Queer

Europäisches Parlament fordert einheitliche LGBTQ+-Rechte in der EU

Von ZenNews24 Redaktion 1 Min. Lesezeit
Europäisches Parlament fordert einheitliche LGBTQ+-Rechte in der EU
Das Wichtigste in Kürze
  • Das EU-Parlament votierte 412 zu 198 für LGBTQ+-Mindeststandards in allen Mitgliedstaaten — Ungarn und Polen blockieren, Deutschland und queere Verbände begrüßen das Signal.

412 zu 198: Mit klarer Mehrheit hat das Europäische Parlament die EU-Kommission aufgefordert, bis Ende 2026 einen Richtlinienentwurf für einheitliche LGBTQ+-Schutzstandards vorzulegen. Rechtlich bindend ist die Resolution nicht — doch sie markiert einen der seltenen Momente, in dem Sozialdemokraten, Liberale, Grüne und Teile der Christdemokraten geschlossen abstimmten.

Breites Bündnis — konkrete Forderungen

Getragen wurde die Resolution von Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Teilen der Christdemokraten. Im Kern geht es um drei Punkte: die gegenseitige Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen und Familien über Ländergrenzen hinweg, verbesserte Anti-Diskriminierungsregeln im Arbeitsrecht sowie ein EU-weites Verbot sogenannter Konversionstherapien, die in Deutschland bereits 2020 gesetzlich eingeschränkt wurden. Aus Sicht queerer Verbände ist die Anerkennungsfrage besonders dringlich: Ein gleichgeschlechtliches Paar aus Deutschland, das nach Polen umzieht, verliert dort derzeit seinen Rechtsstatus vollständig. Dass die Rechtslage in einzelnen Ländern bereits im Wandel ist, zeigt die aktuelle Parlamentsdebatte in Polen über die Ehe für alle.

Ungarn und Polen blockieren — Kommission bleibt optimistisch

Ungarn und Polen stimmten geschlossen gegen die Resolution und kündigten an, jeden Richtlinienentwurf im Rat zu blockieren. Der ungarische Abgeordnete Tamás Deutsch sprach von Einmischung in nationale Souveränität. EU-Justizkommissarin Vera Jourová zeigte sich dennoch optimistisch, eine qualifizierte Mehrheit im Rat erreichen zu können. Offizielle Dokumentation der Abstimmung und der vollständige Resolutionstext sind beim Europäischen Parlament abrufbar. Rechtliche Grundlagen des EU-Antidiskriminierungsrechts erläutert das Bundesministerium der Justiz; die deutschen Verbandspositionen dokumentiert der LSVD.

In Deutschland unterstreicht der Jahresbericht des Queer-Beauftragten Sven Lehmann, dass auch national noch erheblicher Nachholbedarf beim Diskriminierungsschutz besteht — die EU-Resolution trifft damit auf einen Binnenbedarf.

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