verfahrensbeschleunigung als zentrales Argument; SPD unterstützt die Digitalisierungsmaßnahmen, fordert aber eine Abtrennung der Richterwahlreform vom Beschleunigungspaket und pocht auf Länderkonsultation; Grüne lehnen die Richterwahlreform in der vorliegenden Form ab und sehen in der Kombination mit der Fondsfinanzierung einen verfassungsrechtlich problematischen Präzedenzfall; AfD instrumentalisiert das Reformpaket als Beleg für eine angebliche „Gleichschaltung" der Justiz, bietet jedoch keine konstruktiven Gegenvorschläge.

Januar/Phase 1
Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf zur Justizreform vor. Erstmals wird die Kombination aus Verfahrensbeschleunigung und Richterwahlreform als Gesamtpaket konzipiert.
März/Phase 2
Bundesrat nimmt erste Stellung. Mehrere Länder mahnen verfassungsrechtliche Bedenken zur Fondslösung an. Nordrhein-Westfalen und Bayern fordern Nachbesserungen bei der Regelung zur Abschaffung mündlicher Verhandlungen.
Mai/Phase 3
Erste Lesung im Bundestag. SPD-Fraktion kündigt Änderungsanträge zur Abtrennung der Richterwahlreform an. Grüne beantragen Anhörung von Verfassungsrechtlern im Rechtsausschuss.
Herbst/Phase 4
Geplante zweite und dritte Lesung sowie abschließende Abstimmung im Bundestag. Parallel ist eine zweite Bundesrat-Befassung vorgesehen. Ob das Paket in seiner jetzigen Form eine Mehrheit findet, gilt als offen.
Umsetzung/Phase 5
Bei Verabschiedung: Stufenweise Inkraftsetzung der digitalen Prozessordnung. Länder erhalten 18 Monate Zeit, Richterplanstellen zu schaffen und Fondsmittel abzurufen. Verfassungsgerichtsreform bedarf eigener Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit.
FraktionSitzePosition zur ReformKoalitionsstatus
CDU/CSU208Pro GesamtpaketRegierungspartei
SPD120Pro Teile, contra RichterwahlreformRegierungspartei
AfD152Grundsätzliche AblehnungOpposition
Grüne85Contra Richterwahlreform, offen für DigitalisierungOpposition
BSW15Unentschieden, BeobachterstatusOpposition
FDP12Pro Beschleunigung, skeptisch bei FondslösungOpposition

Europäischer Kontext und rechtspolitische Einordnung

Deutschland steht mit dieser Reformdebatte nicht allein. Die Europäische Kommission hat in ihrem Rechtsstaatlichkeitsbericht zuletzt explizit auf die Überlastung deutscher Gerichte hingewiesen und gleichzeitig die Unabhängigkeit der deutschen Justiz als strukturell gesichert bewertet (Quelle: Europäische Kommission, Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024). Das gibt der Reformdebatte einen doppelten Rahmen: Einerseits besteht realer Handlungsbedarf, andererseits darf die Reform nicht zur Erosion ebenjener Strukturen führen, die international gelobt werden.

Die Debatte um Justizreformen ist dabei kein isoliertes nationales Phänomen. Wie der Blick ins europäische Ausland zeigt — etwa das Misstrauensvotum gegen die rumänische Regierung nach umstrittenen Justizmaßnahmen — kann die institutionelle Frage, wer die Gerichte kontrolliert, schnell zur politischen Sollbruchstelle werden. Und auch die innenpolitische Klimadebatte unter der Merz-Regierung zeigt, dass der Politikstil der Koalition strukturell zur Konflikterzeugung neigt: Wer sich über die Klimabilanz nach einem Jahr Merz informiert, erkennt ein Muster von ambitionierten Ankündigungen und stockenden Umsetzungen.

Auch in der Energiepolitik hat die Merz-Koalition bewiesen, dass sie bereit ist, umstrittene Reformen gegen erheblichen Widerstand voranzutreiben — wie zuletzt beim Heizungsgesetz: Bundesregierung senkt Anforderungen, das nach intensiver Debatte modifiziert wurde. Dass Reformpakete auf dem Weg zwischen Referentenentwurf und Bundesrat-Abstimmung substantiell verändert werden, ist also nicht unwahrscheinlich — es ist der Regelfall.

Was bleibt: Zwischen Notwendigkeit und Gefahr

Niemand zweifelt ernsthaft daran, dass die deutsche Justiz reformbedürftig ist. 700.000 offene Verfahren, Wartezeiten von durchschnittlich 14 Monaten in erstinstanzlichen Zivilsachen und ein digitaler Rückstand, der Richter noch immer Akten in Papierform wälzen lässt — das sind keine abstrakten Probleme, das ist der Alltag von Menschen, die auf ein Urteil warten. Insofern ist das Reformvorhaben der Merz-Regierung nicht nur politisch motiviert, sondern adressiert einen echten Missstand.

Die Frage ist jedoch, ob Beschleunigung und Unabhängigkeit als Pakete geschnürt werden dürfen oder ob sie getrennte Gesetzgebungsverfahren verlangen. Und ob ein Reformpaket, das auf Bundesratsebene umstritten ist, parlamentarisch strittige Komponenten enthält und verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, tatsächlich in der vorliegenden Form verabschiedet werden sollte — oder ob es eines ist, bei dem das Innehalten klüger wäre als das Vorwärtsdrängen. Diese Entscheidung liegt beim Bundestag, beim Bundesrat und letztlich — wenn es hart auf hart kommt — beim Bundesverfassungsgericht selbst.

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Julia Schneider
Gesellschaft & International

Julia Schneider schreibt über gesellschaftliche Trends, internationale Konflikte und humanitäre Themen. Sie hat als Auslandskorrespondentin aus Brüssel und Wien berichtet.

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