Queer

Selbstbestimmungsgesetz: Erste Erfahrungen nach dem Start

Von Julia Schneider 1 Min. Lesezeit
Selbstbestimmungsgesetz: Erste Erfahrungen nach dem Start
Das Wichtigste in Kürze
  • Seit November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz — doch Standesämter kämpfen mit Schulungslücken und veralteten Formularen
  • Verbände fordern verbindliche Nachbesserungen beim Bund

Drei Monate Wartezeit auf einen Standesamtstermin — das berichten Betroffene aus ländlichen Regionen, seit das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) am 1. November 2024 in Kraft trat. Während Berlin und Hamburg vergleichsweise vorbereitet waren, kämpfen Standesämter in Flächenländern mit fehlenden Schulungen und Formularen, die noch nicht auf das neue Recht umgestellt wurden.

Behörden kämpfen mit Formularen und Schulungslücken

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat in den ersten Wochen des Jahres 2026 mehrere Hundert Anfragen registriert, die Probleme bei der Antragsstellung dokumentieren. Ein zentrales Problem: Formulare, die noch nicht an das neue Recht angepasst wurden, sowie fehlende verbindliche Schulungsstandards für die zuständigen Behörden. Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, bis Mitte 2026 ein begleitendes Handbuch für Standesämter herauszugeben — Verbände kritisieren, dass dieses Handbuch hätte vorliegen müssen, bevor das Gesetz in Kraft trat.

Der LSVD und der Bundesverband Trans* haben in einer gemeinsamen Erklärung die Bundesregierung aufgefordert, die Kommunen stärker bei der Umsetzung zu begleiten — mit verbindlichen Schulungen, einheitlichen Formularen und einer zentralen Auskunftsstelle. Wie die Situation queer-feindlicher Gewalt im selben Zeitraum zeigt, berichten Beratungsstellen von steigenden Angriffszahlen in deutschen Städten, was den Druck auf politische Schutzmaßnahmen zusätzlich erhöht.

Verbände bewerten Gesetz als Fortschritt — mit Nachbesserungsbedarf

Insgesamt wird das SBGG von queeren Verbänden als bedeutender Fortschritt gewertet: Das bisher geltende Transsexuellengesetz von 1980 zwang Betroffene zu psychiatrischen Gutachten und gerichtlichen Verfahren. Das neue Gesetz ersetzt dies durch eine einfache Erklärung beim Standesamt. "Das Gesetz ist da, jetzt muss der Staat auch liefern", sagte eine LSVD-Sprecherin. Das Bundesjustizministerium hat auf Anfrage mitgeteilt, die Umsetzungsqualität bis Ende 2026 evaluieren zu wollen. Hintergründe zur europäischen Dimension liefert das Bundesministerium der Justiz, rechtliche Einordnungen finden sich beim LSVD. Studiendaten zur Lebenssituation queerer Menschen in Deutschland hält die Bundeszentrale für politische Bildung bereit.

Wie queere Jugendliche die gesellschaftliche Lage insgesamt wahrnehmen, zeigt eine aktuelle Erhebung der Universität Bielefeld — die Studie zu Akzeptanzerfahrungen unter 14- bis 24-Jährigen zeichnet trotz Umsetzungsproblemen ein vorsichtig optimistisches Bild.

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Julia Schneider
Gesellschaft & International

Julia Schneider schreibt über gesellschaftliche Trends, internationale Konflikte und humanitäre Themen. Sie hat als Auslandskorrespondentin aus Brüssel und Wien berichtet.

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