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Scheidung ohne Wartefrist: Hubig will Opfer häuslicher Gewalt schneller schützen

Justizministerin Stefanie Hubig plant, das einjährige Trennungsjahr bei nachgewiesener häuslicher Gewalt abzuschaffen.

Von Thomas Weber 5 Min. Lesezeit Aktualisiert: 17.05.2026
Scheidung ohne Wartefrist: Hubig will Opfer häuslicher Gewalt schneller schützen
Das Wichtigste in Kürze
  • Wer Opfer häuslicher Gewalt ist, soll künftig ohne Wartefrist geschieden werden können
  • Justizministerin Hubig greift damit ein Jahrzehnte altes Rechtsprinzip an — und löst eine überfällige Debatte aus

Ein Jahr getrennt leben, bevor die Ehe rechtlich endet — das ist seit 1977 das Grundprinzip des deutschen Scheidungsrechts. Die Idee dahinter war gut gemeint: Paare sollen Zeit bekommen, Entscheidungen zu überdenken, Versöhnung zu versuchen. Doch was für zerstrittene Paare in Frieden Sinn ergibt, kann für Opfer häuslicher Gewalt zur Falle werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das ändern. In einem Interview machte sie deutlich, dass sie das Trennungsjahr in Fällen dokumentierter Gewalt in der Partnerschaft lockern oder ganz abschaffen will. Es ist ein überfälliger Schritt — und ein politisch mutiger dazu.

Hintergrund: Was steckt dahinter?

Das sogenannte Trennungsjahr ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und gilt als Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung. Wollen beide Partner nicht mehr zusammen sein, müssen sie nachweisen, zwölf Monate getrennt gelebt zu haben. Erst dann gilt die Ehe als gescheitert im Rechtssinne. Streitet ein Partner die Trennung ab oder verweigert die Kooperation, kann das Verfahren sich auf bis zu drei Jahre hinziehen.

▶ Auf einen Blick
  • Bundesjustizministerin Hubig will das Trennungsjahr bei dokumentierter häuslicher Gewalt abschaffen oder lockern.
  • Opfer von Partnerschaftsgewalt sind derzeit ein Jahr lang rechtlich mit ihrem gewalttätigen Partner verstrickt.
  • 256.000 Menschen wurden 2024 Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland, die Dunkelziffer ist deutlich höher.

Für Opfer häuslicher Gewalt bedeutet das in der Praxis: Sie können ihren Peiniger zwar per einstweiliger Verfügung aus der gemeinsamen Wohnung verweisen lassen — das Gewaltschutzgesetz ermöglicht das seit 2002. Doch die Ehe bleibt rechtlich bestehen. Gemeinsame Konten, gemeinsame Schulden, gemeinsames Sorgerecht: Die rechtliche Verstrickung mit dem gewalttätigen Partner bleibt ein Jahr lang — mindestens — erhalten. Diese Konstellation schafft Abhängigkeiten, die Opfer in vielen Fällen daran hindern, sich vollständig zu lösen.

Laut Bundeskriminalamt wurden im Jahr 2024 rund 256.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland — die Dunkelziffer liegt Schätzungen von Fachverbänden zufolge um ein Vielfaches höher. Etwa 80 Prozent der registrierten Opfer sind Frauen. In mehr als 150 Fällen endeten Beziehungen mit Gewalt 2024 tödlich.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor eine Scheidung beim Familiengericht beantragt werden kann (§ 1565 BGB).
  • Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, diese Frist bei nachgewiesener häuslicher Gewalt zu verkürzen oder vollständig zu streichen.
  • Zusätzlich signalisierte die Ministerin Offenheit für die Einführung des sogenannten „Nur Ja heißt Ja"-Prinzips im Sexualstrafrecht — eine Reform, über die in Deutschland seit Jahren gestritten wird.
  • Das BKA registrierte 2024 rund 256.000 Opfer häuslicher Gewalt, 80 Prozent davon weiblich.
  • Bestehende Schutzinstrumente wie das Gewaltschutzgesetz adressieren den unmittelbaren Schutz, nicht aber die rechtliche Trennung vom gewalttätigen Partner.

Warum das Trennungsjahr für Gewaltopfer zur Waffe werden kann

Juristinnen und Juristen, die im Bereich Familienrecht arbeiten, kennen das Muster: Ein Täter, dem die Scheidung ungelegen kommt, nutzt die Jahresfrist systematisch als Druckmittel. Er verweigert die Kooperation, streitet die räumliche Trennung ab oder drängt über gemeinsame Kinder auf Kontakt. Die formale Hürde des Trennungsjahres wird so zur verlängerten Machtausübung — legal, aber toxisch.

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Frauenhäuser und Beratungsstellen berichten seit Jahren von dieser Dynamik. Der Deutsche Juristinnenbund hatte bereits 2022 in einer Stellungnahme gefordert, das Scheidungsrecht im Hinblick auf Gewaltschutz zu reformieren. Die politische Resonanz blieb damals gering. Dass nun eine Bundesjustizministerin das Thema aktiv auf die Agenda setzt, ist eine neue Qualität.

Hubig, die seit Dezember 2024 das Justizministerium führt, hat sich früh als Ministerin positioniert, die Justizreformen nicht nur verwalten, sondern gestalten will. Ihr Vorstoß beim Trennungsjahr ist dabei kein isolierter Aufschlag, sondern Teil einer erkennbaren Linie: mehr Schutz für vulnerable Gruppen, modernisierung des Familienrechts, Stärkung von Betroffenenrechten.

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„Nur Ja heißt Ja" — eine zweite Front im Sexualstrafrecht

Parallel zum Scheidungsrecht äußerte sich Hubig auch zur langen Debatte um das Sexualstrafrecht. Das „Nur Ja heißt Ja"-Prinzip — fachsprachlich als Zustimmungslösung bezeichnet — würde bedeuten, dass sexuelle Handlungen nur dann straflos sind, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Derzeit gilt in Deutschland das „Nein heißt Nein"-Prinzip, das seit der Reform von 2016 im Strafgesetzbuch verankert ist.

Die Zustimmungslösung ist international bereits weiter verbreitet: Spanien führte sie 2022 ein, Schweden 2018. In Deutschland scheiterte sie bislang am politischen Widerstand — unter anderem an Argumenten, die Beweislast würde in der Praxis umgekehrt. Hubig zeigte sich nun offen für eine Prüfung, ohne konkrete Gesetzgebungsschritte anzukündigen. Das ist zunächst Signal, nicht Programm — aber das Signal ist deutlich.

Kritikerinnen aus dem feministischen Spektrum mahnen seit Jahren, dass das bestehende Recht zu viele Lücken lasse. Wer unter Druck, Überrumpelung oder im Halbschlaf zu sexuellen Handlungen gebracht wird, ohne ein aktives „Nein" zu sagen, ist nach geltendem Recht häufig nicht geschützt. Hubigs Offenheit wird in diesen Kreisen als Fortschritt gewertet — auch wenn konkrete Konsequenzen noch ausstehen.

Ausblick: Was kommt als Nächstes?

Hubigs Äußerungen sind programmatische Absichtserklärungen, keine fertigen Gesetzespakete. Der nächste Schritt wäre ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der dann durch den Koalitionsausschuss und schließlich den Bundestag müsste. Die SPD hat die Reformvorschläge ihrer Ministerin grundsätzlich unterstützt. Wie die CDU/CSU als Koalitionspartner auf eine Lockerung des Trennungsjahres reagieren wird, ist noch offen — traditionell betont die Union beim Familienrecht den Schutz der Ehe als Institution, was einer Beschleunigung von Scheidungsverfahren historisch entgegenstand.

Frauenrechtsorganisationen wie der Deutsche Frauenrat und der Verband der Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt dürften den Vorstoß aktiv begleiten und öffentlich Druck aufrechterhalten. Die politische Konstellation legt nahe, dass 2026 ein Jahr werden könnte, in dem das deutsche Familienrecht tatsächlich neu justiert wird — wenn der Koalitionsfriede hält und der Reformwille nicht im Koalitionsalltag versandet.

Für die rund 256.000 registrierten Opfer häuslicher Gewalt pro Jahr wäre eine Änderung des Trennungsjahres mehr als Symbolpolitik: Es wäre ein konkreter rechtlicher Schutz in einer Phase, in der Gefahr am größten ist — unmittelbar nach der Trennung.

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Quellen: Spiegel Online (17. Mai 2026), Bundeskriminalamt – Partnerschaftsgewalt: Kriminalstatistische Auswertung 2024, Bundesministerium der Justiz
EinordnungDie Regelungsänderung könnte Gewaltopfern helfen, sich schneller rechtlich von ihren Peinigern zu befreien und finanzielle sowie sorgerechliche Abhängigkeiten zu beenden. Die Reform betrifft potentiell hunderttausende Menschen in Deutschland und würde erstmals seit 1977 eine grundlegende Ausnahme vom Trennungsjahr schaffen.
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Thomas Weber
Politik & Wirtschaft

Thomas Weber beobachtet seit über 15 Jahren die deutsche Bundespolitik und europäische Wirtschaftsentwicklungen. Sein Schwerpunkt liegt auf Haushaltspolitik, Koalitionsdynamiken und internationaler Handelspolitik.

Quelle: Spiegel Politik
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