Finanztip: Steuererklaerung 2025 -- diese Neuerungen muessen
Saidi listet auf was sich geaendert hat. Unser Deep-Dive fuer Depot-Inhaber.
Was Finanztip zur Steuererklärung 2025 sagt
Finanztip hat in seiner jüngsten Videoanalyse die wichtigsten steuerlichen Änderungen für 2025 systematisch aufgeschlüsselt. Die Kernaussage ist deutlich: Für viele Anleger ergeben sich sowohl Chancen als auch neue Herausforderungen, die bei der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen.
- Was Finanztip zur Steuererklärung 2025 sagt
- Was wir dazu sagen
- Das sagen die Zahlen
- Fazit: Handlungsbedarf für Anleger
Die erste große Neuerung betrifft die Kapitalertragsteuer. Ab 2025 gelten ein erhöhter Grundfreibetrag sowie angepasste Regelungen zur Besteuerung von Kapitalerträgen. Dies hat direkten Einfluss auf die Renditen aus Aktien, Fonds und ETFs. Wer Depots mit mehreren tausend Euro Vermögen besitzt, sollte sich intensiv mit diesen Änderungen auseinandersetzen.
Ein zentraler Punkt ist die neue Berechnung der Vorabpauschale bei ETFs. Der zugrundeliegende Basiszins ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, was dazu führt, dass thesaurierende ETFs 2025 spürbar höher besteuert werden als noch 2024. Anleger mit großen Positionen in thesaurierenden Indexfonds müssen daher damit rechnen, dass ihre Depotbank im Januar automatisch einen höheren Betrag für die Vorabpauschale abbucht – sofern ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto vorhanden ist.
Saidi hebt zudem hervor, dass der Grundfreibetrag für 2025 auf 12.084 Euro angehoben wurde. Das bedeutet, dass Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei bleibt. Für Anleger mit geringem Gesamteinkommen kann dies dazu führen, dass Kapitalerträge, die über den Sparerpauschbetrag hinausgehen, durch eine Günstigerprüfung im Rahmen der Steuererklärung teilweise oder vollständig steuerfrei gestellt werden können.

Was wir dazu sagen
Die Einschätzung von Finanztip ist sachlich und fundiert, verdient aber eine differenzierte Betrachtung. Die Neuerungen sind tatsächlich relevant, doch zeigt sich in der Praxis, dass viele Privatanleger die neuen Regelungen noch nicht vollständig verstanden haben oder konsequent umsetzen.
Besonders die gestiegene Vorabpauschale bei ETFs trifft viele Anleger unerwartet. Wer sein Depot über Jahre aufgebaut hat und nun eine signifikante Position in thesaurierenden Fonds hält, wird im Januar 2025 eine deutlich höhere Abbuchung vom Verrechnungskonto feststellen als in den Vorjahren. Das ist kein Fehler der Depotbank – es ist die direkte Konsequenz des gestiegenen Basiszinses, der vom Bundesfinanzministerium jährlich neu festgelegt wird. Wer nicht ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto bereithält, riskiert, dass die Depotbank ETF-Anteile verkauft, um die Steuer zu begleichen.
Bezüglich der Kapitalertragsteuer ist es wichtig zu verstehen, dass der Steuersatz von 26,375 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) unverändert bleibt. Die eigentliche Entlastung liegt beim erhöhten Grundfreibetrag und der Möglichkeit der Günstigerprüfung. Viele Anleger verpassen hier Sparpotenziale, weil sie ihre Kapitalerträge nicht korrekt deklarieren oder die Günstigerprüfung nicht beantragen.
Der Sparerpauschbetrag bleibt dagegen unverändert bei 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Wer noch keinen Freistellungsauftrag bei seiner Depotbank eingereicht hat, sollte dies dringend nachholen – andernfalls wird die Kapitalertragsteuer sofort an der Quelle abgeführt, ohne dass der Freibetrag berücksichtigt wird.
Bei der ETF-Besteuerung ist besonders die neue Vorabpauschale zu beachten. Der Basiszins liegt für 2025 deutlich höher als in den Vorjahren, was die Steuerlast für thesaurierende ETF-Inhaber spürbar erhöht. Wer große Positionen hält, kann durch gezieltes Rebalancing oder einen strategischen Wechsel zu ausschüttenden Fonds die Liquiditätssituation auf dem Verrechnungskonto verbessern – steuerlich neutralisieren lässt sich die Vorabpauschale jedoch nicht vollständig, sie wird lediglich beim späteren Verkauf angerechnet.
Nicht alle Anleger sind von den Neuerungen gleichermaßen betroffen. Wer ein eher kleines Depot führt und unter dem Sparerpauschbetrag bleibt, spürt die Änderungen kaum. Die größten Auswirkungen haben die neuen Regeln für Vielanleger mit großen Depot-Positionen in thesaurierenden ETFs sowie für Arbeitnehmer, die einen signifikanten Anteil ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen.
Das sagen die Zahlen
| Aspekt | 2024 (alte Regelung) | 2025 (neue Regelung) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag (Alleinstehende) | 11.604 Euro | 12.084 Euro | +480 Euro |
| Sparerpauschbetrag (Einzelperson) | 801 Euro | 801 Euro | 0 Euro (unverändert) |
| Sparerpauschbetrag (Verheiratete) | 1.602 Euro | 1.602 Euro | 0 Euro (unverändert) |
| Kapitalertragsteuer-Satz (inkl. SolZ) | 26,375 % | 26,375 % | 0 % (unverändert) |
| ETF-Vorabpauschale Basiszins | ca. 2,29 % | ca. 2,53 % | +0,24 Prozentpunkte |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 0 Euro (unverändert) |
(Quelle: Finanztip, Bundesfinanzministerium, Bundesbank)
Wichtig: Der Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.084 Euro – das sind 480 Euro mehr als im Vorjahr. Der Sparerpauschbetrag bleibt unverändert bei 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Die ETF-Vorabpauschale wird auf Basis eines leicht gestiegenen Basiszinses neu berechnet – Anleger mit großen thesaurierenden ETF-Positionen sollten ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto bereithalten. Der Kapitalertragsteuersatz von 26,375 Prozent bleibt konstant. Freistellungsaufträge sollten spätestens jetzt überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Fazit: Handlungsbedarf für Anleger
Die steuerlichen Änderungen für 2025 sind überschaubar, aber an entscheidenden Stellen relevant. Der gestiegene Grundfreibetrag entlastet Geringverdiener und Anleger mit niedrigem Gesamteinkommen. Die Vorabpauschale bei ETFs trifft hingegen vor allem jene, die konsequent auf thesaurierende Indexfonds setzen – ein Modell, das von Finanztip und anderen Verbraucherportalen seit Jahren empfohlen wird.
Wer seine Steuererklärung für 2025 optimal gestalten möchte, sollte folgende Punkte prüfen: Freistellungsauftrag aktuell und korrekt aufgeteilt? Günstigerprüfung bei niedrigem Gesamteinkommen beantragt? Ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto für die Vorabpauschale? Verlustverrechnungstöpfe bei der Depotbank auf dem neuesten Stand? Diese vier Fragen kosten wenig Zeit, können aber in der Summe mehrere hundert Euro Unterschied bedeuten.
Finanztip leistet mit solchen Überblicksvideos einen wertvollen Beitrag zur finanziellen Bildung in Deutschland. Die Kernaussagen sind korrekt und praxisnah – wer die genannten Punkte konsequent umsetzt, ist für die Steuererklärung 2025 gut aufgestellt.















