Arbeitslosengeld 2026: Wie viel bekomme ich wirklich? Berechnung, Dauer und was viele nicht wissen
ALG 1 statt ALG 2, 60 oder 67 Prozent, 12 oder 24 Monate – das Arbeitslosengeld ist komplizierter als gedacht. Wir erklären, wie viel du wirklich bekommst, wie lange und was deine Ansprüche beeinflusst.
Plötzlich gekündigt, Vertrag ausgelaufen, Betrieb insolvent – und jetzt? Wer in Deutschland arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1). Aber wie viel ist das wirklich? Wann endet der Anspruch? Und was passiert, wenn es nicht reicht? Die Antworten sind weniger einfach als gedacht – aber wir rechnen es durch.
- Höhe: 60 % des letzten Nettolohns – mit Kindern 67 %
- Dauer: 6 bis max. 24 Monate – je nach Alter und Versicherungszeit
- Voraussetzung: Mind. 12 Monate in letzten 30 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Antrag: Sofort bei der Bundesagentur für Arbeit stellen – Frist ab Tag 1 der Arbeitslosigkeit
- Sperrzeit: Bei selbst verschuldeter Kündigung drohen bis zu 12 Wochen Sperrzeit
ALG 1 vs. Bürgergeld – der wichtige Unterschied
Viele verwechseln Arbeitslosengeld I (ALG 1) mit dem früheren Hartz IV, heute Bürgergeld. Das sind zwei völlig verschiedene Leistungen:
| ALG 1 | Bürgergeld (früher Hartz IV) | |
|---|---|---|
| Wer bekommt es? | Wer zuletzt Beiträge gezahlt hat | Wer kein ALG 1 (mehr) hat oder es nicht ausreicht |
| Höhe | 60–67 % des Nettolohns | Pauschalbetrag (2026: 563 € für Alleinstehende) |
| Vermögensanrechnung | Nein | Ja (nach Schonfrist) |
| Zuständig | Bundesagentur für Arbeit | Jobcenter |
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung – wer jahrelang Beiträge gezahlt hat, bekommt einen prozentualen Anteil seines letzten Lohns. Bürgergeld ist eine Grundsicherung, die unabhängig vom früheren Einkommen ist.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich? Die Berechnung
Die Formel: 60 % des pauschalierten Nettolohns aus den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit. Wer Kinder hat (oder hatte, mit Kindergeldbezug), bekommt 67 %.
Was ist der „pauschalierte Nettolohn"? Die Bundesagentur rechnet nicht einfach deinen echten Nettolohn. Sie zieht vom Bruttolohn pauschal Sozialabgaben (ca. 21 %) und eine Lohnsteuer nach Tabelle ab – das Ergebnis ist der Bemessungsentgelt.
| Letztes Bruttogehalt (mtl.) | Pausch. Netto (ca.) | ALG 1 (60 %) | ALG 1 mit Kind (67 %) |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.560 € | 936 € mtl. | 1.045 € mtl. |
| 3.000 € | 2.220 € | 1.332 € mtl. | 1.487 € mtl. |
| 4.000 € | 2.800 € | 1.680 € mtl. | 1.876 € mtl. |
| 5.000 € | 3.350 € | 2.010 € mtl. | 2.245 € mtl. |
| 6.000 € | 3.850 € | 2.310 € mtl. | 2.580 € mtl. |
Näherungswerte – exakte Berechnung über den ALG-Rechner der Bundesagentur für Arbeit.
Wichtig: Das Arbeitslosengeld ist steuerpflichtig – es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es wird zwar nicht direkt besteuert, erhöht aber den Steuersatz für andere Einkünfte. Wer im selben Jahr noch gearbeitet hat, kann überraschend hohe Steuernachzahlungen erleben.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Die Bezugsdauer hängt von zwei Faktoren ab: Versicherungszeit (wie lange du eingezahlt hast) und Lebensalter.
| Versicherungszeit in 5 Jahren | Max. Bezugsdauer | Gilt für Alter |
|---|---|---|
| 12 Monate | 6 Monate | Alle |
| 16 Monate | 8 Monate | Alle |
| 20 Monate | 10 Monate | Alle |
| 24 Monate | 12 Monate | Alle |
| 30 Monate | 15 Monate | Ab 50 Jahren |
| 36 Monate | 18 Monate | Ab 55 Jahren |
| 48 Monate | 24 Monate | Ab 58 Jahren |
Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten gilt also nur für Menschen ab 58 mit langer Versicherungsgeschichte. Für die meisten Arbeitslosen zwischen 30 und 50 beträgt die Bezugsdauer 12 Monate – sofern sie mindestens 24 Monate in den letzten 5 Jahren gearbeitet haben.

Was passiert nach dem ALG 1? Der Übergang zum Bürgergeld
Wer nach Ablauf des ALG 1 noch keinen Job hat und kein ausreichendes Vermögen besitzt, kann Bürgergeld beantragen. Das sind 2026 für Alleinstehende 563 € monatlich, dazu Übernahme der Mietkosten (bis zur Angemessenheitsgrenze) und Krankenversicherung.
Viele unterschätzen den Einschnitt: Wer 3.000 € brutto verdient hat, bekommt erst ALG 1 von etwa 1.300 € – und danach Bürgergeld von 563 €. Der Lebensstandard bricht massiv ein. Gerade deshalb ist eine frühe Aktivierung so wichtig.
Sperrzeit: Wenn man selber kündigt oder schuldhaft entlassen wird
Wer seinen Job selbst kündigt oder durch eigenes Verschulden entlassen wird, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit wird kein ALG 1 gezahlt – und die Bezugsdauer verkürzt sich zusätzlich um ein Viertel.
Ausnahmen gibt es bei wichtigem Grund: nachgewiesener Mobbing, Gesundheitsgefährdung, Umzug zum Partner, oder wenn ein neuer Job in Aussicht war und platzte. Die Bundesagentur entscheidet im Einzelfall.
Antrag stellen: Was du sofort tun musst
- Sofort melden: Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (nicht erst wenn ALG-Antrag fertig) bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden – online unter arbeitsagentur.de oder telefonisch unter 0800 4 5555 00. Verpasst man die Frist, verliert man Leistungsansprüche.
- Antrag stellen: Separat vom Arbeitssuchmeldung – ALG-Antrag ausfüllen und einreichen (online oder persönlich).
- Unterlagen bereithalten: Personalausweis, Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag, letzter Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate.
- Eigeninitiative zeigen: Mindestens 3 Eigenbemühungen pro Monat nachweisen – sonst drohen Sanktionen.
Was viele nicht wissen: Diese Leistungen gibt es zusätzlich
- Krankenversicherung: Läuft weiter – die Bundesagentur zahlt die Beiträge
- Rentenversicherung: ALG-1-Bezieher sammeln weiter Rentenpunkte
- Weiterbildungsförderung (Bildungsgutschein): Bis zu 100 % der Kurskosten übernehmt
- Mobilitätshilfen: Umzugskosten oder Pendelkosten für eine neue Stelle
- Gründungszuschuss: Wer sich selbstständig macht, kann bis zu 9 Monate Förderung erhalten
Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist besser?
Ein häufiger Fehler: Wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, riskiert ebenfalls eine Sperrzeit – auch wenn die Trennung „einvernehmlich" war. Die Bundesagentur prüft, ob man durch den Aufhebungsvertrag selbst zur Arbeitslosigkeit beigetragen hat. Wer dabei eine Abfindung bekommt, muss diese unter Umständen anrechnen lassen.
Faustformel: Lieber ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber als Aufhebungsvertrag – das vermeidet Sperrzeiten. Im Zweifel vorher rechtlichen Rat einholen.
Fazit: Das Wichtigste auf einen Blick
ALG 1 ist eine wichtige Absicherung – aber kein Ersatz für das volle Gehalt. 60 % klingen gut, bis man merkt, dass 3.000 € Brutto auf ~1.300 € ALG 1 zusammenschrumpfen. Wer weiß, was ihn erwartet, kann besser planen: Notgroschen aufbauen, Weiterbildungsgutscheine aktiv nutzen, Sperrzeit unbedingt vermeiden. Und vor allem: sofort melden – der erste Tag zählt.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld | SGB III – Arbeitsförderung | BMAS: Arbeitsförderung
Weiterführende Informationen: Statistisches Bundesamt














